Überblick
Frankreich ist Lebensstil pur, steuerlich aber das Gegenteil eines Auswandererziels. Spitzeneinkommen tragen mit Zuschlägen über 49 Prozent, Kapitalerträge die Flat Tax von 31,4 Prozent, dazu kommen eine Immobilienvermögensteuer, eine hohe Erbschaftsteuer und eine eigene Wegzugsteuer.
Frankreich kombiniert hohe direkte Steuern mit einer der schwersten Sozialabgabenlasten Europas. Für eine steuerorientierte Wohnsitzverlagerung aus dem DACH-Raum ist Frankreich keine Adresse, allenfalls als bewusste Lifestyle-Entscheidung.
Steuerpflicht in Frankreich: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Frankreich unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst, sobald einer von vier Anknüpfungspunkten erfüllt ist: Frankreich ist dein foyer (Haushalt/Familienmittelpunkt) oder dein Hauptaufenthaltsort (mehr als 183 Tage), du übst dort deine Haupttätigkeit aus, oder du hast dort den Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen. Schon ein einziges erfülltes Kriterium genügt.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv bis 45 Prozent, ergänzt um die CEHR (Zuschlag auf hohe Einkommen) und seit 2025 die CDHR (Mindeststeuer von 20 Prozent für sehr hohe Einkommen). Effektiv tragen Spitzenverdiener deutlich über 49 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) unterliegen der Flat Tax (PFU), die ab 2026 von 30 auf 31,4 Prozent steigt (12,8 Prozent Einkommensteuer plus 18,6 Prozent Sozialabgaben). Der Verkauf des Hauptwohnsitzes ist steuerfrei.
Krypto-Steuern
Krypto-Veräußerungsgewinne unterliegen grundsätzlich der Flat Tax von 31,4 Prozent.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent. Für Großkonzerne mit hohem Umsatz wurde ein Sonderzuschlag in den Haushaltsgesetzen 2025 und 2026 verlängert.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 20 Prozent, mit ermäßigten Sätzen von 10, 5,5 und 2,1 Prozent.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Frankreich erhebt eine hohe Erbschaft- und Schenkungsteuer: bis 45 Prozent in direkter Linie und bis 60 Prozent unter Fremden.
Vermögensteuer
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht, wohl aber die IFI (impôt sur la fortune immobilière) auf Immobilienvermögen ab einem Nettowert von 1,3 Mio. Euro, mit Sätzen von 0,5 bis 1,5 Prozent. Neu Zugezogene sind in den ersten fünf Jahren auf ausländische Vermögenswerte befreit.
Sozialversicherung
Die Sozialabgaben sind hoch: Arbeitgeber tragen im Schnitt rund 45 Prozent, Arbeitnehmer rund 22 bis 25 Prozent des Bruttolohns.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland