Überblick
Namibia ist ein unterschätztes Ziel, weil es nach dem Quellenprinzip besteuert: Nur Einkommen aus namibischer Quelle ist steuerpflichtig, Auslandseinkommen bleibt grundsätzlich unbesteuert, unabhängig von der Ansässigkeit. Dazu kommen keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer, eine englischsprachige Verwaltung und politische Stabilität. Gegenzurechnen sind ein lokaler Spitzensatz von 37 Prozent, einzelne Deemed-Source-Regeln und die Grenzen der Infrastruktur.
Die Republik Namibia (Hauptstadt Windhoek) liegt an der südwestafrikanischen Atlantikküste, ist seit 1990 unabhängig, englischsprachig und Mitglied der Südafrikanischen Zollunion (SACU). Die Währung ist der Namibia-Dollar (NAD), fest an den südafrikanischen Rand gekoppelt.
Steuerpflicht in Namibia: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Namibia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Das namibische System beruht auf der Quelle, nicht auf der Ansässigkeit: Besteuert wird Einkommen, das aus einer namibischen Quelle stammt oder als solche gilt. Wohnsitz, Domizil und Staatsangehörigkeit sind grundsätzlich unerheblich. Auslandseinkommen ist in Namibia regelmäßig nicht steuerpflichtig.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer auf namibische Quelleneinkünfte ist progressiv: 0 Prozent bis NAD 100.000, darüber sechs Stufen von 18 bis 37 Prozent; der Spitzensatz von 37 Prozent greift für Einkommen über NAD 1.550.000. Der Income Tax Amendment Act 2024 (Act 4 of 2024) hat die Nullzone rückwirkend zum 1. März 2024 von NAD 50.000 auf NAD 100.000 verdoppelt und alle weiteren Stufengrenzen um NAD 50.000 angehoben.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Namibia erhebt keine Kapitalertragsteuer. Eine Ausnahme bilden Gewinne aus der Veräußerung von Bergbau- und Erdöllizenzen.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne unterliegen mangels CGT und mangels Sonderregime in Namibia regelmäßig keiner Besteuerung, soweit keine namibische Quelle vorliegt.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz (Nicht-Bergbau) wurde 2025 auf 30 Prozent gesenkt, eine weitere Senkung auf 28 Prozent ab FY2026/27 ist geplant. Auch die Körperschaftsteuer folgt dem Quellenprinzip. Neu: eine 10-Prozent-Dividendensteuer ab Januar 2026 (Stand vor Druck prüfen).
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 15 Prozent; Grundnahrungsmittel und Exporte sind nullsatzbesteuert.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer in Namibia.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht; Gemeinden erheben eine Grundsteuer nach kommunaler Bewertung.
Sozialversicherung
Das Sozialsystem ist begrenzt: Der Beitrag zum Maternity-, Sick-Leave- und Death-Benefit-Fund beträgt je 0,9 Prozent des Grundgehalts, gedeckelt.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für DACH-Auswanderer, die von ausländischen Einkünften leben (Kapitalerträge, ausländische Beteiligungen, Auslandsimmobilien), ist Namibia ein unter dem Radar liegendes, legitimes Ziel: Das Quellenprinzip lässt Auslandseinkommen unbesteuert, es gibt keine CGT, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer, dazu Englisch als Amtssprache und politische Stabilität. Klar gegenzurechnen sind der lokale Spitzensatz von 37 Prozent, einzelne Deemed-Source-Regeln, die neue Dividendensteuer und die im afrikanischen Kontext begrenzte Infrastruktur.
Unsere Einordnung: Gelb. Ein quellenbasiertes Territorial-Ziel mit echtem Vorteil für Bezieher ausländischer Einkünfte, das wegen seiner Lage und Infrastruktur weniger bekannt ist, aber für die richtige Konstellation sehr attraktiv sein kann.
Videos
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Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer