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Steueratlas/Länder/Namibia
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Namibia

NA · NAMAfrikaStand: 2026-08-04
Bedingt attraktiv
3/5
Quellenprinzip: Auslandseinkommen steuerfreiKeine Kapitalertrag-, Erbschaft- oder VermögensteuerEnglischsprachig und politisch stabilLokales Einkommen bis 37 %, Infrastruktur-Grenzen

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 bis 37 % (progressiv, nur Namibia-Quelle; 0 % bis NAD 100.000)
Körperschaftsteuer30 % (2025 gesenkt; geplant 28 % ab 2026/27)
Mehrwertsteuer15 %
KapitalertragsteuerKeine (außer Bergbau-/Öllizenzen)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
Steuerjahr1. März bis 28. Februar
WährungNamibia-Dollar (NAD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUCommonwealthSADC

Überblick

Namibia ist ein unterschätztes Ziel, weil es nach dem Quellenprinzip besteuert: Nur Einkommen aus namibischer Quelle ist steuerpflichtig, Auslandseinkommen bleibt grundsätzlich unbesteuert, unabhängig von der Ansässigkeit. Dazu kommen keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer, eine englischsprachige Verwaltung und politische Stabilität. Gegenzurechnen sind ein lokaler Spitzensatz von 37 Prozent, einzelne Deemed-Source-Regeln und die Grenzen der Infrastruktur.

Die Republik Namibia (Hauptstadt Windhoek) liegt an der südwestafrikanischen Atlantikküste, ist seit 1990 unabhängig, englischsprachig und Mitglied der Südafrikanischen Zollunion (SACU). Die Währung ist der Namibia-Dollar (NAD), fest an den südafrikanischen Rand gekoppelt.

Steuerpflicht in Namibia: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Namibia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Das namibische System beruht auf der Quelle, nicht auf der Ansässigkeit: Besteuert wird Einkommen, das aus einer namibischen Quelle stammt oder als solche gilt. Wohnsitz, Domizil und Staatsangehörigkeit sind grundsätzlich unerheblich. Auslandseinkommen ist in Namibia regelmäßig nicht steuerpflichtig.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer auf namibische Quelleneinkünfte ist progressiv: 0 Prozent bis NAD 100.000, darüber sechs Stufen von 18 bis 37 Prozent; der Spitzensatz von 37 Prozent greift für Einkommen über NAD 1.550.000. Der Income Tax Amendment Act 2024 (Act 4 of 2024) hat die Nullzone rückwirkend zum 1. März 2024 von NAD 50.000 auf NAD 100.000 verdoppelt und alle weiteren Stufengrenzen um NAD 50.000 angehoben.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Namibia erhebt keine Kapitalertragsteuer. Eine Ausnahme bilden Gewinne aus der Veräußerung von Bergbau- und Erdöllizenzen.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne unterliegen mangels CGT und mangels Sonderregime in Namibia regelmäßig keiner Besteuerung, soweit keine namibische Quelle vorliegt.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz (Nicht-Bergbau) wurde 2025 auf 30 Prozent gesenkt, eine weitere Senkung auf 28 Prozent ab FY2026/27 ist geplant. Auch die Körperschaftsteuer folgt dem Quellenprinzip. Neu: eine 10-Prozent-Dividendensteuer ab Januar 2026 (Stand vor Druck prüfen).

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 15 Prozent; Grundnahrungsmittel und Exporte sind nullsatzbesteuert.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer in Namibia.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht; Gemeinden erheben eine Grundsteuer nach kommunaler Bewertung.

Sozialversicherung

Das Sozialsystem ist begrenzt: Der Beitrag zum Maternity-, Sick-Leave- und Death-Benefit-Fund beträgt je 0,9 Prozent des Grundgehalts, gedeckelt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für DACH-Auswanderer, die von ausländischen Einkünften leben (Kapitalerträge, ausländische Beteiligungen, Auslandsimmobilien), ist Namibia ein unter dem Radar liegendes, legitimes Ziel: Das Quellenprinzip lässt Auslandseinkommen unbesteuert, es gibt keine CGT, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer, dazu Englisch als Amtssprache und politische Stabilität. Klar gegenzurechnen sind der lokale Spitzensatz von 37 Prozent, einzelne Deemed-Source-Regeln, die neue Dividendensteuer und die im afrikanischen Kontext begrenzte Infrastruktur.

Unsere Einordnung: Gelb. Ein quellenbasiertes Territorial-Ziel mit echtem Vorteil für Bezieher ausländischer Einkünfte, das wegen seiner Lage und Infrastruktur weniger bekannt ist, aber für die richtige Konstellation sehr attraktiv sein kann.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

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Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Namibia nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Namibia versteuern?

Namibia besteuert nach dem Quellenprinzip: Steuerpflichtig ist nur Einkommen aus namibischer Quelle, ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich steuerfrei. Auf namibische Quelleneinkünfte gilt ein progressiver Tarif: 0 Prozent bis NAD 100.000, dann gestaffelt von 18 bis 37 Prozent; der Spitzensatz greift oberhalb von NAD 1.550.000.