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Steueratlas/Länder/Benin
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Benin

BJ · BENAfrikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
1/5
Spitzensatz 30 %Weltweite BesteuerungKein Zielland für DACH-Mandanten

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)30 %
Körperschaftsteuer30 %
Mehrwertsteuer18 %
Kapitalertragsteuerwie Einkommen
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerBegrenzt
SteuerjahrKalenderjahr
WährungXOF (an EUR gekoppelt)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUECOWASUEMOA

Überblick

Benin ist ein westafrikanisches Entwicklungsland und für eine steuerorientierte Auswanderung nicht relevant. Der Spitzensteuersatz erreicht 30 Prozent, die Körperschaftsteuer liegt bei 30 Prozent, die Mehrwertsteuer bei 18 Prozent.

Steuerpflicht in Benin: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Benin unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Wer in Benin seinen steuerlichen Wohnsitz hat, wird grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert. Die Währung ist der CFA-Franc (XOF), an den Euro gekoppelt.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 30 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne aus dem Betriebsvermögen werden grundsätzlich zum regulären Satz besteuert. Auf Dividenden und Zinsen greifen Quellensteuern (Dividenden 5 bis 15 Prozent, Zinsen 15 Prozent).

Krypto-Steuern

Es gibt keinen Kryptosteuer-Rahmen. Einordnung steht im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent.

Mehrwertsteuer

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 18 Prozent (einheitlicher WAEMU-Satz).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es bestehen begrenzte Abgaben auf Erbschaften und Schenkungen.

Vermögensteuer

Eine allgemeine Vermögensteuer besteht nicht. Auf Immobilien werden Grundsteuern erhoben.

Sozialversicherung

Arbeitgeber zahlen rund 15,4 Prozent plus Risikobeiträge, Arbeitnehmer 3,6 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

Benin nimmt nicht am CRS teil und hat kein FATCA-Abkommen.

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Keines

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG relevant.

Wegzug aus Deutschland

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Benin versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Benin. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von **30 Prozent**.

Wann gilt in Benin nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Benin versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 30.

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