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Steueratlas/Länder/Mauritius
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Mauritius

MU · MUSAfrika (Indischer Ozean)Stand: 2026-08-01
Steuerfreundlich
4/5
0 % KapitalertragsteuerKeine Vermögen- und ErbschaftsteuerAuslandseinkommen nur bei Überweisung steuerpflichtigGolden Visa und mehrere Aufenthaltswege

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 % / 10 % / 20 % / 35 % (ab 500.000 / 1 Mio. / 12 Mio. MUR)
Körperschaftsteuer15 % (Export 3 %; Global Business effektiv 3 % auf Auslandsdividende)
Mehrwertsteuer15 %
KapitalertragsteuerKeine (0 % auf Aktien, Immobilien, Krypto)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
Steuerjahr1. Juli bis 30. Juni
WährungMauritius-Rupie (MUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUCOMESACommonwealthSADC

Überblick

Mauritius gehört zu den stärksten Zielen dieses Atlas. Der Inselstaat erhebt keine Kapitalertragsteuer (0 Prozent auf Aktien, Immobilien und Krypto), keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer, und die Einkommensteuer ist niedrig gestaffelt: 0 Prozent bis 500.000 MUR, 10 Prozent bis 1 Mio., 20 Prozent bis 12 Mio. und 35 Prozent darüber. Besonders relevant: Auslandseinkommen ist nur steuerpflichtig, soweit es nach Mauritius überwiesen wird (Remittance-Logik). Dazu kommen mehrere klare Aufenthaltswege bis zum neuen Golden Visa, ein stabiles englisch- und französischsprachiges Umfeld und die Streichung von FATF- und EU-Listen.

Die Republik Mauritius (Hauptstadt Port Louis) ist eines der größten Finanzzentren Afrikas, demokratisch und wirtschaftlich frei. Kernsätze: Einkommensteuer 0 / 10 / 20 / 35 Prozent, Körperschaftsteuer 15 Prozent, Mehrwertsteuer 15 Prozent.

Steuerpflicht in Mauritius: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Mauritius unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig ist, wer in Mauritius domiziliert ist, sich 183 Tage oder mehr im Steuerjahr dort aufhält oder über drei Jahre 270 Tage oder mehr. Ansässige unterliegen grundsätzlich der Welteinkommensbesteuerung, Auslandseinkommen jedoch nur, soweit es nach Mauritius überwiesen (remittiert) wird.

Einkommensteuer

Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein vierstufiger Tarif: 0 Prozent bis 500.000 MUR, 10 Prozent bis 1 Mio. MUR, 20 Prozent bis 12 Mio. MUR und 35 Prozent auf zu versteuerndes Einkommen über 12 Mio. MUR. Die zuvor mit dem Finance Act 2025 eingeführte Fair Share Contribution für Spitzenverdiener wurde aufgehoben und durch diese 35-Prozent-Stufe ersetzt. Für die allermeisten Zuzügler bleibt die Belastung bei höchstens 20 Prozent.

Entscheidend ist das Zusammenspiel mit der Remittance-Basis: Ansässige versteuern Auslandseinkünfte nur, soweit sie nach Mauritius überwiesen werden ("taxable only to the extent that it is received in Mauritius"). In das zu versteuernde Einkommen (chargeable income) fällt Auslandseinkommen daher nur in Höhe der Überweisungen. Wer Auslandseinkommen offshore belässt oder nur unterhalb der Schwelle überweist, erreicht die 35-Prozent-Stufe nicht; sie trifft vor allem hohe mauritische Quelleneinkünfte oder umfangreiche Überweisungen über 12 Mio. MUR. Der Tarif nennt die Obergrenze, die Remittance-Basis bestimmt, welches Einkommen überhaupt hineinfällt.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer in Mauritius: Gewinne aus Aktien, Anleihen, Immobilien, Unternehmensverkäufen und Kryptowährungen sind mit 0 Prozent unbelastet, für Ansässige wie Nicht-Ansässige. Vorsicht nur bei gewerblichem Handel: Wer systematisch kauft und verkauft, kann als Händler eingestuft und mit Einkommensteuer belegt werden.

Krypto-Steuern

Veräußerungsgewinne aus Krypto fallen unter die 0-Prozent-Kapitalertragsteuer, solange kein gewerblicher Handel vorliegt.

Krypto-Steuern im Detail

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Sonderregime für Zuzügler

Mauritius bietet mehrere klare Aufenthaltswege: das neue Golden Visa (Investition ab 1 Mio. USD in hochwertige Sektoren, 2 Jahre, danach Daueraufenthalt), die Occupation Permit (Investor/Selbständiger/Fachkraft, ab rund 50.000 USD), den Retired-Non-Citizen-Aufenthalt (ab 50 Jahren, rund 40.000 USD Jahreseinkommen) sowie Wohnsitz über Immobilienprogramme (IRS/RES/PDS ab rund 375.000 USD) und ein kostenloses Premium Travel Visa für Ortsunabhängige. Daueraufenthalt führt nach sieben Jahren zur Einbürgerungsfähigkeit.

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent, für Exporteure 3 Prozent. Global-Business-Gesellschaften (GBL) erreichen über die 80-Prozent-Teilbefreiung einen effektiven Satz von rund 3 Prozent auf bestimmte Auslandseinkünfte (etwa Auslandsdividenden). Für große multinationale Konzerne gilt eine QDMTT (Pillar Two).

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 15 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mauritius erhebt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht.

Sozialversicherung

Beiträge fließen in das CSG-/NSF-System; die Belastung ist im Vergleich zu DACH moderat.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2028
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Angekündigt
Wirtschaftliche Substanz
Ja; Substanzanforderungen für Global Business
Transparenzregister
Ja

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für vermögende DACH-Zuzügler ist Mauritius ein Premium-Ziel: keine Kapitalertragsteuer, keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer, niedrige Einkommensteuer (für die meisten Zuzügler höchstens 20 Prozent; die Spitzenstufe von 35 Prozent greift erst über 12 Mio. MUR) und die Remittance-Logik, mit der außerhalb von Mauritius belassenes Auslandseinkommen unbelastet bleibt. Dazu kommen klare, gestufte Aufenthaltswege bis zum Golden Visa, ein stabiles, mehrsprachiges Umfeld und die Streichung von FATF- und EU-Listen. Zu beachten sind die neue 35-Prozent-Spitzenstufe über 12 Mio. MUR, die Tatsache, dass eine Überweisung nach Mauritius Steuer auslösen kann, und die Lage im Indischen Ozean (Flugzeit nach Europa).

Unsere Einordnung: Gelb im oberen Bereich. Eines der saubersten Niedrigsteuer-Ziele für Vermögende, die mit der Remittance-Logik und der Distanz nach Europa arbeiten können. Wer Kapitalgewinne realisiert oder Auslandseinkommen offshore belässt, ist hier exzellent aufgehoben.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

Mauritius - Trauminsel mit vielen Vorteilen für Auswanderer

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Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Mauritius nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Mauritius versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein vierstufiger Tarif: 0 Prozent bis 500.000 MUR, 10 Prozent bis 1 Mio. MUR, 20 Prozent bis 12 Mio. MUR und 35 Prozent auf zu versteuerndes Einkommen darüber. Für die meisten Zuzügler bleibt die Belastung bei höchstens 20 Prozent; die Spitzenstufe von 35 Prozent greift erst über 12 Mio. MUR. Die frühere Fair Share Contribution wurde durch diese Stufe ersetzt.