Überblick
Armenien hat sich, beschleunigt durch den Zuzug von Tech-Fachkräften ab 2022, zu einem überraschend attraktiven Standort für Selbständige, IT-Unternehmer und digitale Nomaden entwickelt. Das Steuersystem ist einfach: eine Flat Tax von 20 Prozent auf Arbeitseinkommen, 18 Prozent Körperschaftsteuer, 20 Prozent Mehrwertsteuer und keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Der eigentliche Hebel liegt in den Sonderregimen: Der Mikrobetrieb zahlt bis zu einem Jahresumsatz von 24 Millionen Dram null Prozent, und zertifizierte IT-Unternehmen profitieren von einer Umsatzsteuer von nur 1 Prozent.
Steuerpflicht in Armenien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Armenien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Steuerlich ansässig bist du bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr. Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert.
Einkommensteuer
Auf Arbeitseinkommen gilt eine Flat Tax von 20 Prozent. Für einzelne Einkunftsarten gelten abweichende Sätze: Dividenden 5 Prozent, Mieteinkünfte 10 Prozent, Zinsen 20 Prozent (seit 1. Januar 2023).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie aus privaten Veräußerungen zwischen natürlichen Personen sind oft mit 0 Prozent begünstigt, beim Verkauf von Immobilien an juristische Personen fallen 10 bis 20 Prozent an.
Krypto-Steuern
Armenien besteuert Kryptogewinne nach den allgemeinen Regeln mit 20 Prozent. Hintergründe stehen im Krypto-Dossier.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
- Mikrobetrieb: 0 Prozent auf Umsätze bis 24 Millionen Dram pro Jahr. Ideal für Freelancer und Solo-Selbständige.
- Umsatzsteuerregime (turnover tax): vereinfachte Besteuerung mit Sätzen von rund 1,5 bis 10 Prozent auf den Umsatz.
- IT- und Hightech-Förderung: 1 Prozent Umsatzsteuer für zertifizierte Tech-Unternehmen.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 18 Prozent. Investmentfonds werden mit lediglich 0,01 Prozent besteuert.
Mehrwertsteuer
Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 20 Prozent. Exporte und Dienstleistungen an Empfänger außerhalb Armeniens sind mit 0 Prozent begünstigt.
Immobiliensteuern
Armenien lässt den Kauf steuerfrei und hat die laufende Besteuerung zum Jahr 2026 spürbar verschärft.
Erwerb. Weder Grunderwerb- noch Stempelsteuer werden erhoben. Es bleiben geringe Registergebühren beim Kataster.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag besteht nicht. Ausländer können Gebäude und Wohnungen frei erwerben; für Grund und Boden gilt eine Beschränkung, die sich über eine armenische Gesellschaft oder die Einbürgerung lösen lässt.
Laufende Besteuerung. Bemessungsgrundlage ist der Katasterwert. Für Boden gilt ein Satz von 0,25 bis 1 Prozent, für Gebäude ein progressiver Tarif. Die eigentliche Änderung liegt in der Bemessung: Seit 2026 wird der volle Katasterwert angesetzt, nachdem er zuvor schrittweise an das Marktniveau herangeführt worden war. Die Steuer steigt dadurch für viele Eigentümer deutlich, bleibt im internationalen Vergleich aber moderat.
Verkauf. Private Veräußerungen zwischen natürlichen Personen sind vielfach mit null Prozent begünstigt, der Verkauf an juristische Personen nicht; die Einzelheiten stehen unter Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: PwC WWTS Armenia, Other taxes. Stand: 2026-08-18.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Armenien erhebt keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer. Auf Immobilien und Fahrzeuge werden kommunale Abgaben erhoben.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer leisten einen verpflichtenden Rentenbeitrag von 5 Prozent des Bruttolohns bis zu einem Monatsgehalt von 500.000 Dram; darüber steigt der Satz auf 10 Prozent abzüglich 25.000 Dram, gedeckelt bei rund 87.500 Dram pro Monat. Die Lohnnebenkosten sind im regionalen Vergleich gering.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr anzeigen (35 weitere)
53 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (State Revenue Committee (petekamutner.am) Register der DBA, Wayback Snapshot vom 07.12.2023, ergaenzt um Japan MoF und Hongkong IRD Pressemitteilungen sowie PwC WWTS Gegenprobe, Stand 2026-08-19). USA: kein Partner Chip. Die USA wenden das alte DBA mit der UdSSR von 1973 einseitig auf Armenien an (IRS Praxis), das armenische Register fuehrt die USA jedoch nicht als Abkommenspartner. Kein bilaterales DBA in Kraft, Fall fuer die UdSSR Nachfolge Anmerkung. Japan: neues bilaterales DBA, unterzeichnet am 26.12.2024, in Kraft seit 20.12.2025, anwendbar ab 1.1.2026. Es ersetzt das bis dahin angewendete UdSSR Abkommen. Hongkong: umfassendes DBA in Kraft seit 9.4.2025, in Hongkong anwendbar ab dem Steuerjahr 2026/27.
Steuertransparenz und Compliance
Armenien hat den automatischen Informationsaustausch (CRS) gestartet, die ersten Meldungen liefen ab September 2025. Auf der FATF-Liste oder der EU-Liste steht das Land nicht.
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Für die Kontoeröffnung vor Ort begleitet FreedomBanking Plus das Auslandskonto in Armenien.
Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, die Entstrickungsbesteuerung und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Länderguide Armenien auf Wohnsitz Ausland
Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer