Überblick
Belarus hat mit 13 Prozent Flat Tax auf den ersten Blick einen attraktiven Einkommensteuersatz, ist für vermögende DACH-Auswanderer aber kein Ziel: Umfassende westliche Sanktionen, ein praktisch verschlossenes internationales Banking und die enge Bindung an Russland überlagern jeden steuerlichen Vorteil.
Die Einkommensteuer ist mit 13 Prozent pauschal niedrig, die Körperschaftsteuer liegt bei 20 Prozent (Banken und Versicherungen 25 Prozent), die Mehrwertsteuer bei 20 Prozent. Maßgeblich für die Einordnung ist aber nicht der Tarif, sondern die Sanktions- und Bankinglage.
Steuerpflicht in Belarus: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Belarus unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig bist du bei über 183 Tagen Aufenthalt im Kalenderjahr. Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer beträgt grundsätzlich 13 Prozent (Flat Tax). Für Einzelunternehmer gelten vereinfachte Regime.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge werden überwiegend mit 13 Prozent im Einkommen erfasst.
Krypto-Steuern
Das frühere steuerfreie Krypto-Regime im Hi-Tech Park lief Ende 2024 aus, die künftige Behandlung ist offen.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Der Hi-Tech Park (HTP) bietet IT-Unternehmen und Fachkräften ermäßigte Sätze (historisch 9 Prozent ESt), ist durch Sanktionen aber stark entwertet.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent (Banken und Versicherungen 25 Prozent), mit vereinfachten Regimen für kleine Unternehmen.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 20 Prozent (ermäßigt 10 Prozent, Telekommunikation 25 Prozent).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es nicht.
Vermögensteuer
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht.
Sozialversicherung
Die Arbeitgeberbeiträge sind hoch (rund 34 Prozent des Bruttolohns für Renten- und Sozialversicherung plus Unfallversicherung), der Arbeitnehmeranteil liegt bei rund 1 Prozent.
Doppelbesteuerungsabkommen
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71 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (MNS Belarus (nalog.gov.by), Perechen gosudarstv i mezhdunarodnykh dogovorov ob izbezhanii dvoynogo nalogooblozheniya, primenyaemykh Respublikoy Belarus, Stand 15.07.2026 (Volltext via bii.by), Stand 2026-08-19). Weitere 3 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Belarus hat mit Beschluss Nr. 164 vom 7.3.2024 die Artikel zu Dividenden, Zinsen und Veraeusserungsgewinnen seiner Doppelbesteuerungsabkommen gegenueber den dort gelisteten sogenannten unfreundlichen Staaten ab dem 1.6.2024 einseitig ausgesetzt; die Aussetzung ist bis zum 31.12.2026 verlaengert. Die Artikel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gelten weiter. Als Gegenmassnahme hat Deutschland das Abkommen seit dem 1.1.2025 vollstaendig ausgesetzt, das Vereinigte Koenigreich seit dem 1.4.2025 (Koerperschaftsteuer) bzw. 6.4.2025 (Einkommen- und Kapitalertragsteuern) fuer seine eigenen Steuern vollstaendig; im belarussischen Register gelten beide Abkommen formal weiter als in Kraft. Gekuendigt sind die Abkommen mit Litauen (beendet zum 1.1.2026) und der Ukraine (beendet rueckwirkend zum 1.1.2023). Estland hat sein Abkommen mit Wirkung zum 1.1.2027 gekuendigt; bis dahin bleibt es anwendbar. Gegenueber Daenemark, Frankreich, Japan, Malaysia und den USA wendet Belarus fortgeltende Abkommen der UdSSR an; die USA wenden ihrerseits das UdSSR-Abkommen von 1973 auf Belarus an. Das Abkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien von 1998 gilt laut belarussischem Register nur im Verhaeltnis zu Serbien, nicht zu Montenegro.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer