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Monaco

MC · MCOEuropa (Westeuropa)Stand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
5/5
0 % Einkommensteuer seit 18690 % Kapitalertrag-, Vermögen- und GrundsteuerErbschaft direkte Linie und Ehegatten 0 %Extreme Lebenshaltung und hohe Kapitalanforderung

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 % (keine Einkommensteuer seit 1869; Ausnahme: französische Staatsbürger)
Körperschaftsteuer25 % (ISB; nur bei mehr als 25 % Auslandsumsatz)
Mehrwertsteuer20 % (französisches System)
KapitalertragsteuerKeine (0 %)
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuerterritorial: 0 % direkte Linie/Ehegatten; 8 bis 16 % bei entfernteren
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

Europarat

Überblick

Monaco ist das stärkste Steuerziel dieses Atlas. Das Fürstentum erhebt seit 1869 keine Einkommensteuer auf natürliche Personen (außer auf französische Staatsbürger), dazu null Kapitalertrag-, Vermögen- und Grundsteuer und keine CFC-Regeln. Erbschaften und Schenkungen werden nur territorial und in direkter Linie sowie unter Ehegatten mit 0 Prozent besteuert. Der Preis dafür ist real: extreme Lebenshaltungs- und Immobilienkosten, eine hohe Kapitalanforderung für die Residenz und ein sehr schmales Abkommensnetz.

Das Fürstentum Monaco an der französischen Mittelmeerküste nutzt den Euro (über die Währungsvereinbarung mit der EU) und ist mit knapp 40.000 Einwohnern, davon weniger als ein Viertel Staatsbürger, der dichtbesiedelste Staat der Welt. Es gibt keine persönliche Einkommensteuer, die Staatseinnahmen stammen wesentlich aus der Mehrwertsteuer und der Unternehmensbesteuerung.

Steuerpflicht in Monaco: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Monaco unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerliche Residenz setzt eine carte de séjour voraus, dazu eine Wohnung (Miete oder Kauf), den Nachweis ausreichender Mittel (in der Praxis eine erhebliche Bankeinlage, häufig genannt ab rund 500.000 Euro, von Banken oft deutlich höher angesetzt), ein sauberes Führungszeugnis und eine echte Präsenz (Lebensmittelpunkt, regelmäßig mit Blick auf 183 Tage).

Einkommensteuer

Es gibt keine Einkommensteuer auf Gehälter, Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne oder Krypto-Erträge natürlicher Personen (mit Ausnahme der genannten französischen Staatsbürger). Dieser Status besteht seit 1869.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Monaco erhebt keine Kapitalertragsteuer (0 Prozent). Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien sind auf Ebene der natürlichen Person unbelastet. Beim Immobilienkauf fallen jedoch Übertragungsgebühren an (rund 2,5 Prozent bei Neubauten, 6,25 Prozent bei Wiederverkäufen), und auf Wohnraummieten gilt eine Mietabgabe von 1 Prozent (vom Mieter getragen).

Krypto-Steuern

Private Krypto-Gewinne unterliegen mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer keiner Besteuerung in Monaco.

Krypto-Steuern im Detail

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Sonderregime für Zuzügler

Ein gesondertes Zuzügler-Regime ist nicht nötig: Die Null-Einkommensteuer gilt für alle ansässigen Nicht-Franzosen automatisch. Der eigentliche Filter ist nicht steuerlich, sondern kapital- und immobilienseitig (Residenzverfahren über die Sûreté Publique, Mindestkapital, knapper und extrem teurer Wohnraum bei rund 40.000 bis 100.000 Euro pro Quadratmeter).

Körperschaftsteuer

Die Unternehmensgewinnsteuer (ISB) beträgt 25 Prozent (2022 von 33,33 Prozent gesenkt) und greift nur, wenn ein Unternehmen mehr als 25 Prozent seines Umsatzes außerhalb Monacos erzielt. Rein binnenmonegassische Tätigkeit bleibt weitgehend unbelastet.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 20 Prozent und folgt dem französischen System (Zollunion mit Frankreich).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten territorial (nur auf in Monaco belegenes Vermögen) und richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: 0 Prozent in direkter Linie und unter Ehegatten, 8 Prozent zwischen Geschwistern, 13 Prozent für Onkel, Tanten, Neffen und Nichten, 16 Prozent für Nichtverwandte. Außerhalb Monacos belegenes Weltvermögen bleibt unbesteuert.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer, keine jährliche Grundsteuer und keine lokale Wohnsteuer.

Sozialversicherung

Für Beschäftigungsverhältnisse bestehen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile); für rein vermögensverwaltende Residenten ohne lokale Anstellung sind sie regelmäßig nicht relevant.

Doppelbesteuerungsabkommen

Monaco hat ein sehr schmales Abkommensnetz (rund 10 DBA, im Kern mit Frankreich) und kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Das ist meist unkritisch, weil Monaco ohnehin keine Einkommensteuer erhebt, kann aber bei portfoliolastigen Residenten zur Quellensteuer-Leckage führen: Auf ausländische Dividenden und Zinsen einbehaltene Quellensteuern (oft 25 bis 35 Prozent) lassen sich mangels Abkommen nicht reduzieren.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja (CRS 2.0 ab Januar 2026) seit 2026
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Vorbereitung
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet (OECD-Blacklist 2009 verlassen)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
In Prüfung
Wirtschaftliche Substanz
Echte Präsenz erforderlich (183 Tage / Lebensmittelpunkt)
Transparenzregister
Ja

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für vermögende DACH-Auswanderer (Nicht-Franzosen) ist Monaco das stärkste Steuerziel überhaupt: keine Einkommen-, Kapitalertrag-, Vermögen- oder Grundsteuer, Erbschaft in direkter Linie mit 0 Prozent, Euro-Währung, höchste Sicherheit und Stabilität. Der Eintrittspreis ist allerdings außergewöhnlich hoch: extreme Immobilien- und Lebenshaltungskosten, erhebliche Kapitalanforderung und echte Präsenzpflicht. Zu beachten sind außerdem die Quellensteuer-Leckage bei ausländischen Portfolios (schmales Abkommensnetz) und die französische Sonderregel.

Unser Fazit: Gelb an der absoluten Spitze. Wer das Kapital und den Lebensstil mitbringt, findet in Monaco die kompromissloseste Null-Steuer-Residenz Europas. Für portfoliolastige Anleger lohnt die Vorab-Prüfung der Quellensteuern aus dem fehlenden Abkommensnetz.

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Monaco versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Monaco. Es gibt **keine Einkommensteuer** auf Gehälter, Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne oder Krypto-Erträge natürlicher Personen (mit Ausnahme der genannten französischen Staatsbürger). Dieser Status besteht seit **1869**.

Wann gilt in Monaco nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Monaco versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Es gibt keine Einkommensteuer auf Gehälter, Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne oder Krypto-Erträge natürlicher Personen (mit Ausnahme der genannten französischen Staatsbürger). Dieser Status besteht.

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