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Steueratlas/Länder/Libyen
🇱🇾

Libyen

LY · LBYAfrikaStand: 2026-08-04
Hochsteuerland
1/5
Niedrige Sätze plus Jihad-SteuerBürgerkrieg, geteilte RegierungKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)5 bis 15 % plus Jihad-Steuer 1 bis 3 %
Körperschaftsteuer20 % plus Jihad-Steuer 4 %
MehrwertsteuerKeine
Kapitalertragsteuerals Einkommen, 20 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine gesonderte (prüfen)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungLibyscher Dinar (LYD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUOPEC

Überblick

Libyen hat eine niedrige Einkommensteuer (5 bis 15 Prozent), ergänzt um die historische Jihad-Steuer (1 bis 3 Prozent für Personen, 4 Prozent für Unternehmen), und erhebt keine Mehrwertsteuer. Diese Zahlen sind jedoch praktisch bedeutungslos: Das Land ist von Bürgerkrieg, einer geteilten Regierung (rivalisierende Machtzentren in Ost und West) und einem fortbestehenden Sanktionskontext geprägt.

Libyen (mit konkurrierenden Verwaltungen in Tripolis und im Osten) nutzt den Libyschen Dinar (LYD) und finanziert sich nahezu vollständig über Öl. Die Steuerverwaltung ist fragmentiert.

Steuerpflicht in Libyen: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Libyen unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Libyen besteuert weitgehend nach dem Quellenprinzip: Maßgeblich ist in Libyen erzieltes Einkommen, insbesondere aus dortiger Tätigkeit. Eine Ansässigkeit wird über Wohnsitz und Aufenthalt begründet; im Mittelpunkt steht jedoch die inländische Quelle, sodass rein ausländische Einkünfte regelmäßig außerhalb der libyschen Besteuerung bleiben.

Einkommensteuer

Die persönliche Einkommensteuer ist niedrig progressiv (Sätze je nach Quelle 5 bis 15 Prozent), ergänzt um die Jihad-Steuer von 1 bis 3 Prozent.

Krypto-Steuern

Für Libyen ist keine gesonderte Krypto-Besteuerung erkennbar.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 20 Prozent, ergänzt um die Jihad-Steuer von 4 Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn (effektiv rund 24 Prozent).

Mehrwertsteuer

Libyen erhebt keine Mehrwertsteuer. Auf die meisten Importe fällt eine Servicegebühr von 5 Prozent an.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine gesonderte Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nicht klar dokumentiert.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht.

Sozialversicherung

Die Sozialbeiträge betragen insgesamt rund 15 Prozent (Arbeitgeber 10,5 Prozent, für ausländische Gesellschaften 11,25 Prozent).

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Deemed-Profit-Regeln
Transparenzregister
Nicht etabliert
Sanktionen
VN-Waffenembargo und gezielte Sanktionen aus der Gaddafi-Ära fortbestehend

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Libyen nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Libyen versteuern?

Ansässige werden nur auf in Libyen erzieltes Einkommen besteuert; rein ausländische Einkünfte bleiben nach dem Quellenprinzip außen vor. Die persönliche Einkommensteuer ist niedrig progressiv (Sätze je nach Quelle 5 bis 15 Prozent), ergänzt um die Jihad-Steuer von 1 bis 3 Prozent.