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Steueratlas/Länder/Panama
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Panama

PA · PANMittelamerikaStand: 2026-08-01
Steuerfreundlich
4/5
Territorialprinzip: Auslandseinkommen 0 %USD-Währung, keine Vermögen-/ErbschaftsteuerFriendly Nations und Pensionado VisaMögliche Territorialreform diskutiert

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 % auf Auslandseinkommen (Territorial); Inland 0/15/25 %
Körperschaftsteuer25 % (nur Inlandsquelle)
Mehrwertsteuer7 % ITBMS (Alkohol/Hotels 10 %, Tabak 15 %)
Kapitalertragsteuer0 % auf Wertpapiere; Immobilien 10 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungUS-Dollar (USD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

SICACELACOAS

Überblick

Panama ist eines der stärksten Territorial-Ziele Amerikas: Auslandseinkommen wird mit 0 Prozent besteuert, und zwar als gesetzlicher Regelfall, nicht als Sonderregime. Ausländische Dividenden, Renten, Kapitalerträge und Remote-Arbeit für Auslandskunden bleiben damit steuerfrei. Dazu kommen der US-Dollar als Währung, keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer, keine Steuer auf Wertpapiergewinne und etablierte Aufenthaltsprogramme wie Friendly Nations und Pensionado.

Die Republik Panama (Hauptstadt Panama-Stadt) verbindet Nord- und Südamerika und ist durch den Kanal ein globaler Logistikknoten. Die Währung ist der US-Dollar (neben dem 1:1 gebundenen Balboa). Kernprinzip: Territorialbesteuerung, nur panamaische Quelleneinkünfte werden besteuert.

Steuerpflicht in Panama: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Panama unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig ist, wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Panama aufhält oder hinreichende wirtschaftliche Bindungen hat. Entscheidend ist aber: Auch Ansässige zahlen keine Steuer auf Auslandseinkommen.

Einkommensteuer

Auf Auslandseinkommen fällt 0 Prozent an. Panamaische Quelleneinkünfte werden progressiv besteuert: 0 Prozent bis 11.000 USD, 15 Prozent bis 50.000 USD, 25 Prozent darüber.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind steuerfrei. Veräußerungsgewinne aus panamaischen Immobilien werden mit 10 Prozent besteuert. Ausländische Dividenden sind unter dem Territorialprinzip steuerfrei.

Krypto-Steuern

Krypto ist steuerlich bislang nicht gesondert geregelt; ITBMS wird auf Krypto-Transaktionen in der Regel nicht erhoben.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Panama bietet mehrere etablierte Aufenthaltswege: die Friendly Nations Visa (rund 50 Länder), die Pensionado Visa (ab 1.000 USD/Monat Rente, mit Rabatten), die Qualified Investor Visa (Immobilieninvestment) und eine Digital-Nomad-Visa.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent, jedoch nur auf panamaische Quelleneinkünfte. Eine Gesellschaft mit ausschließlich ausländischen Einkünften kann in Panama ansässig sein und dennoch kaum lokale Steuer zahlen (Substanz- und CFC-Regeln im Heimatland beachten).

Mehrwertsteuer

Das ITBMS (Mehrwertsteuer) beträgt 7 Prozent, für Alkohol und Hotels 10 Prozent, für Tabak 15 Prozent. Grundnahrungsmittel, Medikamente und bestimmte Dienstleistungen sind befreit.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Panama erhebt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

Panama unterhält 17 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Frankreich, Irland, Israel, Italien, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Portugal, Singapur, Spanien, Südkorea, Tschechien, VAE und dem Vereinigten Königreich. Kein umfassendes DBA mit den USA, nur Informationsaustausch.

Panama hat rund 17 Abkommen, jedoch keines mit DACH. Wegen des Territorialprinzips ist der DBA-Bedarf für Auslandseinkommen aber gering.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2028
FATCA
Model-1-IGA seit 2016
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Blacklist (Annex I)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
183-Tage-Ansässigkeit oder Ansässigkeitszertifikat (DGI)
Transparenzregister
Ja (nach Panama-Papers-Reformen)

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist Panama ein erstklassiges Territorial-Ziel: Auslandseinkommen 0 Prozent, keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer, keine Steuer auf Wertpapiergewinne, USD-Währung ohne Wechselkursrisiko, moderne Infrastruktur und mehrere unkomplizierte Aufenthaltsprogramme. Gegenzurechnen sind die Besteuerung von Inlandseinkünften (bis 25 Prozent), die CRS-Teilnahme (keine Verschwiegenheitsjurisdiktion), höhere administrative Anforderungen als etwa Paraguay sowie die öffentlich diskutierte mögliche Territorialreform und steigende Investor-Visa-Schwellen.

Unsere Einordnung: Gelb im oberen Bereich. Eines der besten Territorial-Ziele Amerikas für ortsunabhängige Unternehmer und Privatiers mit Auslandseinkommen, solange man die laufende Reformdiskussion und die lokalen Quelleneinkünfte im Blick behält.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

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Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

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Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Panama nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Panama versteuern?

Ansässige werden nur auf inländische Quelleneinkünfte besteuert; ausländisches Einkommen bleibt nach dem Territorialprinzip steuerfrei. Panamaische Quelleneinkünfte werden progressiv besteuert: 0 Prozent bis 11.000 USD, 15 Prozent bis 50.000 USD, 25 Prozent darüber.