Überblick
Finnland ist ein klassisches nordisches Hochsteuerland: Erwerbseinkommen wird in der Spitze mit rund 52 Prozent belastet, die Mehrwertsteuer liegt bei 25,5 Prozent, und Kapitaleinkommen wird mit 30 bis 34 Prozent besteuert. Für eine steuerorientierte Auswanderung aus dem DACH-Raum ist Finnland keine Adresse.
Finnland kombiniert einen umfassenden Sozialstaat mit hohen Steuern. Es gibt keine Vermögensteuer, aber eine Erbschaftsteuer.
Steuerpflicht in Finnland: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Finnland unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Ansässigkeit entsteht über den ständigen Wohnsitz oder einen längeren Aufenthalt.
Einkommensteuer
Erwerbseinkommen wird in einem dualen System besteuert: progressive Staatssteuer (rund 6 bis 31 Prozent) plus Kommunalsteuer (im Schnitt rund 20 Prozent) plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Der kombinierte Spitzensatz wurde ab 2026 auf rund 52 Prozent gesenkt.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitaleinkommen (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) wird flach mit 30 Prozent besteuert, oberhalb von 30.000 Euro mit 34 Prozent. Der Gewinn aus dem Verkauf des selbst genutzten Hauptwohnsitzes ist nach mindestens zwei Jahren Nutzung steuerfrei.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne gelten als Kapitaleinkommen und werden mit 30 bzw. 34 Prozent besteuert, jeder Verkauf oder Tausch ist ein Steuerereignis.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Für ausländische Fachkräfte und Spezialisten gibt es ein Regime mit einem pauschalen Quellensteuersatz, der ab Januar 2026 auf 25 Prozent gesenkt wurde (zuvor 32 Prozent), in der Regel für die ersten Jahre. Es richtet sich an Angestellte, nicht an vermögende Privatiers.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent. Für bestimmte Beteiligungsveräußerungen gilt eine Schachtelbefreiung.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wurde 2024 auf 25,5 Prozent angehoben. Ermäßigte Sätze liegen bei 13,5 Prozent (ab Januar 2026) und 10 Prozent.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Finnland erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Empfängerebene. Für nahe Angehörige (Klasse I) ist ab 2026 ein Freibetrag von 30.000 Euro steuerfrei, darüber steigen die Sätze progressiv bis 19 Prozent (oberhalb von 1 Mio. Euro).
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben. Gemeinden erheben jedoch eine jährliche Grundsteuer.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten umfassende Sozialversicherungsbeiträge.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland