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Steueratlas/Länder/Finnland
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Finnland

FI · FINNordeuropa (EU)Stand: 2026-08-19
Hochsteuerland
1/5
HochsteuerlandMehrwertsteuer 25,5 %Kapitaleinkommen 30/34 %Experten-Regime 25 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)ca. 52 %
Körperschaftsteuer20 %
Mehrwertsteuer25,5 %
Kapitalertragsteuer30 % (34 % über 30.000 EUR)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerJa (Klasse I bis 19 %)
Immobilienkauf (Steuern)Varainsiirtovero 3 % auf Immobilien bzw. 1,5 % auf Wohnungsaktien (Sätze seit 12.10.2023); Erstkäufer-Befreiung zum 1.1.2024 abgeschafft
Grundsteuer (laufend)Kommunale Kiinteistövero auf Steuerwerte: Boden allgemein 1,30 bis 2,00 %, Gebäude bei Dauerwohnnutzung 0,41 bis 1,00 %, sonstige Wohngebäude 0,93 bis 2,00 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EUEuroparatEWRNordischer RatSchengen

Überblick

Finnland ist ein klassisches nordisches Hochsteuerland: Erwerbseinkommen wird in der Spitze mit rund 52 Prozent belastet, die Mehrwertsteuer liegt bei 25,5 Prozent, und Kapitaleinkommen wird mit 30 bis 34 Prozent besteuert. Für eine steuerorientierte Auswanderung aus dem DACH-Raum ist Finnland keine Adresse.

Finnland kombiniert einen umfassenden Sozialstaat mit hohen Steuern. Es gibt keine Vermögensteuer, aber eine Erbschaftsteuer.

Steuerpflicht in Finnland: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Finnland unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Ansässigkeit entsteht über den ständigen Wohnsitz oder einen längeren Aufenthalt.

Einkommensteuer

Erwerbseinkommen wird in einem dualen System besteuert: progressive Staatssteuer (rund 6 bis 31 Prozent) plus Kommunalsteuer (im Schnitt rund 20 Prozent) plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Der kombinierte Spitzensatz wurde ab 2026 auf rund 52 Prozent gesenkt.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitaleinkommen (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) wird flach mit 30 Prozent besteuert, oberhalb von 30.000 Euro mit 34 Prozent. Der Gewinn aus dem Verkauf des selbst genutzten Hauptwohnsitzes ist nach mindestens zwei Jahren Nutzung steuerfrei.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne gelten als Kapitaleinkommen und werden mit 30 bzw. 34 Prozent besteuert, jeder Verkauf oder Tausch ist ein Steuerereignis.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Für ausländische Fachkräfte und Spezialisten gibt es ein Regime mit einem pauschalen Quellensteuersatz, der ab Januar 2026 auf 25 Prozent gesenkt wurde (zuvor 32 Prozent), in der Regel für die ersten Jahre. Es richtet sich an Angestellte, nicht an vermögende Privatiers.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent. Für bestimmte Beteiligungsveräußerungen gilt eine Schachtelbefreiung.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wurde 2024 auf 25,5 Prozent angehoben. Ermäßigte Sätze liegen bei 13,5 Prozent (ab Januar 2026) und 10 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Finnland erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Empfängerebene. Für nahe Angehörige (Klasse I) ist ab 2026 ein Freibetrag von 30.000 Euro steuerfrei, darüber steigen die Sätze progressiv bis 19 Prozent (oberhalb von 1 Mio. Euro).

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben. Gemeinden erheben jedoch eine jährliche Grundsteuer.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten umfassende Sozialversicherungsbeiträge.

Doppelbesteuerungsabkommen

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77 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Vero Skatteforvaltningen, Syventaevae vero-ohje 'Voimassa olevat verosopimukset' (Tax treaties in force), Diarienummer 49062, Stand 2026-08-19). Weitere 1 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Nordisches Doppelbesteuerungsabkommen von 1996 (multilateral, SopS 26/1997, zuletzt geaendert 129/2024): deckt Daenemark, die Faeroeer, Island, Norwegen und Schweden ab; Groenland ist nicht erfasst. Die DBO mit dem ehemaligen Jugoslawien (SopS 60/1987) gilt laut finnischem Register weiter im Verhaeltnis zu Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kosovo und Serbien. Russland: Finnland hat die Anwendung der DBO 2002 (SopS 110/2002) per Praesidialentscheid mit Wirkung ab 1.7.2026 suspendiert (SopS 16/2026), nachdem Russland bereits 2023 Teile suspendiert hatte; das Abkommen wird daher nicht mehr angewendet und ist hier ausgeschlossen. Portugal: die alte DBO ist seit 1.1.2019 ausser Kraft (von Finnland gekuendigt); die 2016 unterzeichnete neue DBO ist mangels portugiesischer Ratifikation nie in Kraft getreten, vertragsloser Zustand. Frankreich: die DBO von 1970/72 (SopS 8/1972) ist weiter in Kraft; die am 4.4.2023 unterzeichnete neue DBO ist noch nicht in Kraft (franzoesisches Ratifikationsgesetz erst am 9.6.2026 von der Nationalversammlung gebilligt). Belarus: DBO (SopS 84/2008) weiter in Kraft; Belarus hat einzelne Bestimmungen einseitig voruebergehend suspendiert (Notiz SopS 48/2024). Nicht umfassend und daher ausgeschlossen: Guernsey, Jersey und Isle of Man (laut vero.fi nur Informationsaustauschabkommen plus Teilabkommen mit begrenztem Umfang); dasselbe gilt fuer Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman Islands, Aruba und die ehemaligen Niederlaendischen Antillen.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2015
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
EU-Standard
Transparenzregister
Vorhanden

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Finnland nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Finnland versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Erwerbseinkommen wird in einem dualen System besteuert: progressive Staatssteuer (rund 6 bis 31 Prozent) plus Kommunalsteuer (im Schnitt rund 20 Prozent) plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Der.