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Finnland

FI · FINNordeuropa (EU)Stand: 2026-06-30
Hochsteuerland
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HochsteuerlandMehrwertsteuer 25,5 %Kapitaleinkommen 30/34 %Experten-Regime 25 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)ca. 52 %
Körperschaftsteuer20 %
Mehrwertsteuer25,5 %
Kapitalertragsteuer30 % (34 % über 30.000 EUR)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerJa (Klasse I bis 19 %)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EUEuroparatEWRNordischer RatSchengen

Überblick

Finnland ist ein klassisches nordisches Hochsteuerland: Erwerbseinkommen wird in der Spitze mit rund 52 Prozent belastet, die Mehrwertsteuer liegt bei 25,5 Prozent, und Kapitaleinkommen wird mit 30 bis 34 Prozent besteuert. Für eine steuerorientierte Auswanderung aus dem DACH-Raum ist Finnland keine Adresse.

Finnland kombiniert einen umfassenden Sozialstaat mit hohen Steuern. Es gibt keine Vermögensteuer, aber eine Erbschaftsteuer.

Steuerpflicht in Finnland: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Finnland unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Ansässigkeit entsteht über den ständigen Wohnsitz oder einen längeren Aufenthalt.

Einkommensteuer

Erwerbseinkommen wird in einem dualen System besteuert: progressive Staatssteuer (rund 6 bis 31 Prozent) plus Kommunalsteuer (im Schnitt rund 20 Prozent) plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Der kombinierte Spitzensatz wurde ab 2026 auf rund 52 Prozent gesenkt.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitaleinkommen (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) wird flach mit 30 Prozent besteuert, oberhalb von 30.000 Euro mit 34 Prozent. Der Gewinn aus dem Verkauf des selbst genutzten Hauptwohnsitzes ist nach mindestens zwei Jahren Nutzung steuerfrei.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne gelten als Kapitaleinkommen und werden mit 30 bzw. 34 Prozent besteuert, jeder Verkauf oder Tausch ist ein Steuerereignis.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Für ausländische Fachkräfte und Spezialisten gibt es ein Regime mit einem pauschalen Quellensteuersatz, der ab Januar 2026 auf 25 Prozent gesenkt wurde (zuvor 32 Prozent), in der Regel für die ersten Jahre. Es richtet sich an Angestellte, nicht an vermögende Privatiers.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent. Für bestimmte Beteiligungsveräußerungen gilt eine Schachtelbefreiung.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wurde 2024 auf 25,5 Prozent angehoben. Ermäßigte Sätze liegen bei 13,5 Prozent (ab Januar 2026) und 10 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Finnland erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Empfängerebene. Für nahe Angehörige (Klasse I) ist ab 2026 ein Freibetrag von 30.000 Euro steuerfrei, darüber steigen die Sätze progressiv bis 19 Prozent (oberhalb von 1 Mio. Euro).

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben. Gemeinden erheben jedoch eine jährliche Grundsteuer.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten umfassende Sozialversicherungsbeiträge.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2016
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Ab 2027 (EU DAC8), erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
EU-Standard
Transparenzregister
Vorhanden

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Finnland versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Finnland. Erwerbseinkommen wird in einem dualen System besteuert: progressive **Staatssteuer** (rund 6 bis 31 Prozent) plus **Kommunalsteuer** (im Schnitt rund 20 Prozent) plus gegebenenfalls **Kirchensteuer**. Der kombinierte Spitzensatz wurde **ab 2026 auf rund 52 Prozent** gesenkt.

Wann gilt in Finnland nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Finnland versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Erwerbseinkommen wird in einem dualen System besteuert: progressive Staatssteuer (rund 6 bis 31 Prozent) plus Kommunalsteuer (im Schnitt rund 20 Prozent) plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Der.

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