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Steueratlas/Länder/Slowakei
🇸🇰

Slowakei

SK · SVKEuropa (EU/Eurozone)Stand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
3/5
19 % Eingangssatz, keine ErbschaftsteuerEU/Eurozone23 % MwSt, hohe SozialabgabenWelteinkommen

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)19 % bis ~48.441 EUR, 25 % darüber
Körperschaftsteuer21 % (24 % für Großunternehmen, 10 % für Kleinunternehmen)
Mehrwertsteuer23 % (ab 2025; ermäßigt 19 % und 5 %)
Kapitalertragsteuer19 % (privat nach 5 Jahren befreit; Börsenaktien nach 1 Jahr)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (2004 abgeschafft)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EUEuroparatEWRSchengenV4

Überblick

Die Slowakei ist ein solides EU- und Eurozone-Land mit moderater Eingangsbesteuerung: Die Einkommensteuer beginnt bei 19 Prozent und steigt erst oberhalb von rund 48.441 Euro auf 25 Prozent. Pluspunkte sind die fehlende Erbschaftsteuer (2004 abgeschafft), der Euro und die volle EU-Anbindung. Gegenzurechnen sind die 2025 auf 23 Prozent erhöhte Mehrwertsteuer und die hohen Sozialabgaben.

Die Slowakische Republik (Hauptstadt Bratislava) ist EU- und Eurozone-Mitglied. Die Währung ist der Euro (EUR). Kernsätze: Einkommensteuer 19/25 Prozent, Körperschaftsteuer 21 Prozent, Mehrwertsteuer 23 Prozent.

Steuerpflicht in der Slowakei: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in der Slowakei unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen ständigen Wohnsitz (Domizil) in der Slowakei oder durch einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr. Residenten werden dann auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf slowakische Quelle.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer beträgt 19 Prozent bis zu einer Bemessungsgrundlage von rund 48.441 Euro (176,8-faches des Existenzminimums) und 25 Prozent auf den darüber liegenden Teil.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden mit 19 Prozent besteuert. Gewinne aus privatem (nicht betrieblichem) Vermögen sind nach fünf Jahren Haltedauer steuerfrei; Gewinne aus börsennotierten Aktien sind nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Dividenden werden mit 7 Prozent besteuert.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne unterliegen der Einkommensbesteuerung; die Slowakei hat das CARF-Abkommen unterzeichnet.

Krypto-Steuern im Detail

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Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt standardmäßig 21 Prozent. Ab 2025 gilt (zu verifizieren) ein erhöhter Satz von 24 Prozent für Großunternehmen über 5 Mio. Euro Bemessungsgrundlage sowie ein ermäßigter Satz von 10 Prozent für Kleinunternehmen bis 100.000 Euro Umsatz; es existiert eine Mindeststeuer ab 400 Euro.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt seit dem 1. Januar 2025 23 Prozent (vorher 20 Prozent); ermäßigte Sätze von 19 Prozent und 5 Prozent gelten für bestimmte Lieferungen.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und Schenkungsteuer (2004 abgeschafft) und keine Vermögensteuer.

Sozialversicherung

Die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers summieren sich auf rund 36,2 Prozent des Bruttolohns, ein spürbarer Kostenfaktor.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Ja (CARF-MCAA 2024), erste Meldungen ab 2026
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Ja, umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Wohnsitz-/183-Tage-Anknüpfung
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
EU-Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist die Slowakei ein solides, aber nicht herausragendes EU-Ziel: Der 19-Prozent-Eingangssatz ist moderat, es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer, und der Euro plus volle EU-Anbindung sorgen für Planbarkeit. Gegenzurechnen sind die auf 23 Prozent erhöhte Mehrwertsteuer, die hohen Sozialabgaben und die Welteinkommensbesteuerung.

Unser Fazit: Gelb. Ein verlässliches EU/Eurozone-Land mit moderatem Eingangssatz und ohne Erbschaftsteuer, aber mit hoher Mehrwertsteuer und Sozialabgaben.

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in der Slowakei versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in der Slowakei. Die Einkommensteuer beträgt **19 Prozent** bis zu einer Bemessungsgrundlage von rund **48.441 Euro** (176,8-faches des Existenzminimums) und **25 Prozent** auf den darüber liegenden Teil.

Wann gilt in der Slowakei nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in der Slowakei versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer beträgt 19 Prozent bis zu einer Bemessungsgrundlage von rund 48.441 Euro (176,8-faches des Existenzminimums) und 25 Prozent auf den darüber liegenden.

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