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Steueratlas/Länder/Jordanien
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Jordanien

JO · JORNaher OstenStand: 2026-08-01
Bedingt attraktiv
3/5
Territoriale BesteuerungKeine Vermögen-/ErbschaftsteuerKeine CGT für PrivatpersonenRegionale Lage beachten

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)5-30 % (+ Beiträge, effektiv bis ~35 %)
Körperschaftsteuer20 % (sektorabhängig 14-35 %)
Mehrwertsteuer16 % (GST)
Kapitalertragsteuerfür Privatpersonen weitgehend 0 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungJordanischer Dinar (JOD, an USD gekoppelt)

Überblick

Jordanien besteuert Privatpersonen territorial: Steuerpflichtig sind nur jordanische Quelleneinkünfte, Auslandseinkommen bleibt steuerfrei. Dazu kommen das Fehlen einer Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer und für Privatpersonen weitgehend keine Kapitalertragsteuer.

Die Einkommensteuer ist progressiv von 5 bis 30 Prozent (zuzüglich nationaler Beiträge, effektiv bis rund 35 Prozent), die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent (sektorabhängig 14 bis 35 Prozent), die allgemeine Umsatzsteuer (GST) liegt bei 16 Prozent.

Steuerpflicht in Jordanien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Jordanien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig bist du bei dauerhaftem Wohnsitz oder über 183 Tagen (sechs Monaten) Aufenthalt. Privatpersonen werden nur auf jordanische Quelleneinkünfte besteuert, Auslandseinkommen bleibt außen vor.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv von 5 bis 30 Prozent, hinzu kommt ein nationaler Beitrag (1 Prozent, zuzüglich 1 Prozent Solidaritätszuschlag oberhalb JOD 200.000), effektiver Spitzensatz rund 35 Prozent. Es gelten Freibeträge (rund JOD 10.000-12.000, Familien das Doppelte).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Für Privatpersonen sind Veräußerungsgewinne weitgehend steuerfrei (Gewinne aus an der Amman-Börse gehandelten Aktien sind ausgenommen).

Krypto-Steuern

Krypto ist nicht gesondert geregelt, die Zentralbank steht der Nutzung kritisch gegenüber.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent im Standardfall (Industrie und Hotellerie 14 Prozent, Telekom/Bergbau/Versicherungen 24 Prozent, Banken 35 Prozent). In Sonder- und Entwicklungszonen gelten 5 oder 10 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die allgemeine Umsatzsteuer (GST) liegt bei 16 Prozent (Sonderverbrauchsätze 4-10 Prozent auf bestimmte Güter).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es nicht.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Sozialversicherung

Beiträge an die Sozialversicherung (Social Security Corporation) durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Verpflichtet, Austausch noch nicht begonnen
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Greylist (Annex II)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Territoriales Quellenprinzip
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Jordanien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Jordanien versteuern?

Ansässige werden nur auf jordanische Quelleneinkünfte besteuert; ausländisches Einkommen bleibt nach dem Territorialprinzip steuerfrei. Die Einkommensteuer auf inländische Einkünfte ist progressiv von 5 bis 30 Prozent, hinzu kommt ein nationaler Beitrag von 1 Prozent (zuzüglich 1 Prozent Solidaritätszuschlag oberhalb JOD 200.000); der effektive Spitzensatz liegt bei rund 35 Prozent.