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Steueratlas/Länder/Madagaskar
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Madagaskar

MG · MDGAfrikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
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Welteinkommen für Ansässige20 % PIT und 20 % MwStKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)20 % (IRSA, Gehälter)
Körperschaftsteuer20 % (Kleinbetriebe Synthetiksteuer 5 %)
Mehrwertsteuer20 %
Kapitalertragsteuerals Einkommen besteuert
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (nur Registrierungsgebühren)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungAriary (MGA)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUCOMESASADC

Überblick

Madagaskar besteuert seine Ansässigen auf das weltweite Einkommen mit einem Spitzensatz von 20 Prozent (IRSA), bei einer Mehrwertsteuer von 20 Prozent. Die viertgrößte Insel der Welt ist ein Entwicklungsland mit schwacher Infrastruktur, ohne DACH-Abkommen und ohne Migrationsweg für Vermögende.

Die Republik Madagaskar (Hauptstadt Antananarivo) nutzt den Ariary (MGA). Kleinbetriebe (Umsatz unter MGA 400 Mio.) unterliegen einer Synthetiksteuer von 5 Prozent des Umsatzes.

Steuerpflicht in Madagaskar: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Madagaskar unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Madagaskar besteuert überwiegend territorial: Maßgeblich ist in Madagaskar erzieltes Einkommen. Die Ansässigkeit wird durch einen Wohnsitz oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen ausgelöst; im Mittelpunkt steht jedoch die inländische Quelle, sodass die Ansässigkeit für ausländische Einkünfte kaum Folgen hat.

Einkommensteuer

Die Lohnsteuer (IRSA) ist progressiv mit einem Spitzensatz von 20 Prozent. Dividenden sind beim ansässigen Empfänger nicht steuerpflichtig.

Krypto-Steuern

Für Madagaskar ist keine gesonderte Krypto-Besteuerung erkennbar.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent (Umsatz über MGA 400 Mio.), kleinere Betriebe zahlen die Synthetiksteuer (5 Prozent). Freizonen-Gesellschaften sind in den ersten zehn Jahren von der Körperschaftsteuer befreit.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 20 Prozent (Butangas 10 Prozent, Exporte 0 Prozent).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Madagaskar erhebt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer; es fallen lediglich Registrierungsgebühren (0,5 bis 5 Prozent) auf Eigentumsübertragungen an.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht; es besteht eine Immobiliensteuer (5 Prozent des Mietwerts).

Sozialversicherung

Arbeitgeber leisten Beiträge an die CNaPS (Sozialkasse), an den Berufsbildungsfonds sowie 5 Prozent zur Gesundheitsversorgung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA in Kraft
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Madagaskar versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Madagaskar. Die Lohnsteuer (**IRSA**) ist progressiv mit einem Spitzensatz von **20 Prozent**. **Dividenden** sind beim ansässigen Empfänger **nicht steuerpflichtig**.

Wann gilt in Madagaskar nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Madagaskar versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Lohnsteuer (IRSA) ist progressiv mit einem Spitzensatz von 20 Prozent. Dividenden sind beim ansässigen Empfänger nicht.

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