Steueratlas
ÜberblickEinkommensteuerKapitalerträgeKrypto-SteuernSonderregimeKörperschaftsteuerMehrwertsteuerErbschaft- & SchenkungsteuerVermögensteuerSozialversicherungDoppelbesteuerungsabkommenTransparenz & ComplianceVideosWeiterführende Ressourcen
Steueratlas/Länder/Kolumbien
🇨🇴

Kolumbien

CO · COLSüdamerikaStand: 2026-08-01
Hochsteuerland
2/5
Vermögensteuer auf AnsässigeWelteinkommen ab 183 TagenBeliebte Nomaden- und Lifestyle-BasisDigital-Nomad-Visum

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)39 % (Reform auf 41 % im Dezember 2025 abgelehnt)
Körperschaftsteuer35 % (Finanzsektor 40 %)
Mehrwertsteuer19 % (IVA), reduziert 5 %, Grundbedarf 0 %
Kapitalertragsteuer15 % (occasional gains)
VermögensteuerJa, 0,5 bis 1,5 % ab 72.000 UVT (befristet bis 2026, Reform/Verfassungsgericht beachten)
ErbschaftsteuerKeine eigene; Erbe/Schenkung als occasional gain mit 15 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKolumbianischer Peso (COP)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CANCELACMERCOSUROASAP

Überblick

Kolumbien zieht DACH-Auswanderer mit Klima, niedrigen Lebenshaltungskosten und Städten wie Medellín und Bogotá an, ist steuerlich aber kein Niedrigsteuerland. Wer hier ansässig wird, versteuert sein weltweites Einkommen mit bis zu 39 Prozent, und obendrauf kommt eine jährliche Vermögensteuer, die viele Zuzügler überrascht. Das Land ist eine hervorragende Lifestyle- und Nomaden-Basis, für den vermögenden Steuerwohnsitz dagegen ungünstig.

Kolumbien betreibt ein progressives, relativ komplexes Steuersystem unter der Behörde DIAN. Einkommensteuer 0 bis 39 Prozent, Körperschaftsteuer 35 Prozent, Mehrwertsteuer (IVA) 19 Prozent, dazu Vermögensteuer, Finanztransaktionssteuer (4x1000) und kommunale Gewerbesteuer (ICA).

Steuerpflicht in Kolumbien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Kolumbien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig (residente fiscal) wirst du, wenn du dich in einem Kalenderjahr oder über zwei aufeinanderfolgende Jahre insgesamt 183 Tage oder mehr in Kolumbien aufhältst, oder wenn dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Kolumbien liegt. Ansässige unterliegen dem Welteinkommensprinzip.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv von 0 bis 39 Prozent über sieben Stufen. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.090 UVT (rund COP 57 Mio., etwa 14.000 USD). Eine Steuerreform für 2026 mit Anhebung des Spitzensatzes auf 41 Prozent wurde im Dezember 2025 vom Senat abgelehnt; der Top-Satz bleibt 39 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Bestimmte Veräußerungsgewinne (ganancias ocasionales) unterliegen einem Flat-Satz von 15 Prozent, Voraussetzung ist eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne sind in Kolumbien steuerpflichtig und werden je nach Sachverhalt als Einkommen oder als Veräußerungsgewinn erfasst.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Ein echtes Vergünstigungsregime für Neuzuzügler gibt es nicht. Praktisch relevant ist jedoch das M-Digital-Nomad-Visum (TP): Mit einem Auslandseinkommen ab dem dreifachen Mindestlohn (rund 1.215 Euro monatlich) lässt sich ein Aufenthalt aufbauen, ohne sofort als ansässig zu gelten, solange die 183-Tage-Schwelle nicht überschritten wird.

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2023 einheitlich 35 Prozent, für den Finanzsektor 40 Prozent. Hinzu kommt die kommunale Gewerbesteuer ICA (rund 0,2 bis 1,4 Prozent vom Umsatz).

Mehrwertsteuer

Die IVA beträgt 19 Prozent als Standardsatz, 5 Prozent für bestimmte Lebensmittel und Medikamente, 0 Prozent für Grundbedarf und Exporte.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine eigene Erbschaft- oder Schenkungsteuer existiert nicht. Steuerlich gelten Erbschaften und Schenkungen jedoch als außerordentliches Einkommen (occasional gain), sodass der Erbe beziehungsweise Beschenkte der 15-Prozent-Besteuerung unterliegt.

Vermögensteuer

Kolumbien erhebt eine Vermögensteuer (impuesto al patrimonio), die viele Auswanderer unterschätzen. Auslöser ist ein Nettovermögen über 72.000 UVT (für 2026 rund COP 3,77 Mrd., etwa 900.000 USD). Die Sätze betragen 0,5 bis 1,5 Prozent (die 1,5-Prozent-Spitze ist bis 2026 befristet). Die Ende 2025 im Wirtschaftsnotstand per Dekret 1474 verhängte Verschärfung (Schwelle 40.000 UVT, Sätze bis 5 Prozent) hat das Verfassungsgericht mit Urteil C-079 de 2026 für verfassungswidrig erklärt, sodass für 2026 das reguläre Regime (72.000 UVT, 0,5 bis 1,5 Prozent) gilt.

Sozialversicherung

Die Beiträge zu Renten- und Gesundheitssystem betragen zusammen rund 28,5 Prozent des Gehalts, davon trägt der Arbeitgeber etwa 20,5 Prozent und der Arbeitnehmer etwa 8 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

DBA Schweiz-Kolumbien in Kraft (seit 2011). DBA Deutschland-Kolumbien 2022 unterzeichnet, In-Kraft-Status vor Veröffentlichung verifizieren. Kein DBA Österreich-Kolumbien.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2015
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Vorhanden
Transparenzregister
Vorhanden (Register wirtschaftlich Berechtigter, RUB)
Sanktionen
Keine breiten internationalen Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Kolumbien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Kolumbien versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv von 0 bis 39 Prozent über sieben Stufen. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.090 UVT (rund COP 57 Mio., etwa 14.000 USD). Eine für 2026 geplante Anhebung des Spitzensatzes auf 41 Prozent wurde im Dezember 2025 abgelehnt; der Top-Satz bleibt 39 Prozent.