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Spanien

ES · ESPEuropa (EU/Eurozone)Stand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
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Beckham-Regime (24 % flat, Auslandseinkommen frei)Regionale Erbschaftsteuer-VorteileVermögen- + SolidaritätssteuerStandard-PIT bis 47-54 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)19 bis ~47 % (regional bis 54 %); Beckham-Regime 24 % flat
Körperschaftsteuer25 %
Mehrwertsteuer21 % (IVA)
Kapitalertragsteuer19 bis 28 % (Sparbasis)
Vermögensteuerregional bis ~3,5 % plus Solidaritätssteuer (über 3 Mio. EUR)
Erbschaftsteuerregional (direkte Familie oft weitgehend befreit)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EUEuroparatEWRSchengen

Überblick

Spanien ist ein Lifestyle-Ziel mit einem starken Sonderregime und einem hohen Standardtarif. Das Beckham-Regime erlaubt zuziehenden Fachkräften, sechs Jahre lang spanisches Arbeitseinkommen flat mit 24 Prozent (bis 600.000 Euro) zu versteuern und ausländisches Einkommen weitgehend steuerfrei zu lassen. Außerhalb dieses Regimes ist Spanien für Vermögende anspruchsvoll: hohe Progression, Vermögensteuer und die Solidaritätssteuer auf große Vermögen.

Das Königreich Spanien (Hauptstadt Madrid) ist EU- und Eurozone-Mitglied mit 17 autonomen Gemeinschaften, die eigene Zuschläge und Vergünstigungen setzen. Die Währung ist der Euro (EUR). Kernsätze: Einkommensteuer 19 bis 47 Prozent (Beckham 24 Prozent flat), Körperschaftsteuer 25 Prozent, IVA 21 Prozent.

Steuerpflicht in Spanien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Spanien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhältst, dort den Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen hast, oder (widerlegbare Vermutung) dein Ehepartner und deine minderjährigen Kinder dort gewöhnlich leben. Residenten werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert.

Einkommensteuer

Der Standardtarif ist progressiv von 19 Prozent bis rund 47 Prozent (in einzelnen autonomen Gemeinschaften wie Valencia bis 54 Prozent). Einkünfte aus Kapitalvermögen (Sparbasis) werden mit 19 bis 28 Prozent besteuert.

Sonderregime für Zuzügler

Das Beckham-Regime (régimen especial de trabajadores desplazados) ist der zentrale Hebel: Spanisches Arbeitseinkommen wird flat mit 24 Prozent bis 600.000 Euro besteuert (47 Prozent darüber), ausländisches Einkommen (außer Auslandsarbeitslohn) bleibt steuerfrei, die Vermögensteuer trifft nur spanische Aktiva, und das Modelo 720 (Auslandsvermögensmeldung) entfällt. Das Regime gilt für sechs Jahre (Zuzugsjahr plus fünf), setzt voraus, dass du in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien ansässig warst, und ist seit der Startup-Reform 2023 auch für Digital-Nomad-Visum-Inhaber und Startup-Gründer offen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalgewinne und Sparerträge unterliegen der Sparbasis von 19 bis 28 Prozent. Spanisch belegene Gewinne fallen auch unter Beckham unter diese Sätze; rein ausländische Kapitalerträge sind unter Beckham steuerfrei.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne werden als Kapitalerträge in der Sparbasis besteuert.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent (ermäßigt für bestimmte Klein- und Neugesellschaften).

Mehrwertsteuer

Die IVA beträgt 21 Prozent (ermäßigt 10 Prozent und 4 Prozent).

Vermögensteuer

Spanien erhebt eine Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf das weltweite Nettovermögen von Residenten (regional ausgestaltet, Sätze bis ~3,5 Prozent). Madrid und Andalusien gewähren eine 100-prozentige Bonifikation, andere Gemeinschaften (Valencia, Katalonien) erheben sie voll. Hinzu kommt die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ISGF) auf Nettovermögen über 3 Mio. Euro, die auch in Madrid nicht entlastet wird. Beckham-Begünstigte werden bei beiden nur auf spanische Aktiva erfasst.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist regional ausgestaltet und variiert stark: In mehreren Gemeinschaften (etwa Madrid, Andalusien) ist die direkte Familie weitgehend befreit, in anderen wird deutlich besteuert.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen Sozialbeiträge; der Arbeitgeberanteil ist mit rund 30 Prozent der Lohnsumme erheblich.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2016
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Umsetzung, erste Meldungen ab 2026
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
Mitglied
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Ja, umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Wohnsitz-/183-Tage-Anknüpfung; Beckham erfordert Arbeitsbezug
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
EU-Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe hängt Spanien stark am Profil. Mit dem Beckham-Regime ist es für zuziehende Fachkräfte und Executives erstklassig: flat 24 Prozent auf spanisches Arbeitseinkommen, steuerfreies Auslandseinkommen, sechs Jahre Planbarkeit, kein Modelo 720. Ohne das Regime ist Spanien für Vermögende anspruchsvoll: Spitzensätze bis 47 Prozent (regional 54 Prozent), eine Vermögensteuer und die Solidaritätssteuer auf große Vermögen über 3 Mio. Euro, die selbst in Madrid greift.

Unser Fazit: Gelb. Mit Beckham-Regime ein Spitzenstandort auf Zeit, ohne Regime ein Hochsteuerland mit Vermögen- und Solidaritätssteuer. Die Strukturierung entscheidet alles.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

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Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Spanien versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Spanien. Der Standardtarif ist progressiv von **19 Prozent bis rund 47 Prozent** (in einzelnen autonomen Gemeinschaften wie Valencia bis 54 Prozent). Einkünfte aus Kapitalvermögen (Sparbasis) werden mit **19 bis 28 Prozent** besteuert.

Wann gilt in Spanien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Spanien versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Der Standardtarif ist progressiv von 19 Prozent bis rund 47 Prozent (in einzelnen autonomen Gemeinschaften wie Valencia bis 54 Prozent). Einkünfte aus Kapitalvermögen (Sparbasis) werden mit 19 bis 28.

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