Überblick
Malta ist eines der wenigen EU-Länder, das für nicht-domizilierte Residenten auf Remittance-Basis besteuert, und das einzige, das ausländische Veräußerungsgewinne selbst dann nicht besteuert, wenn sie nach Malta überwiesen werden. Kombiniert mit einer effektiven Körperschaftsteuer von rund 5 Prozent über das 6/7-Refund-System, dem Fehlen von Erbschaft- und Vermögensteuer, Englisch als Amtssprache und EU-Mitgliedschaft ist Malta ein Flaggschiff für die Verlagerung vermögender Privatpersonen.
Die Republik Malta (Hauptstadt Valletta) ist EU- und Eurozone-Mitglied im zentralen Mittelmeer. Die Währung ist der Euro (EUR), Amtssprachen sind Maltesisch und Englisch. Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 35 Prozent (GRP 15 Prozent flat), Körperschaftsteuer effektiv ~5 Prozent, VAT 18 Prozent.
Steuerpflicht in Malta: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Malta unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr (ordinarily resident). Nicht-domizilierte Residenten werden auf Remittance-Basis besteuert: maltesische Quelleneinkünfte plus nach Malta überwiesenes Auslandseinkommen.
Einkommensteuer
Der Standardtarif ist progressiv von 0 Prozent bis 35 Prozent (Spitzensatz ab 60.000 Euro). Unter der ordentlichen Non-Dom-Regel gilt eine Mindeststeuer von 5.000 Euro, wenn das Auslandseinkommen 35.000 Euro übersteigt und nicht voll überwiesen wird.
Sonderregime für Zuzügler
Der Zugang ist nach Herkunft getrennt: Das GRP steht nur Drittstaatern offen (Nicht-EU/EWR/CH), das Malta Residence Programme (TRP/RPR) nur EU-, EWR- und Schweizer Bürgern, das MRP Rentnern mit Pensionseinkünften. Alle drei besteuern nach Malta remittiertes Auslandseinkommen mit flat 15 Prozent, bei einer Mindeststeuer von 15.000 Euro pro Jahr (MRP 7.500 Euro). Voraussetzung ist der Erwerb (ab 275.000 Euro, in Gozo/Süden 220.000 Euro) oder die Anmietung (ab 9.600 Euro, Gozo/Süden 8.750 Euro) einer qualifizierenden Immobilie. Für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte gilt unter den HQP-Regeln ein Satz von 15 Prozent auf Beschäftigungseinkommen über rund 86.938 Euro (bis zu zehn Jahre).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Ausländische Veräußerungsgewinne werden in Malta nicht besteuert, auch nicht bei Überweisung nach Malta. Gewinne aus in Malta belegenen Vermögenswerten unterliegen den progressiven Sätzen.
Krypto-Steuern
Private Krypto-Gewinne aus ausländischen Quellen unterliegen der Non-Dom-Remittance-Basis und sind bei Nicht-Überweisung steuerfrei; ausländische Krypto-Veräußerungsgewinne bleiben auch bei Überweisung steuerfrei.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die nominale Körperschaftsteuer beträgt 35 Prozent, wird aber über das Vollanrechnungssystem mit Aktionärsrückerstattungen auf effektiv ~5 Prozent für Handelseinkommen gesenkt (6/7-Refund; 10 Prozent für passive Zinsen/Lizenzen über den 5/7-Refund; 6,25 Prozent via 2/3-Refund mit Foreign Tax Credit). Seit 2024 setzt das System eine echte wirtschaftliche Substanz voraus (laufend verschärft).
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 18 Prozent, einer der niedrigsten Sätze der EU.
Immobiliensteuern
Malta erhebt keine Grundsteuer und behandelt ausländische Käufer beim Erwerb steuerlich gleich.
Erwerb. Die Stempelsteuer beträgt fünf Prozent des Übertragungswerts, für Ansässige wie für Nichtansässige. Ersterwerber zahlen auf die ersten 200.000 Euro nichts. Ermäßigte Varianten von 3,5 Prozent gelten unter anderem für Objekte in den Urban Conservation Areas und auf Gozo sowie für sanierte Altbauten; unentgeltliche Übertragungen gewerblicher Einheiten innerhalb der Familie waren bis Ende 2025 mit 1,5 Prozent begünstigt.
Nichtansässige. Der Marktzugang ist dennoch geregelt, und zwar seit 1974 durch Kapitel 246. Als ansässig gilt nach Art. 2, wer Malteser oder EU-Bürger ist und vor dem Erwerb fünf Jahre ununterbrochen in Malta gelebt hat; gleichgestellt sind der mitkaufende Ehegatte und Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltsstatus. Wer das erfüllt, kauft nach Art. 3 Abs. 1 ohne Genehmigung. EU-Bürger ohne diese fünf Jahre brauchen eine AIP-Genehmigung nur für eine Zweitimmobilie: Eigenheim und betrieblich genutzte Objekte nimmt Art. 3 Abs. 2 ausdrücklich aus. Für alle übrigen gilt Art. 4 Abs. 1, ein Erwerbsverbot, das jedes entgegenstehende Geschäft nichtig macht. Die Genehmigung nach Art. 6 setzt voraus, dass der Käufer keine weitere maltesische Immobilie hält und dass der Kaufpreis über einer jährlich im Amtsblatt fortgeschriebenen Untergrenze liegt. Ausgenommen sind nach Art. 5 Abs. 1 die Special Designated Areas des ersten Anhangs: dort kauft jeder ohne Genehmigung und ohne Stückzahlgrenze, weshalb sich der internationale Markt fast vollständig dort abspielt.
Laufende Besteuerung. Eine laufende Grundsteuer gibt es nicht, und auch keine Vermögensteuer auf Immobilien. Das maltesische Steuerrecht kennt außer der Steuer auf die Übertragung keine Substanzabgabe auf Grundbesitz. Das ist einer der Gründe, warum die Haltekosten trotz hoher Kaufpreise niedrig bleiben; laufend fallen nur Versorgungs- und Verwaltungskosten an.
Verkauf. Der Verkauf unterliegt einer abgeltenden Quellensteuer auf den Übertragungswert, nicht auf den Gewinn: acht oder zehn Prozent je nach Anschaffungszeitpunkt, fünf Prozent für sanierte Objekte in Urban Conservation Areas, zwölf Prozent bei Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung. Ausländische Veräußerungsgewinne bleiben unbesteuert, siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Steuern nach PwC WWTS Malta, Other taxes (Stand 2026-08-18); Marktzugang nach Kapitel 246, konsolidierte Fassung vom 16.1.2026. Stand: 2026-09-09.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft-, Schenkung- und keine Vermögensteuer. Bei Immobilienübertragungen fällt eine Stempelsteuer von 5 Prozent an.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr anzeigen (61 weitere)
79 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (PwC WWTS Malta (81 Zeilen geparst; CFR-Register Cloudflare-403), Stand 2026-08-18). Russland hat zentrale Bestimmungen 2023 einseitig ausgesetzt; das Abkommen besteht fort. Die 2018/2019 unterzeichneten Abkommen mit Aethiopien und Ghana fuehrt das maltesische Register als noch nicht in Kraft.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für die Zielgruppe ist Malta ein EU-Flaggschiff: Remittance-Basis, steuerfreie ausländische Veräußerungsgewinne selbst bei Überweisung, effektive Körperschaftsteuer um 5 Prozent, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer, Englisch und EU-Zugang. Gegenzurechnen sind die seit 2024 verschärften Substanzanforderungen, die Mindeststeuer von 15.000 Euro unter GRP und die generelle EU- und Reputationsprüfung.
Unsere Einordnung: Grün. EU-Non-Dom-Basis mit steuerfreien Auslandsgewinnen und effektiv 5 Prozent Körperschaftsteuer. Substanz und saubere Struktur sind seit 2024 Pflicht.
Videos
Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer