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Steueratlas/Länder/Malta
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Malta

MT · MLTEuropa (EU/Eurozone)Stand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
4/5
Non-Dom-Remittance-Basis (EU)Auslands-Veräußerungsgewinne steuerfreiEffektiv ~5 % KSt (6/7-Refund)Substanzanforderungen seit 2026

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 bis 35 % (GRP: 15 % flat auf remittiertes Auslandseinkommen)
Körperschaftsteuer35 % nominal, effektiv ~5 % (6/7-Refund)
Mehrwertsteuer18 %
KapitalertragsteuerAuslandsgewinne steuerfrei (auch bei Remittance)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (5 % Stempelsteuer auf Immobilien)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CommonwealthEUEuroparatEWRSchengen

Überblick

Malta ist eines der wenigen EU-Länder, das für nicht-domizilierte Residenten auf Remittance-Basis besteuert, und das einzige, das ausländische Veräußerungsgewinne selbst dann nicht besteuert, wenn sie nach Malta überwiesen werden. Kombiniert mit einer effektiven Körperschaftsteuer von rund 5 Prozent über das 6/7-Refund-System, dem Fehlen von Erbschaft- und Vermögensteuer, Englisch als Amtssprache und EU-Mitgliedschaft ist Malta ein Flaggschiff für die Verlagerung vermögender Privatpersonen.

Die Republik Malta (Hauptstadt Valletta) ist EU- und Eurozone-Mitglied im zentralen Mittelmeer. Die Währung ist der Euro (EUR), Amtssprachen sind Maltesisch und Englisch. Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 35 Prozent (GRP 15 Prozent flat), Körperschaftsteuer effektiv ~5 Prozent, VAT 18 Prozent.

Steuerpflicht in Malta: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Malta unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr (ordinarily resident). Nicht-domizilierte Residenten werden auf Remittance-Basis besteuert: maltesische Quelleneinkünfte plus nach Malta überwiesenes Auslandseinkommen.

Einkommensteuer

Der Standardtarif ist progressiv von 0 Prozent bis 35 Prozent (Spitzensatz ab 60.000 Euro). Unter der ordentlichen Non-Dom-Regel gilt eine Mindeststeuer von 5.000 Euro, wenn das Auslandseinkommen 35.000 Euro übersteigt und nicht voll überwiesen wird.

Sonderregime für Zuzügler

Die Programme GRP (Nicht-EU/EWR/CH), TRP/RPR (EU/EWR/CH) und MRP (Rentner) besteuern nach Malta remittiertes Auslandseinkommen mit flat 15 Prozent, bei einer Mindeststeuer von 15.000 Euro pro Jahr (MRP 7.500 Euro). Voraussetzung ist der Erwerb (ab 275.000 Euro, in Gozo/Süden 220.000 Euro) oder die Anmietung (ab 9.600 Euro, Gozo/Süden 8.750 Euro) einer qualifizierenden Immobilie. Für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte gilt unter den HQP-Regeln ein Satz von 15 Prozent auf Beschäftigungseinkommen über rund 86.938 Euro (bis zu zehn Jahre).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Ausländische Veräußerungsgewinne werden in Malta nicht besteuert, auch nicht bei Überweisung nach Malta. Gewinne aus in Malta belegenen Vermögenswerten unterliegen den progressiven Sätzen.

Krypto-Steuern

Private Krypto-Gewinne aus ausländischen Quellen unterliegen der Non-Dom-Remittance-Basis und sind bei Nicht-Überweisung steuerfrei; ausländische Krypto-Veräußerungsgewinne bleiben auch bei Überweisung steuerfrei.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die nominale Körperschaftsteuer beträgt 35 Prozent, wird aber über das Vollanrechnungssystem mit Aktionärsrückerstattungen auf effektiv ~5 Prozent für Handelseinkommen gesenkt (6/7-Refund; 10 Prozent für passive Zinsen/Lizenzen über den 5/7-Refund; 6,25 Prozent via 2/3-Refund mit Foreign Tax Credit). Seit 2026 setzt das System eine echte wirtschaftliche Substanz voraus.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 18 Prozent, einer der niedrigsten Sätze der EU.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft-, Schenkung- und keine Vermögensteuer. Bei Immobilienübertragungen fällt eine Stempelsteuer von 5 Prozent an.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2016
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Umsetzung, erste Meldungen ab 2026
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
Konform (2022 von grauer Liste entfernt)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Ja (mit Aufschuboption für kleine Gruppen) ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
183-Tage-Anknüpfung; Refund-System seit 2026 mit Substanzanforderung
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
EU-Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist Malta ein EU-Flaggschiff: Remittance-Basis, steuerfreie ausländische Veräußerungsgewinne selbst bei Überweisung, effektive Körperschaftsteuer um 5 Prozent, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer, Englisch und EU-Zugang. Gegenzurechnen sind die seit 2026 verschärften Substanzanforderungen, die Mindeststeuer von 15.000 Euro unter GRP und die generelle EU- und Reputationsprüfung.

Unser Fazit: Grün. EU-Non-Dom-Basis mit steuerfreien Auslandsgewinnen und effektiv 5 Prozent Körperschaftsteuer. Substanz und saubere Struktur sind seit 2026 Pflicht.

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Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man in Malta unbeschränkt steuerpflichtig?

Du bist unbeschränkt steuerpflichtig, sobald du in Malta steuerlich ansässig bist. Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr (ordinarily resident). Nicht-domizilierte Residenten werden auf Remittance-Basis besteuert: maltesische Quelleneinkünfte voll, Auslandseinkünfte nur soweit nach Malta überwiesen.

Wann gilt in Malta nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus maltesischer Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Malta versteuern?

Ansässige versteuern grundsätzlich ihr Einkommen aus maltesischen Quellen sowie nach Malta überwiesene Auslandseinkünfte. Der Einkommensteuertarif ist progressiv von 0 % bis 35 %. Unter der Non-Dom-Remittance-Regel bleiben nicht nach Malta überwiesene Auslandseinkünfte steuerfrei, es greift aber eine Mindeststeuer von 5.000 Euro pro Jahr, wenn die nicht überwiesenen Auslandseinkünfte mindestens 35.000 Euro betragen.

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