Überblick
Argentinien ist ein Hochsteuerland mit Vermögensteuer, das für steuerorientierte Auswanderung grundsätzlich nicht in Frage kommt, gleichzeitig aber als Lifestyle- und Zweitpass-Ziel in Lateinamerika beliebt ist. Der Spitzensteuersatz liegt bei 35 Prozent, die Körperschaftsteuer ist gestaffelt (25, 30 und 35 Prozent), die Mehrwertsteuer bei 21 Prozent. Hinzu kommt die Vermögensteuer (Bienes Personales) auf das weltweite Vermögen der Ansässigen. Ein 2025 per Dekret (DNU 366/2025) eingeführter beschleunigter Einbürgerungsweg für Ausländer mit erheblicher Investition wurde im Juni 2026 gerichtlich für nichtig erklärt; die Regierung hat Revision beim Obersten Gerichtshof eingelegt, sodass dieser Weg derzeit rechtlich ungesichert ist. Die reguläre Einbürgerung nach zwei Jahren Aufenthalt bleibt davon unberührt.
Unter Präsident Milei läuft seit 2024 ein tiefgreifender Reformkurs: Devisenkontrollen werden gelockert, die Vermögensteuer wird schrittweise gesenkt (Richtung 0,25 Prozent bis 2027) und das Investitionsklima verbessert sich.
Steuerpflicht in Argentinien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Argentinien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch den Erwerb der Daueraufenthaltsberechtigung oder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen (bzw. zwölf Monaten dauerhafter Präsenz) in Argentinien. Residenten werden dann auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten nur auf argentinische Quelle.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (Impuesto a las Ganancias) ist progressiv und reicht bis zu einem Spitzensatz von 35 Prozent. Die Schwellen werden wegen der hohen Inflation halbjährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden je nach Art mit 15 Prozent oder den progressiven Sätzen erfasst. Kapitalvermögen unterliegt zusätzlich der Vermögensteuer.
Krypto-Steuern
Krypto wird in Argentinien besteuert: Gewinne fallen je nach Einordnung unter die Einkommensteuer (bis 35 Prozent) oder als Veräußerungsgewinn (15 Prozent), und Kryptobestände unterliegen der Vermögensteuer. Details stehen im Krypto-Dossier.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist gestaffelt: 25, 30 und 35 Prozent, je nach kumuliertem steuerpflichtigem Gewinn.
Mehrwertsteuer
Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 21 Prozent, ein reduzierter Satz von 10,5 Prozent und ein erhöhter Satz von 27 Prozent (bestimmte Versorgungsleistungen) ergänzen das System.
Immobiliensteuern
In Argentinien liegen beide Immobiliensteuern bei den Provinzen, nicht beim Bund; für Nichtansässige kommt eine Vermögensteuer hinzu.
Erwerb. Der Kaufvertrag unterliegt der provinziellen Stempelsteuer (Impuesto de Sellos). In der Stadt Buenos Aires beträgt sie 3,5 Prozent und wird üblicherweise hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt; der Erwerb eines Erstwohnsitzes ist dort bis zu einer Wertgrenze befreit, die 2026 bei rund 226 Millionen Peso liegt. Die übrigen Provinzen setzen eigene Sätze fest.
Nichtansässige. Auf argentinische Immobilien von Nichtansässigen greift zusätzlich die Vermögensteuer Bienes Personales mit 0,5 Prozent, erhoben über einen inländischen Ersatzschuldner. Sie trifft ausländische Eigentümer strukturell härter als Ansässige, für die Freibeträge gelten.
Laufende Besteuerung. Die Grundsteuer (Impuesto Inmobiliario, in der Stadt Buenos Aires als ABL erhoben) bemisst sich jährlich nach dem Fiskalwert. Die Sätze setzt jede Provinz selbst; die Fiskalwerte liegen traditionell deutlich unter den Marktwerten.
Verkauf. Veräußerungsgewinne werden je nach Art mit 15 Prozent oder progressiv erfasst, siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: PwC Worldwide Tax Summaries Argentina, Individual/Other taxes. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Auf Bundesebene gibt es keine Erbschaftsteuer. Die Provinz Buenos Aires erhebt jedoch eine Erbschaft- und Schenkungsteuer mit progressiven Sätzen bis 6,6 Prozent.
Vermögensteuer
Argentinien erhebt eine Vermögensteuer (Bienes Personales) auf das weltweite Vermögen der Ansässigen. Durch die Ley 27.743 werden die Sätze schrittweise gesenkt: für das Steuerjahr 2025 (Erklärung 2026) 0,5 bis 1,0 Prozent, für 2026 0,5 bis 0,75 Prozent und ab dem Steuerjahr 2027 ein einheitlicher Satz von 0,25 Prozent.
Sozialversicherung
Sozialbeiträge sind für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und teils Selbständige verpflichtend.
Doppelbesteuerungsabkommen
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24 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Ministerio de Economia Argentina, Convenios para evitar la doble imposicion vigentes (register), cross-checked with ARCA/AFIP materia page and PwC WWTS, Stand 2026-08-19). Weitere 2 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Oesterreich: Das alte DBA wurde 2008 gekuendigt. Das neue Abkommen von 2019 ist laut argentinischem Register seit 12.6.2026 in Kraft (Gesetz 27.803). PwC fuehrt China noch als nicht ratifiziert, das argentinische Register weist das Abkommen jedoch seit 26.11.2024 als in Kraft aus (Gesetz 27.780). Das Register hat Vorrang. Luxemburg: Das unterzeichnete Abkommen wird im argentinischen Register ausdruecklich als nicht in Kraft gefuehrt.
Steuertransparenz und Compliance
Argentinien nimmt seit 2017 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil. Die Devisenkontrollen (cepo cambiario) werden seit April 2024 schrittweise gelockert.
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Für die Auswanderung nach Lateinamerika und die Praxis vor Ort bietet VidaLibrePlan spezialisierte Unterstützung.
Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Länderguide Argentinien auf Wohnsitz Ausland
Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer