Steueratlas
ÜberblickEinkommensteuerKapitalerträgeKrypto-SteuernKörperschaftsteuerMehrwertsteuerErbschaft- & SchenkungsteuerVermögensteuerSozialversicherungDoppelbesteuerungsabkommenTransparenz & ComplianceVideosWeiterführende Ressourcen
Steueratlas/Länder/Iran
🇮🇷

Iran

IR · IRNNaher OstenStand: 2026-08-04
Hochsteuerland
1/5
Kein ZiellandInternationale SanktionenWelteinkommensprinzipBankisolation / FATF

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)progressiv bis 35 %
Körperschaftsteuer25 %
Mehrwertsteuer9 %
Kapitalertragsteuerim Einkommen; Immobilien 5 % Transfer
VermögensteuerKeine allgemeine
Erbschaftsteuerprogressiv 5-35 %
Steuerjahr21. März bis 20. März (iranischer Kalender)
WährungIranischer Rial (IRR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

SCOECOBRICSOPEC

Überblick

Iran ist für vermögende DACH-Auswanderer kein Zielland. Umfassende internationale Sanktionen, die Isolation vom globalen Bankensystem und ein Platz auf der FATF-Schwarzliste schließen eine Wohnsitzverlagerung praktisch aus. Die Nominalsätze (Einkommensteuer bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 25 Prozent, Mehrwertsteuer 9 Prozent) sind dabei zweitrangig.

Das Steuersystem ist progressiv, Ansässige werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert. Wichtiger als die Steuersätze sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Sanktionen, Hyperinflation und ein weitgehend abgeschnittenes Bankensystem.

Steuerpflicht im Iran: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du im Iran unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit knüpft an Wohnsitz und Aufenthalt in Iran an. Iranische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Iran werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert, Ausländer und Nicht-Residenten auf iranische Quelleneinkünfte (etwa aus Tätigkeit, Geschäft oder Vermögen in Iran).

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 35 Prozent, der Grundfreibetrag ist vergleichsweise hoch.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich im Einkommen erfasst, bei Immobilien greift eine Übertragungssteuer von 5 Prozent.

Krypto-Steuern

Krypto-Mining ist als lizenzpflichtige Industrietätigkeit anerkannt, der Handel ist nicht klar geregelt, die Zentralbank hat Finanzinstituten den Umgang untersagt.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent, einzelne Sektoren (Landwirtschaft, Industrie) sind begünstigt.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer liegt bei 9 Prozent (höhere Sätze auf Tabak und Kraftstoffe).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer ist progressiv und reicht je nach Verwandtschaftsgrad von 5 bis 35 Prozent.

Vermögensteuer

Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht, es bestehen Grund- und Leerstandssteuern.

Sozialversicherung

Beiträge an die Sozialversicherung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

Doppelbesteuerungsabkommen

Mehr anzeigen (25 weitere)Weniger anzeigen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
FATF-Blacklist (Call for Action)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Kaum ausgebaut
Sanktionen
Umfassende internationale Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt im Iran nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man im Iran versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 35 Prozent, der Grundfreibetrag ist vergleichsweise hoch.