Überblick
Iran ist für vermögende DACH-Auswanderer kein Zielland. Umfassende internationale Sanktionen, die Isolation vom globalen Bankensystem und ein Platz auf der FATF-Schwarzliste schließen eine Wohnsitzverlagerung praktisch aus. Die Nominalsätze (Einkommensteuer bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 25 Prozent, Mehrwertsteuer 9 Prozent) sind dabei zweitrangig.
Das Steuersystem ist progressiv, Ansässige werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert. Wichtiger als die Steuersätze sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Sanktionen, Hyperinflation und ein weitgehend abgeschnittenes Bankensystem.
Steuerpflicht im Iran: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du im Iran unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit knüpft an Wohnsitz und Aufenthalt in Iran an. Iranische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Iran werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert, Ausländer und Nicht-Residenten auf iranische Quelleneinkünfte (etwa aus Tätigkeit, Geschäft oder Vermögen in Iran).
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 35 Prozent, der Grundfreibetrag ist vergleichsweise hoch.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich im Einkommen erfasst, bei Immobilien greift eine Übertragungssteuer von 5 Prozent.
Krypto-Steuern
Krypto-Mining ist als lizenzpflichtige Industrietätigkeit anerkannt, der Handel ist nicht klar geregelt, die Zentralbank hat Finanzinstituten den Umgang untersagt.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent, einzelne Sektoren (Landwirtschaft, Industrie) sind begünstigt.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 9 Prozent (höhere Sätze auf Tabak und Kraftstoffe).
Immobiliensteuern
Der Iran verzichtet auf eine allgemeine Grundsteuer, besteuert aber gezielt Leerstand in den Städten.
Erwerb. Die Übertragungssteuer beträgt 5 Prozent des amtlichen Transaktionswerts und ist nach Artikel 59 des Direct Taxation Act formal vom Verkäufer geschuldet. Der Käufer trägt Notar- und Registrierungsgebühren.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag ist nicht vorgesehen. Der Erwerb durch Ausländer ist genehmigungspflichtig und in der Praxis auf Fälle mit Aufenthaltstitel oder Investitionszweck beschränkt.
Laufende Besteuerung. Eine allgemeine jährliche Grundsteuer gibt es nicht. Erhoben werden kommunale Abgaben sowie eine Leerstandssteuer für Wohnungen in Städten ab 100.000 Einwohnern, die den knappen Wohnraum in Nutzung bringen soll.
Verkauf. Bei Immobilien wirkt die Übertragungssteuer von 5 Prozent als abgeltende Belastung; die Behandlung der übrigen Gewinne steht unter Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Direct Taxation Act, Art. 59. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Erbschaftsteuer ist progressiv und reicht je nach Verwandtschaftsgrad von 5 bis 35 Prozent.
Vermögensteuer
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht, es bestehen Grund- und Leerstandssteuern.
Sozialversicherung
Beiträge an die Sozialversicherung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
Doppelbesteuerungsabkommen
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49 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Komposit: 34 partnerseitig registerverifizierte Paare plus Partnerregister und Sekundaerquellen (FBR Pakistan, IRD Sri Lanka, Oman Tax Authority, tax.gov.sd Sudan, CBDT Indien, russisches Finanzministerium, Libanon MoF/IDAL, PwC WWTS Partnertabellen, GRATA/GSL fuer Zentralasien), Stand 2026-08-19). Das DBA mit der Ukraine wurde von der Ukraine gekuendigt und ist seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr anwendbar. Serbien und Montenegro sind beide ueber das 2004 mit dem damaligen Staatenbund Serbien und Montenegro geschlossene Abkommen abgedeckt. Wegen internationaler Sanktionen ist die praktische Anwendung mehrerer Abkommen eingeschraenkt, die Rechtslage bleibt davon unberuehrt. Das Abkommen mit Kenia ist laut kenianischem Treasury-Register in Kraft.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer