Überblick
Vietnam ist einer der am schnellsten wachsenden Fertigungs- und Lifestyle-Standorte Asiens mit sehr niedrigen Lebenshaltungskosten, aber steuerlich für die Zielgruppe kein Ziel: Residenten werden auf ihr Welteinkommen besteuert, die Einkommensteuer reicht bis 35 Prozent, die Körperschaftsteuer liegt bei 20 Prozent.
Die Sozialistische Republik Vietnam (Hauptstadt Hanoi, größte Stadt Ho-Chi-Minh-Stadt) ist eine schnell wachsende südostasiatische Volkswirtschaft. Die Währung ist der Dong (VND). Kernsätze: Einkommensteuer 5 bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 20 Prozent, VAT 10 Prozent (temporär 8 Prozent).
Steuerpflicht in Vietnam: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Vietnam unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr oder in 12 aufeinanderfolgenden Monaten ab Einreise, oder durch einen registrierten bzw. gemieteten Wohnsitz von mindestens 183 Tagen. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf vietnamesische Quelle (Arbeitslohn 20 Prozent flat).
Einkommensteuer
Arbeitseinkommen progressiv von 5 Prozent bis 35 Prozent (Spitzensatz über rund VND 80 Mio. pro Monat). Nicht-Arbeitseinkommen wird zu Sonderflatsätzen erfasst.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Sonderflatsätze: Wertpapiere 0,1 Prozent des Verkaufserlöses, Immobilien 2 Prozent des Übertragungswerts, Anteilsübertragungen 20 Prozent des Nettogewinns, Dividenden 5 Prozent.
Krypto-Steuern
Ein spezifisches Krypto-Steuerrecht besteht noch nicht; es gilt die allgemeine Systematik.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent (15 Prozent bei Umsatz bis VND 3 Mrd., 17 Prozent bei VND 3 bis 50 Mrd.; Öl/Gas 25 bis 50 Prozent).
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 10 Prozent, temporär auf 8 Prozent gesenkt bis Ende 2026 (ermäßigt 5 Prozent, 0 Prozent Export).
Immobiliensteuern
Vietnam besteuert Immobilien sehr niedrig und kennt keine allgemeine Steuer auf Gebäude.
Erwerb. Bei der Eintragung von Haus und Boden fällt nach dem Dekret 10/2022 eine Registrierungsgebühr von 0,5 Prozent des Immobilienwerts an. Eine gesonderte Grunderwerbsteuer gibt es nicht.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag ist nicht vorgesehen. Ausländer können Wohnungen und Häuser für 50 Jahre mit Verlängerungsoption erwerben, begrenzt auf 30 Prozent der Einheiten je Wohngebäude und 250 Häuser je Verwaltungseinheit. Grund und Boden steht im Volkseigentum; erworben werden Landnutzungsrechte.
Laufende Besteuerung. Eine allgemeine jährliche Steuer auf Gebäude gibt es nicht. Erhoben wird nur die Steuer auf nichtlandwirtschaftliche Landnutzung mit 0,03 bis 0,15 Prozent des staatlich festgelegten Bodenpreises.
Verkauf. Immobilienübertragungen werden mit einem festen Satz auf den Übertragungswert belastet, nicht auf den Gewinn; siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: PwC Worldwide Tax Summaries Vietnam, Other taxes. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer. Erbschaften und Schenkungen bestimmter Vermögenswerte werden mit 10 Prozent besteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr anzeigen (58 weitere)
76 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (PwC WWTS Vietnam (81 unterzeichnet, 75 in Kraft), Stand 2026-08-18). Weitere 6 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Vietnam ist als Standort mit niedrigen Lebenskosten und dynamischer Wirtschaft reizvoll, steuerlich für die Zielgruppe aber kein Ziel: Welteinkommensbesteuerung, Einkommensteuer bis 35 Prozent, KSt 20 Prozent. Für vermögensoptimierende Auswanderer gibt es passendere Jurisdiktionen.
Unsere Einordnung: Rot. Realer, günstiger Standort, aber Welteinkommen und PIT bis 35 Prozent. Kein Steuerzielland.
Videos
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Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer