Überblick
Thailand ist einer der beliebtesten Auswanderungs- und Ruhestandsstandorte für den DACH-Raum, und zugleich ein Land mit einer wichtigen Steueränderung. Seit dem 1. Januar 2024 ist Auslandseinkommen steuerpflichtig, sobald es nach Thailand überwiesen wird, unabhängig vom Verdienstjahr. Das alte Schlupfloch (Einkommen erst im Folgejahr steuerfrei einführen) ist damit geschlossen. Offshore gehaltenes Einkommen bleibt unbesteuert, und das LTR-Visum befreit qualifizierte Auslandseinkommen weiterhin vollständig.
Das Königreich Thailand (Hauptstadt Bangkok) ist eine südostasiatische Volkswirtschaft mit niedrigen Lebenshaltungskosten und einer großen Auswanderer-Community. Die Währung ist der Thailändische Baht (THB). Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 20 Prozent, VAT 7 Prozent.
Steuerpflicht in Thailand: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Thailand unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mindestens 180 Tagen im Kalenderjahr (die Tage müssen nicht zusammenhängen). Residenten werden auf thailändische Quelleneinkünfte besteuert sowie auf Auslandseinkommen, sobald sie es nach Thailand überweisen (Remittance-Prinzip). Nicht-Residenten werden nur auf thailändische Quelle besteuert.
Einkommensteuer
Progressiv von 0 Prozent (bis 150.000 THB) bis 35 Prozent (über 5 Mio. THB).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalgewinne werden grundsätzlich als Einkommen behandelt (und als Auslandseinkommen von der Remittance-Regel erfasst). Gewinne aus thailändischen börsennotierten Aktien (SET) sind für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne werden als Einkommen behandelt; Auslandseinkünfte fallen unter die Remittance-Regel.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Das Long-Term-Resident-Visum (LTR) ist der zentrale Hebel: Qualifizierte Kategorien (Wealthy Global Citizen, Wealthy Pensioner und Work-from-Thailand Professional) erhalten nach Royal Decree No. 743 eine vollständige Befreiung des nach Thailand überwiesenen Auslandseinkommens. Hochqualifizierte Beschäftigte (Highly-Skilled Professional) in Zielbranchen zahlen dagegen keinen befreiten Satz, sondern einen ermäßigten Pauschalsatz von 17 Prozent auf ihr thailändisches Beschäftigungseinkommen. Für die Remittance-Regel gilt zudem: Vor 2024 erzieltes Einkommen bleibt bei Überweisung steuerfrei (mit Nachweis), und in Jahren ohne Ansässigkeit (unter 180 Tagen) überwiesene Beträge sind unbelastet.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 7 Prozent.
Immobiliensteuern
Thailand besteuert Wohneigentum sehr niedrig; die Beschränkung für Ausländer liegt vollständig im Bodenrecht.
Erwerb. Die Umschreibungsgebühr beträgt zwei Prozent des amtlichen Schätzwerts, nicht des Kaufpreises. Bis zum 30. Juni 2027 ist sie für Objekte bis sieben Millionen Baht auf 0,01 Prozent gesenkt, allerdings nur für thailändische Käufer. Beim Kauf vom Bauträger kommen je nach Fallgestaltung eine Geschäftssteuer und eine Stempelsteuer hinzu, die üblicherweise der Verkäufer trägt und in den Preis einrechnet.
Nichtansässige. Ausländer dürfen kein Land erwerben. Zugänglich ist Stockwerkseigentum in Condominiums bis zu einer Ausländerquote von 49 Prozent der Einheiten je Gebäude, daneben die Pacht des Grundstücks bei eigenem Gebäudeeigentum: Das Gebäude darf ein Ausländer halten, den Boden darunter nicht. Eine enge Ausnahme erlaubt Landeigentum bis 1.600 Quadratmeter zu Wohnzwecken, wenn mindestens 40 Millionen Baht investiert und drei Jahre gehalten werden und das Innenministerium zustimmt. Praktisch spielt sie keine Rolle; der Regelweg ist die Eigentumswohnung.
Laufende Besteuerung. Die Land- und Gebäudesteuer beträgt bei Wohnnutzung jährlich 0,02 bis 0,1 Prozent des amtlichen Schätzwerts. Der Hauptwohnsitz ist bis zu einem Schätzwert von 50 Millionen Baht befreit, sofern der Eigentümer im Hausregister eingetragen ist. Für die meisten Eigentümer fällt damit gar keine Steuer an. Leerstehende oder ungenutzte Grundstücke tragen dagegen einen erhöhten Satz, der sich alle drei Jahre weiter erhöht.
Verkauf. Gewinne werden grundsätzlich als Einkommen behandelt und unterliegen bei Auslandsbezug der Remittance-Regel; siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Steuern nach HLB Thailand zur Verlängerung der ermäßigten Umschreibungsgebühren (Stand 2026-08-19); Eigentumsrecht nach Thailand Board of Investment, OSOS. Stand: 2026-09-08.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine Erbschaftsteuer wird mit 5 Prozent (Aszendenten/Deszendenten) bzw. 10 Prozent (andere) auf den Teil des Nachlasses über 100 Mio. THB erhoben. Es gibt keine Vermögensteuer.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten Beiträge zur Social Security; die Beiträge sind im internationalen Vergleich niedrig.
Doppelbesteuerungsabkommen
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61 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Thai Revenue Department Register (Stand 6.7.2026, 61 in Kraft), Stand 2026-08-18). Mit Saudi-Arabien besteht nur ein Lufttransport-Abkommen.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für die Zielgruppe bleibt Thailand ein starker Lifestyle-Standort, ist aber nach 2024 kein steuerfreier Selbstläufer mehr. Die Remittance-Regel macht überwiesenes Auslandseinkommen steuerpflichtig (PIT bis 35 Prozent), während offshore gehaltenes Einkommen unbesteuert bleibt. Das LTR-Visum ist der entscheidende Hebel, weil es qualifizierte Auslandseinkommen vollständig befreit. VAT von nur 7 Prozent, KSt 20 Prozent und niedrige Lebenshaltung sprechen für das Land; die laufende Reformunsicherheit (die vorgeschlagene Zwei-Jahres-Ausnahme ist Stand Juni 2026 nicht in Kraft) und CRS sind die Caveats. Mit LTR-Visum und sauberer Remittance-Planung ist Thailand weiterhin sehr attraktiv.
Unsere Einordnung: Gelb. DACH-Lifestyle-Klassiker mit niedrigen Unternehmens- und Verbrauchsteuern; das LTR-Visum macht den Unterschied. Die Remittance-Regel verlangt seit 2024 echte Planung.
Videos
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Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer