Überblick
Wer in Katar als Angestellter arbeitet, zahlt auf Gehalt, Lohn und Zulagen keine Einkommensteuer. Katar erhebt eine territoriale Besteuerung: Steuerpflichtig wird nur, wer qualifizierende Einkünfte aus katarischer Quelle erzielt, etwa als Selbständiger oder Unternehmer mit lokaler Geschäftstätigkeit. Für die meisten Zuzügler bedeutet das eine effektive Belastung des Erwerbseinkommens von null Prozent, kombiniert mit fehlender Vermögen-, Erbschaft- und Mehrwertsteuer. Der Haken liegt nicht im Steuerrecht, sondern im Zugang: Ein dauerhafter Aufenthaltstitel ist schwerer zu bekommen als in den VAE.
Katar finanziert seinen Staatshaushalt über Öl und das drittgrößte Erdgasvorkommen der Welt, nicht über die Besteuerung von Privatpersonen. Gängige Wege sind die Beschäftigung über einen lokalen Arbeitgeber, das Mustaqel-Visum für Unternehmer und Spezialisten sowie seit Februar 2026 zwei neue 10-Jahres-Aufenthaltskategorien. Eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist über einen Immobilienkauf ab QAR 3,65 Mio. möglich.
Steuerpflicht in Katar: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Katar unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Nach dem katarischen Steuergesetz gilt eine natürliche Person als ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Jahres in Katar aufhält, oder wenn Katar ihr ständiger Wohnsitz beziehungsweise Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Eine Tax Residency Certificate (TRC) wird über das Dhareeba-Portal beantragt.
Einkommensteuer
Auf Gehälter, Löhne und Zulagen von Angestellten wird keine Einkommensteuer erhoben. Steuerpflichtig wird nur, wer eine Aktivität in Katar ausübt und daraus qualifizierende Einkünfte aus katarischer Quelle erzielt. Selbständige mit lokaler Geschäftstätigkeit unterliegen damit faktisch dem 10-Prozent-Satz der Unternehmensbesteuerung.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Für Privatpersonen sind Veräußerungsgewinne aus Immobilien und Wertpapieren steuerfrei, sofern die Vermögenswerte nicht zum Betriebsvermögen einer steuerpflichtigen Aktivität gehören. Dividenden und Bankzinsen von Privatpersonen ohne steuerpflichtige Aktivität bleiben ebenfalls unbesteuert. Für Nicht-Ansässige fallen auf Veräußerungsgewinne mit katarischer Quelle 10 Prozent an.
Krypto-Steuern
Private Krypto-Gewinne werden in Katar mangels Einkommensteuer auf Privatpersonen regelmäßig nicht belastet.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (CIT) beträgt einheitlich 10 Prozent. Vollständig von katarischen oder GCC-Staatsangehörigen gehaltene Gesellschaften zahlen 0 Prozent. Sonderregime existieren im Qatar Financial Centre (QFC), im Qatar Science and Technology Park (QSTP) und in den Freezones der Qatar Freezones Authority, wo Tax Holidays von bis zu 20 Jahren möglich sind.
Mehrwertsteuer
Katar erhebt derzeit keine Mehrwertsteuer. Im Rahmen des GCC-Mehrwertsteuerabkommens ist eine Einführung mit einem Satz von 5 Prozent angekündigt. Es gibt eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) seit 2019 (Tabak 100 Prozent, Energydrinks 100 Prozent, kohlensäurehaltige Getränke 50 Prozent) sowie Zölle von regulär 5 Prozent auf Waren von außerhalb des GCC.
Immobiliensteuern
Katar erhebt weder eine Grunderwerbsteuer noch eine laufende Grundsteuer; der Immobilienbesitz ist steuerlich kostenfrei.
Erwerb. Eine Grunderwerbsteuer gibt es nicht. Es bleibt eine Registrierungsgebühr von 0,25 Prozent des Immobilienwerts.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag besteht nicht. Ausländer können in den ausgewiesenen Freehold-Zonen Volleigentum erwerben, in weiteren Gebieten Nutzungsrechte mit langer Laufzeit. Der Erwerb ab einer Wertschwelle eröffnet zudem einen Aufenthaltstitel.
Laufende Besteuerung. Eine laufende Grundsteuer wird nicht erhoben.
Verkauf. Für Privatpersonen sind Immobiliengewinne steuerfrei, solange sie nicht zum Betriebsvermögen gehören; die Ausnahme für Nichtansässige steht unter Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: PwC WWTS Qatar, Other taxes. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt in Katar keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Eine Vermögen- oder Reichensteuer existiert nicht. Auch eine laufende Grundsteuer wird nicht erhoben.
Sozialversicherung
Eine Sozialversicherungspflicht besteht nur für katarische Staatsangehörige. Für ausländische Arbeitnehmer gibt es keine gesetzlichen Sozialabgaben, üblich ist stattdessen eine End-of-Service-Gratuity.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr anzeigen (68 weitere)
86 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (PwC Worldwide Tax Summaries Qatar (GTA hat kein oeffentliches Register), Einzelfaelle ueber PwC Middle East Alerts, GTA-Meldungen und lex.uz verifiziert, Stand 2026-08-19). Weitere 4 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Katar veroeffentlicht kein oeffentlich abrufbares Gesamtregister seiner DBA, die Steuerbehoerde GTA publiziert nur Einzelmeldungen. Grundlage ist daher PwC Worldwide Tax Summaries, ergaenzt um Einzelverifikationen. Fuer die Abkommen mit Tschad, Sudan, Syrien, Tunesien und Jemen liegen nur eingeschraenkte Informationen vor, sie werden aber als in Kraft gefuehrt. Die Abkommen mit den VAE, Kuwait und Saudi-Arabien sind beiderseits ratifiziert bzw. unterzeichnet, der Austausch der Ratifikationsurkunden stand im August 2026 noch aus. Mit Indien gilt seit dem 10.9.2025 ein neues Abkommen, das das Abkommen von 1999 ersetzt. Das Abkommen mit Ghana ist laut ghanaischem GRA-Register in Kraft und fehlt in der PwC-Tabelle. Das DBA mit Kuwait ist am 6.10.2025 in Kraft getreten und wird seit dem 1.1.2026 angewendet.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer