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Steueratlas/Länder/Kroatien
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Kroatien

HR · HRVEuropa (EU)Stand: 2026-08-04
Bedingt attraktiv
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EU, Eurozone und SchengenDigital-Nomad: Auslandseinkommen steuerfrei12 % flach auf KapitaleinkünfteWelteinkommen bis ca. 33 %25 % MwSt plus Erbschaftsteuer

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)ca. 33 % (kommunal; hoher Satz 25 bis 33 %+, Standard 30 % ab 60.000 EUR)
Körperschaftsteuer10 % (unter 1 Mio. EUR Umsatz) / 18 % (ab 1 Mio. EUR)
Mehrwertsteuer25 % (ermäßigt 13 % und 5 %)
Kapitalertragsteuer12 % (Kapitaleinkünfte pauschal; Veräußerungsgewinne nach 2 Jahren Haltedauer steuerfrei)
VermögensteuerKeine (jedoch neue jährliche Immobiliensteuer ab 2025/2026)
Erbschaftsteuer4 % (enge Familie befreit)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EUEuroparatEWRSchengen

Überblick

Kroatien ist seit 2023 in der Eurozone und im Schengen-Raum und damit der wohl unkomplizierteste Umzug für DACH-Auswanderer: EU-Freizügigkeit, Euro, keine Visa-Friktion, Mittelmeer-Lebensqualität. Steuerlich ist das Bild gemischt. Für Ansässige gilt das Welteinkommensprinzip mit progressiven Sätzen bis rund 33 Prozent, dazu 25 Prozent Mehrwertsteuer und eine Erbschaftsteuer. Die Lichtblicke: 12 Prozent flach auf Kapitaleinkünfte, Veräußerungsgewinne nach zwei Jahren steuerfrei, und ein außergewöhnlich attraktives Digital-Nomad-Programm.

Kroatien ist EU-Mitglied (seit 2013), Eurozone und Schengen (beides seit 2023) und betreibt ein modernes, EU-konformes Steuersystem. Einkommensteuer progressiv (kommunal gesetzt), Körperschaftsteuer 10 oder 18 Prozent, Mehrwertsteuer 25 Prozent.

Steuerpflicht in Kroatien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Kroatien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig ist, wer einen ständigen Wohnsitz in Kroatien hat oder sich mehr als 183 Tage in einem oder zwei Steuerjahren dort aufhält. Ansässige unterliegen dem Welteinkommensprinzip, Nicht-Ansässige nur mit kroatischen Quelleneinkünften.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist ein progressives Zwei-Stufen-System: unterer Satz 15 bis 23 Prozent, oberer Satz 25 bis 33 Prozent+ (Standard 20 / 30 Prozent), wobei der höhere Satz ab einem Jahreseinkommen von rund 60.000 Euro greift. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei rund 600 Euro pro Monat (7.200 Euro jährlich).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitaleinkünfte werden getrennt vom Arbeitseinkommen und überwiegend pauschal mit 12 Prozent besteuert (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne). Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen sind nach einer Haltedauer von mehr als zwei Jahren steuerfrei, ebenso Immobiliengewinne nach mehr als zwei Jahren bei nicht-betrieblicher Nutzung.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne zählen in Kroatien zu den Kapitaleinkünften und werden grundsätzlich mit 12 Prozent erfasst, mit der 2-Jahres-Haltefristbefreiung als zentralem Gestaltungshebel.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Zwei Regime sind relevant. Erstens das Digital-Nomad-Visum: Wer als digitaler Nomade für einen ausländischen Arbeitgeber remote arbeitet, ist mit diesem Auslandseinkommen von der kroatischen Einkommensteuer befreit, eines der großzügigsten Nomadenprogramme der EU. Zweitens eine 5-jährige vollständige Lohnsteuerbefreiung für zurückkehrende kroatische Staatsbürger aus dem Ausland.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 10 Prozent für Gesellschaften mit Jahresumsatz unter 1 Mio. Euro und 18 Prozent ab 1 Mio. Euro. Dividenden an Nicht-Ansässige unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent (reduzierbar über DBA oder EU-Richtlinien).

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (PDV) beträgt 25 Prozent (einer der höchsten EU-Sätze), mit ermäßigten Sätzen von 13 Prozent und 5 Prozent. Registrierungspflicht ab einem Umsatz von 60.000 Euro.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Kroatien erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer von 4 Prozent auf Bargeld, Forderungen, Wertpapiere und bewegliches Vermögen oberhalb einer Freigrenze. Enge Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) sind befreit.

Vermögensteuer

Eine klassische Vermögensteuer existiert nicht. Allerdings hat Kroatien ab 2025/2026 eine jährliche Immobiliensteuer eingeführt. Hinzu kommt eine Grunderwerbsteuer (RETT) von 3 Prozent bei nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden Immobilienübertragungen.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer zahlen 20 Prozent Rentenbeitrag vom Bruttolohn. Der Arbeitgeber trägt 16,5 Prozent Krankenversicherung zusätzlich zum Bruttolohn. Kapitaleinkünfte unterliegen nicht der Sozialversicherung.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2016
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Vorhanden
Transparenzregister
Vorhanden

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Kroatien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Kroatien versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist ein progressives Zwei-Stufen-System: unterer Satz 15 bis 23 Prozent, oberer Satz 25 bis 33 Prozent+ (Standard 20 / 30 Prozent), wobei der höhere Satz ab einem Jahreseinkommen von rund 60.000 Euro greift.