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Steueratlas/Länder/Rumänien
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Rumänien

RO · ROUEuropa (EU)Stand: 2026-09-09
Steuerfreundlich
4/5
10 % Flat Tax (EU-Mitglied)1 % Mikrounternehmen-RegimeEU- und Schengen-FreizügigkeitSteuererhöhungen 2025/2026

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)10 % Flat (Welteinkommen für Residenten)
Körperschaftsteuer16 % (Mikrounternehmen 1 % bis 100.000 EUR)
Mehrwertsteuer21 % (ermäßigt 11)
KapitalertragsteuerWertpapiere 3/6 % (über Intermediär) bzw. 16 %; Dividenden ab 2026 16 %; Krypto 16 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine/minimal
Immobilienkauf (Steuern)Keine Grunderwerbsteuer (0,15 % Grundbuchgebühr)
Grundsteuer (laufend)0,08 bis 0,2 % (Bemessungswerte ab 2026 höher)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungLeu (RON)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EUEuroparatEWRSchengen

Überblick

Rumänien ist eines der wenigen EU-Länder mit einer echten Flat Tax von 10 Prozent, und für kleine Gesellschaften gilt ein Mikrounternehmen-Regime von nur 1 Prozent vom Umsatz. Dazu kommen 16 Prozent Körperschaftsteuer, keine Vermögensteuer, eine praktisch nicht vorhandene Erbschaftsteuer und die volle EU- und Schengen-Freizügigkeit. Der Haken: Rumänien hat 2025 und 2026 mehrere Steuern angehoben (Dividenden, Mehrwertsteuer, Krypto) und das Mikro-Regime verschärft, das fiskalische Umfeld gilt als zunehmend unberechenbar.

Rumänien (Hauptstadt Bukarest) ist seit 2007 EU-Mitglied und inzwischen Teil des Schengen-Raums. Die Währung ist der Leu (RON) (kein Euro). Kernsätze: Einkommensteuer 10 Prozent flat, Körperschaftsteuer 16 Prozent, Mehrwertsteuer 21 Prozent.

Steuerpflicht in Rumänien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Rumänien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Wer in Rumänien seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (183 Tage) hat, ist ansässig und wird grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine Flat Tax von 10 Prozent. Bestimmte Berufsgruppen (Forschung und Entwicklung, Softwareentwicklung, Bau, Landwirtschaft) genießen unter Bedingungen weitere Vergünstigungen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren werden bei Abwicklung über einen rumänischen Intermediär final einbehalten: 3 Prozent bei einer Haltedauer ab 365 Tagen, 6 Prozent darunter. Werden Wertpapiere nicht über einen rumänischen Intermediär veräußert, gilt ab 2026 ein Satz von 16 Prozent. Achtung: Die Dividendensteuer steigt zum 1. Januar 2026 von 10 auf 16 Prozent, und auch Krypto-Gewinne werden ab 2026 mit 16 Prozent besteuert.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne werden ab 2026 mit 16 Prozent besteuert (vorher 10 Prozent); eine Bagatellgrenze bleibt bestehen.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 16 Prozent. Das Mikrounternehmen-Regime besteuert mit nur 1 Prozent vom Umsatz; ab 2026 gilt es nur noch bis zu einem Umsatz von 100.000 Euro (vorher 250.000 Euro), mindestens ein Mitarbeiter ist erforderlich. Für einzelne Tätigkeiten (unter anderem IT und Gastronomie) kann weiterhin ein Satz von 3 Prozent greifen.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt seit August 2025 21 Prozent (vorher 19 Prozent), mit einem einheitlichen ermäßigten Satz von 11 Prozent, der die früheren Sätze von 5 und 9 Prozent ersetzt.

Immobiliensteuern

Rumänien erhebt keine Grunderwerbsteuer, hat die Bemessungsgrundlage der laufenden Steuer aber grundlegend umgestellt.

Erwerb. Eine Grunderwerbsteuer gibt es nicht. Der Käufer zahlt Notargebühren und die Grundbucheintragung; die ANCPI-Gebühr beträgt für Privatpersonen 0,15 Prozent. Damit gehört Rumänien zu den günstigsten Erwerbsstandorten der EU.

Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag besteht nicht. Die Schranke der Verfassung trifft nicht die Immobilie, sondern den Grund und Boden: Nach Artikel 44 Absatz 2 dürfen Ausländer und Staatenlose Eigentum an Land nur unter den Bedingungen erwerben, die sich aus dem EU-Beitritt Rumäniens und aus völkerrechtlichen Verträgen ergeben, auf Grundlage der Gegenseitigkeit und nach Maßgabe eines Organgesetzes; der Erwerb von Todes wegen bleibt frei. Wohnungseigentum an einem Gebäude ist davon nicht erfasst. Für Unionsbürger ist der Landerwerb über die Beitrittsbedingungen geöffnet; für alle anderen bleibt es beim Gegenseitigkeitserfordernis.

Laufende Besteuerung. Die Gebäudesteuer für Privatpersonen lag bis 2024 bei 0,08 bis 0,2 Prozent für Wohngebäude und 0,2 bis 1,3 Prozent für nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude. Seit 2025 gilt ein neues Bewertungsverfahren: Bemessungsgrundlage ist der Marktwert nach den indikativen Wertstudien, einschließlich Nebengebäuden und der überbauten Grundfläche, und die Mindestsätze steigen auf 0,1 Prozent für Wohngebäude und 0,5 Prozent für andere Gebäude; landwirtschaftliche Gebäude tragen 0,4 Prozent. Für viele Eigentümer bedeutet das trotz gleichbleibender Sätze eine deutlich höhere Rechnung. Die Bodensteuer ist ein Festbetrag je Quadratmeter, gestaffelt nach Ortsrang und Nutzungsart. Gezahlt wird in zwei Raten bis zum 31. März und 30. September, wer im Voraus zahlt, erhält bis zu zehn Prozent Nachlass.

Verkauf. Für Wertpapiergewinne gelten je nach Abwicklungsweg unterschiedliche Sätze, und ab 2026 steigen mehrere davon; siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.

Quelle: Steuern nach PwC Worldwide Tax Summaries Romania, Individual Other taxes (Stand 2026-09-08); Marktzugang nach Art. 44 Abs. 2 der Verfassung. Stand: 2026-09-09.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht. Eine Erbschaftsteuer im eigentlichen Sinn gibt es praktisch nicht: Übertragungen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall sind steuerfrei; danach fällt eine Notargebühr an. Schenkungen sind grundsätzlich nicht steuerbar; Sonderregeln können bei der Übertragung von Immobilien greifen.

Doppelbesteuerungsabkommen

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90 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (PwC WWTS Romania (WHT-Tabelle, quergeprueft Individual-Seite), Stand 2026-08-18). Fuer Serbien und Montenegro gilt das Abkommen mit dem frueheren Jugoslawien fort. Russland hat zentrale Bestimmungen 2023 einseitig ausgesetzt; das Abkommen besteht fort.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2015
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Ja; Wohnsitz-/183-Tage-Anknüpfung
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
EU-Sanktionsregime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist Rumänien ein ernstzunehmendes EU-Niedrigsteuerziel: 10 Prozent Flat auf das Einkommen, ein 1-Prozent-Mikrounternehmen-Regime für kleine Gesellschaften, keine Vermögensteuer, praktisch keine Erbschaftsteuer, dazu EU- und Schengen-Freizügigkeit, niedrigere Lebenshaltung als in Westeuropa und eine wachsende Tech-Szene. Gegenzurechnen sind die jüngsten Erhöhungen (Dividenden auf 16 Prozent, MwSt auf 21 Prozent, Krypto auf 16 Prozent), die Verschärfung des Mikro-Regimes und ein insgesamt unberechenbar gewordenes fiskalisches Umfeld.

Unsere Einordnung: Gelb im oberen Feld. Eines der wenigen echten EU-Flat-Tax-Länder, leicht getrübt durch die Erhöhungen 2025/2026, aber für aktive Unternehmer weiterhin sehr interessant.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

Rumänien verdreifacht Unternehmenssteuer ab 60T Euro Umsatz

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Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Rumänien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Rumänien versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine Flat Tax von 10 Prozent. Bestimmte Berufsgruppen (Forschung und Entwicklung, Softwareentwicklung, Bau, Landwirtschaft) genießen unter Bedingungen weitere Vergünstigungen.