Überblick
Rumänien ist eines der wenigen EU-Länder mit einer echten Flat Tax von 10 Prozent, und für kleine Gesellschaften gilt ein Mikrounternehmen-Regime von nur 1 Prozent vom Umsatz. Dazu kommen 16 Prozent Körperschaftsteuer, keine Vermögensteuer, eine praktisch nicht vorhandene Erbschaftsteuer und die volle EU- und Schengen-Freizügigkeit. Der Haken: Rumänien hat 2025 und 2026 mehrere Steuern angehoben (Dividenden, Mehrwertsteuer, Krypto) und das Mikro-Regime verschärft, das fiskalische Umfeld gilt als zunehmend unberechenbar.
Rumänien (Hauptstadt Bukarest) ist seit 2007 EU-Mitglied und inzwischen Teil des Schengen-Raums. Die Währung ist der Leu (RON) (kein Euro). Kernsätze: Einkommensteuer 10 Prozent flat, Körperschaftsteuer 16 Prozent, Mehrwertsteuer 21 Prozent.
Steuerpflicht in Rumänien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Rumänien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Wer in Rumänien seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (183 Tage) hat, ist ansässig und wird grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Flat Tax von 10 Prozent. Bestimmte Berufsgruppen (Forschung und Entwicklung, Softwareentwicklung, Bau, Landwirtschaft) genießen unter Bedingungen weitere Vergünstigungen.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren werden bei Abwicklung über einen rumänischen Intermediär final einbehalten: 3 Prozent bei einer Haltedauer ab 365 Tagen, 6 Prozent darunter. Werden Wertpapiere nicht über einen rumänischen Intermediär veräußert, gilt ab 2026 ein Satz von 16 Prozent. Achtung: Die Dividendensteuer steigt zum 1. Januar 2026 von 10 auf 16 Prozent, und auch Krypto-Gewinne werden ab 2026 mit 16 Prozent besteuert.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne werden ab 2026 mit 16 Prozent besteuert (vorher 10 Prozent); eine Bagatellgrenze bleibt bestehen.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 16 Prozent. Das Mikrounternehmen-Regime besteuert mit nur 1 Prozent vom Umsatz; ab 2026 gilt es nur noch bis zu einem Umsatz von 100.000 Euro (vorher 250.000 Euro), mindestens ein Mitarbeiter ist erforderlich. Für einzelne Tätigkeiten (unter anderem IT und Gastronomie) kann weiterhin ein Satz von 3 Prozent greifen.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt seit August 2025 21 Prozent (vorher 19 Prozent), mit einem einheitlichen ermäßigten Satz von 11 Prozent, der die früheren Sätze von 5 und 9 Prozent ersetzt.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht. Eine Erbschaftsteuer im eigentlichen Sinn gibt es praktisch nicht: Übertragungen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall sind steuerfrei; danach fällt eine Notargebühr an. Schenkungen sind grundsätzlich nicht steuerbar; Sonderregeln können bei der Übertragung von Immobilien greifen.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Rumänien unterhält ein sehr breites Abkommensnetz, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für die Zielgruppe ist Rumänien ein ernstzunehmendes EU-Niedrigsteuerziel: 10 Prozent Flat auf das Einkommen, ein 1-Prozent-Mikrounternehmen-Regime für kleine Gesellschaften, keine Vermögensteuer, praktisch keine Erbschaftsteuer, dazu EU- und Schengen-Freizügigkeit, niedrigere Lebenshaltung als in Westeuropa und eine wachsende Tech-Szene. Gegenzurechnen sind die jüngsten Erhöhungen (Dividenden auf 16 Prozent, MwSt auf 21 Prozent, Krypto auf 16 Prozent), die Verschärfung des Mikro-Regimes und ein insgesamt unberechenbar gewordenes fiskalisches Umfeld.
Unsere Einordnung: Gelb im oberen Feld. Eines der wenigen echten EU-Flat-Tax-Länder, leicht getrübt durch die Erhöhungen 2025/2026, aber für aktive Unternehmer weiterhin sehr interessant.
Videos
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Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer