Überblick
Malaysia ist für Privatpersonen faktisch ein Territorialstaat. Über die FSI-Befreiung, die im Budget 2025 (vorgelegt im Oktober 2024) bis Ende 2036 verlängert wurde, bleibt remittiertes Auslandseinkommen praktisch steuerfrei, solange es im Herkunftsland besteuert wurde; offshore gehaltenes Einkommen ist ohnehin nicht steuerbar. Dazu kommen keine Kapitalertragsteuer auf Auslandsvermögen, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer und das MM2H-Visum.
Die Föderation Malaysia (Hauptstadt Kuala Lumpur, Regierungssitz Putrajaya) ist eine südostasiatische Volkswirtschaft mit niedrigen Lebenshaltungskosten. Die Währung ist der Ringgit (MYR). Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 30 Prozent, Körperschaftsteuer 24 Prozent, SST 6 bis 10 Prozent.
Steuerpflicht in Malaysia: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Malaysia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch eine physische Präsenz von mindestens 182 Tagen im Kalenderjahr (ergänzt um überbrückende Regeln zwischen den Jahren). Residenten werden auf malaysische Quelleneinkünfte besteuert sowie auf nach Malaysia remittiertes Auslandseinkommen, das jedoch über die FSI-Befreiung weitgehend freigestellt ist.
Einkommensteuer
Progressiv von 0 Prozent bis 30 Prozent. Wichtiger als der Tarif ist die FSI-Befreiung: Auslandseinkommen, das nach Malaysia gebracht wird, ist bis 31. Dezember 2036 steuerfrei, sofern es im Herkunftsland einer Steuer unterlag; die zusaetzliche 15-Prozent-Headline-Bedingung betrifft nur Auslandsdividenden von Gesellschaften und LLP, nicht die private FSI-Befreiung. Offshore belassenes Auslandseinkommen ist nicht steuerbar. Seit 2025 gilt zudem eine Dividendensteuer von 2 Prozent auf den Teil inlaendischer Dividenden einer ansaessigen Person, der MYR 100.000 pro Jahr uebersteigt; Auslandsdividenden sind davon nicht betroffen.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine allgemeine Kapitalertragsteuer. Auslands-Veräußerungsgewinne sind unter der erweiterten FSI-Befreiung bis 2036 freigestellt. Auf malaysische Immobilien fällt die RPGT an (10 bis 30 Prozent je nach Haltedauer); auf nicht-notierte Anteile malaysischer Gesellschaften gilt seit dem 1. März 2024 eine CGT von 10 Prozent, die jedoch nur Gesellschaften, LLP, Trusts und Genossenschaften trifft, nicht Privatpersonen.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne sind für Privatpersonen mangels allgemeiner CGT regelmäßig nicht steuerbar; gewerblicher Handel kann als Einkommen gelten.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Das MM2H-Visum (Malaysia My Second Home) ermöglicht einen Langzeitaufenthalt (Fixdeposit MYR 500.000 bis 1 Mio., Auslandseinkommen ab MYR 40.000/Monat) mit Befreiung für Auslandseinkommen. Daneben gibt es das DE-Rantau-Visum für digitale Nomaden und Labuan als Offshore-Standort.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 24 Prozent (KMU 15 bis 17 Prozent auf die ersten Gewinnstufen).
Mehrwertsteuer
Es gibt keine GST, sondern die Sales and Service Tax (SST): Sales Tax 5 bis 10 Prozent, Service Tax 6 bis 8 Prozent.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Malaysia unterhält ein breites Abkommensnetz, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für die Zielgruppe ist Malaysia attraktiv und unterschätzt: effektiv territorial für Privatpersonen (FSI-Befreiung bis 2036), keine CGT auf Auslandsvermögen, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer, das MM2H-Visum und niedrige Lebenshaltung. Gegenzurechnen sind die Inlandsprogression bis 30 Prozent, die „subject to tax"-Bedingung der FSI-Befreiung und das Auslaufdatum 2036.
Unsere Einordnung: Grün. Faktisch territorial für Privatpersonen, keine CGT auf Auslandsvermögen, keine Erbschaftsteuer. Die FSI-Bedingung und das 2036er-Datum im Blick behalten.
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Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer