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Steueratlas/Länder/Malaysia
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Malaysia

MY · MYSAsien (Südostasien)Stand: 2026-08-01
Steuerfreundlich
4/5
Effektiv territorial für Privatpersonen (bis 2036)Keine CGT auf AuslandsvermögenKeine Erbschaft-/VermögensteuerInlandseinkommen bis 30 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 bis 30 %
Körperschaftsteuer24 % (KMU 15 bis 17 %)
MehrwertsteuerSST: Sales 5-10 % / Service 6-8 % (keine GST)
KapitalertragsteuerKeine (Auslandsgewinne bis 2036 befreit; RPGT auf Immobilien)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungRinggit (MYR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

APECASEANBRICSCommonwealthCPTPPRCEP

Überblick

Malaysia ist für Privatpersonen faktisch ein Territorialstaat. Über die FSI-Befreiung, die im Budget 2025 (vorgelegt im Oktober 2024) bis Ende 2036 verlängert wurde, bleibt remittiertes Auslandseinkommen praktisch steuerfrei, solange es im Herkunftsland besteuert wurde; offshore gehaltenes Einkommen ist ohnehin nicht steuerbar. Dazu kommen keine Kapitalertragsteuer auf Auslandsvermögen, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer und das MM2H-Visum.

Die Föderation Malaysia (Hauptstadt Kuala Lumpur, Regierungssitz Putrajaya) ist eine südostasiatische Volkswirtschaft mit niedrigen Lebenshaltungskosten. Die Währung ist der Ringgit (MYR). Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 30 Prozent, Körperschaftsteuer 24 Prozent, SST 6 bis 10 Prozent.

Steuerpflicht in Malaysia: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Malaysia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch eine physische Präsenz von mindestens 182 Tagen im Kalenderjahr (ergänzt um überbrückende Regeln zwischen den Jahren). Residenten werden auf malaysische Quelleneinkünfte besteuert sowie auf nach Malaysia remittiertes Auslandseinkommen, das jedoch über die FSI-Befreiung weitgehend freigestellt ist.

Einkommensteuer

Progressiv von 0 Prozent bis 30 Prozent. Wichtiger als der Tarif ist die FSI-Befreiung: Auslandseinkommen, das nach Malaysia gebracht wird, ist bis 31. Dezember 2036 steuerfrei, sofern es im Herkunftsland einer Steuer unterlag; die zusaetzliche 15-Prozent-Headline-Bedingung betrifft nur Auslandsdividenden von Gesellschaften und LLP, nicht die private FSI-Befreiung. Offshore belassenes Auslandseinkommen ist nicht steuerbar. Seit 2025 gilt zudem eine Dividendensteuer von 2 Prozent auf den Teil inlaendischer Dividenden einer ansaessigen Person, der MYR 100.000 pro Jahr uebersteigt; Auslandsdividenden sind davon nicht betroffen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine allgemeine Kapitalertragsteuer. Auslands-Veräußerungsgewinne sind unter der erweiterten FSI-Befreiung bis 2036 freigestellt. Auf malaysische Immobilien fällt die RPGT an (10 bis 30 Prozent je nach Haltedauer); auf nicht-notierte Anteile malaysischer Gesellschaften gilt seit dem 1. März 2024 eine CGT von 10 Prozent, die jedoch nur Gesellschaften, LLP, Trusts und Genossenschaften trifft, nicht Privatpersonen.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne sind für Privatpersonen mangels allgemeiner CGT regelmäßig nicht steuerbar; gewerblicher Handel kann als Einkommen gelten.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das MM2H-Visum (Malaysia My Second Home) ermöglicht einen Langzeitaufenthalt (Fixdeposit MYR 500.000 bis 1 Mio., Auslandseinkommen ab MYR 40.000/Monat) mit Befreiung für Auslandseinkommen. Daneben gibt es das DE-Rantau-Visum für digitale Nomaden und Labuan als Offshore-Standort.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 24 Prozent (KMU 15 bis 17 Prozent auf die ersten Gewinnstufen).

Mehrwertsteuer

Es gibt keine GST, sondern die Sales and Service Tax (SST): Sales Tax 5 bis 10 Prozent, Service Tax 6 bis 8 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Malaysia unterhält ein breites Abkommensnetz, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2028
FATCA
Model-1-IGA seit 2022
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
182-Tage-Anknüpfung; FSI subject-to-tax-Bedingung
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist Malaysia attraktiv und unterschätzt: effektiv territorial für Privatpersonen (FSI-Befreiung bis 2036), keine CGT auf Auslandsvermögen, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer, das MM2H-Visum und niedrige Lebenshaltung. Gegenzurechnen sind die Inlandsprogression bis 30 Prozent, die „subject to tax"-Bedingung der FSI-Befreiung und das Auslaufdatum 2036.

Unsere Einordnung: Grün. Faktisch territorial für Privatpersonen, keine CGT auf Auslandsvermögen, keine Erbschaftsteuer. Die FSI-Bedingung und das 2036er-Datum im Blick behalten.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

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Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Malaysia nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Malaysia versteuern?

Malaysia besteuert territorial: Inlandseinkommen ist progressiv von 0 bis 30 Prozent steuerpflichtig. Wichtiger als der Tarif ist die FSI-Befreiung: nach Malaysia gebrachtes Auslandseinkommen ist bis zum 31. Dezember 2036 steuerfrei, sofern es im Herkunftsland einer Steuer unterlag; die 15-Prozent-Headline-Bedingung gilt nur fuer Auslandsdividenden von Gesellschaften und LLP, nicht fuer Privatpersonen.