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Steueratlas/Länder/Kasachstan
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Kasachstan

KZ · KAZZentralasienStand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
3/5
Niedrige Einkommensteuer (10/15 %)AIFC 0%-Regime (Astana)Welteinkommen für AnsässigeMwSt 2026 auf 16 % erhöht

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)10 % bis 8.500 MCI, 15 % darüber
Körperschaftsteuer20 % (Banken/Glücksspiel 25 %)
Mehrwertsteuer16 % (ab 2026, zuvor 12 %)
Kapitalertragsteuerim Einkommen (Befreiungen für Wertpapiere ab 3 Jahren)
VermögensteuerKeine allgemeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungTenge (KZT)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EAWUSCOECOBRICS

Überblick

Kasachstan bietet eine ungewöhnlich niedrige Einkommensteuer (10 Prozent bis 8.500 MCI, 15 Prozent darüber ab 2026) und mit dem AIFC in Astana ein Regime mit 0 Prozent Körperschaft- und Einkommensteuer auf AIFC-Einkünfte bis 2066, unter englischem Recht. Für internationale Finanzprofis und Unternehmer ist das ein starkes Argument, das durch die Welteinkommensbesteuerung der Ansässigen und die 2026 erhöhte Mehrwertsteuer relativiert wird.

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Einkommensteuer progressiv: 10 Prozent bis 8.500 MCI (rund 36,76 Mio. KZT, etwa USD 70.000-75.000) und 15 Prozent darüber. Die Körperschaftsteuer liegt bei 20 Prozent, die Mehrwertsteuer wurde auf 16 Prozent angehoben.

Steuerpflicht in Kasachstan: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Kasachstan unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig bist du bei über 183 Tagen Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt in Kasachstan. Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert, Nichtansässige auf kasachische Quellen.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer beträgt 10 Prozent bis 8.500 MCI und 15 Prozent auf den darüber liegenden Teil. Dividenden werden mit 5 Prozent (bis 230.000 MCI) bzw. 15 Prozent besteuert.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich im Einkommen erfasst. Befreiungen bestehen unter anderem für an einer kasachischen Börse notierte Wertpapiere sowie für Anteile, die länger als drei Jahre gehalten werden (unter Bedingungen).

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne folgen den allgemeinen Einkommensregeln; Mining ist lizenzpflichtig geregelt.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das zentrale Instrument ist das AIFC (Astana International Financial Centre): 0 Prozent Körperschaft- und Einkommensteuer auf AIFC-lizenzierte Einkünfte, garantiert bis 2066, unter eigenständigem englischem Recht mit unabhängigem Gericht. Das Regime richtet sich an Banken, Investmentfirmen, Fintechs und ortsunabhängige Finanzprofis.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent (Banken und Glücksspiel 25 Prozent, soziale Sphäre 5 Prozent in 2026 bzw. 10 Prozent ab 2027, Landwirtschaft 3 Prozent). In Sonderwirtschaftszonen sind volle Befreiungen möglich.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wurde 2026 von 12 auf 16 Prozent erhöht (Registrierungsschwelle 10.000 MCI).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es nicht.

Vermögensteuer

Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht, es bestehen Grund- und Fahrzeugsteuern.

Sozialversicherung

Pflichtbeiträge umfassen die Pensionsbeiträge (OPC 10 Prozent) und den Arbeitgeberbeitrag OEPC (3,5 Prozent ab 2026), grundsätzlich für Staatsbürger, Aufenthaltsberechtigte und EAWU-Bürger mit lokalem Vertrag.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Vorbereitung
FATCA
Model-1-IGA seit 2017
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
In Vorbereitung
Wirtschaftliche Substanz
CFC- und Verrechnungspreisregeln
Transparenzregister
Vorhanden
Sanktionen
Keine (EAWU-Mitglied)

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Kasachstan versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Kasachstan. Die Einkommensteuer beträgt **10 Prozent** bis 8.500 MCI und **15 Prozent** auf den darüber liegenden Teil. Dividenden werden mit **5 Prozent** (bis 230.000 MCI) bzw. **15 Prozent** besteuert.

Wann gilt in Kasachstan nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Kasachstan versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer beträgt 10 Prozent bis 8.500 MCI und 15 Prozent auf den darüber liegenden Teil. Dividenden werden mit 5 Prozent (bis 230.000 MCI) bzw. 15 Prozent.

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