Überblick
Montenegro ist eines der attraktivsten Niedrigsteuerländer des Balkans und ein Kernziel der Balcasia-Region (Balkan, Kaukasus, Türkei). Die Einkommensteuer liegt bei maximal 15 Prozent, die Körperschaftsteuer gestaffelt bei 9 bis 15 Prozent, gezahlt wird in Euro, und das Land ist EU-Beitrittskandidat. Besonders relevant: Nach der Sozialreform von 2024 sind Arbeitgeber von Sozialbeiträgen weitgehend befreit und der Arbeitnehmeranteil wurde stark gesenkt. Gegenzurechnen sind die Welteinkommensbesteuerung für Ansässige und eine Mehrwertsteuer von 21 Prozent.
Montenegro (Hauptstadt Podgorica) liegt an der Adria zwischen Kroatien, Bosnien, Serbien und Albanien, nutzt unilateral den Euro und ist EU-Kandidat sowie NATO-Mitglied. Kernsätze: Einkommensteuer bis 15 Prozent, Körperschaftsteuer 9 bis 15 Prozent, Mehrwertsteuer 21 Prozent.
Steuerpflicht in Montenegro: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Montenegro unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr im Kalenderjahr in Montenegro aufhält oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Nicht-Ansässige auf montenegrinische Quelleneinkünfte.
Einkommensteuer
Gehälter werden progressiv besteuert: 0 Prozent bis 700 Euro brutto im Monat, 9 Prozent von 700,01 bis 1.000 Euro, 15 Prozent darüber. Unternehmerische Einkünfte: 0 Prozent bis 8.400 Euro im Jahr, 9 Prozent bis 12.000 Euro, 15 Prozent darüber. Auf die Steuerschuld kommt ein kommunaler Zuschlag (13 bis 15 Prozent).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne von Privatpersonen werden mit 15 Prozent besteuert. Befreit sind der Verkauf des einzigen Hauptwohnsitzes, Übertragungen zwischen Ehegatten sowie Schenkungen an Verwandte ersten Grades.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne fallen mangels Sonderregime unter die allgemeine Einkommens- bzw. Kapitalgewinnlogik.
Krypto-Steuern im Detail
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Sonderregime für Zuzügler
Montenegro bietet ein Digital-Nomad-Visum und einen vergleichsweise unkomplizierten Aufenthalt über Firmengründung, Anstellung oder Immobilieneigentum, mit Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung. Das frühere Citizenship-by-Investment-Programm ist seit Ende 2022 geschlossen.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist progressiv: 9 Prozent bis 100.000 Euro Gewinn, 12 Prozent von 100.000 bis 1,5 Mio. Euro, 15 Prozent darüber. Damit zählt Montenegro weiter zu den günstigsten Standorten Europas, etwa für Holding- und Regionalstrukturen. Die Dividenden-Quellensteuer beträgt 15 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (PDV) beträgt 21 Prozent. Es gibt zwei ermäßigte Sätze: 15 Prozent (etwa Bücher, Beherbergung, Kulturveranstaltungen) und 7 Prozent (etwa Grundnahrungsmittel, Medikamente, öffentlicher Verkehr).
Immobiliensteuern
Montenegro hat die Grunderwerbsteuer progressiv ausgestaltet und trifft damit gezielt das obere Preissegment.
Erwerb. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3 Prozent bis 150.000 Euro, 5 Prozent bis 500.000 Euro und 6 Prozent darüber. Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger tritt stattdessen die Mehrwertsteuer von 21 Prozent an ihre Stelle.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag besteht nicht. Ausländer erwerben Wohnungen und Gebäude frei; für landwirtschaftliche Flächen und Objekte in Grenznähe gelten Beschränkungen, die sich über eine montenegrinische Gesellschaft lösen lassen.
Laufende Besteuerung. Die Grundsteuer beträgt jährlich 0,25 bis 1 Prozent des Marktwerts. Den Satz legt die Gemeinde fest; Küstengemeinden liegen regelmäßig am oberen Rand, und für nicht dauerhaft bewohnte Objekte sind Zuschläge vorgesehen.
Verkauf. Veräußerungsgewinne von Privatpersonen werden mit einem festen Satz erfasst, der einzige Hauptwohnsitz ist befreit; siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: PwC Worldwide Tax Summaries Montenegro, Other taxes. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Übertragungen an Ehegatten, Kinder und Eltern sind befreit; andernfalls fällt ein Satz von 3 Prozent an.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht; auf Immobilien wird eine jährliche Steuer von 0,25 bis 1 Prozent des Marktwerts erhoben.
Sozialversicherung
Mit der Reform im Oktober 2024 wurde der Arbeitnehmerbeitrag deutlich gesenkt und der Arbeitgeber weitgehend von Beiträgen befreit, was die Lohnnebenkosten zu einem der niedrigsten Niveaus Europas macht.
Doppelbesteuerungsabkommen
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44 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Amtliches Abkommensregister der Steuerverwaltung Montenegros (Stand 18.8.2026), quergeprueft mit der amtlich basierten KPMG-Uebersicht vom 1.11.2025, Stand 2026-08-19). Weitere 1 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Viele Abkommen gelten im Wege der Staatennachfolge fort: Montenegro wendet Abkommen der SFR Jugoslawien, der BR Jugoslawien und des Staatenbundes Serbien und Montenegro weiter an (u.a. Belgien, Daenemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Koenigreich, Zypern). Die aktuelle Registerliste der Steuerverwaltung (Dezember 2025) fuehrt die weiter angewendeten Nachfolge-Abkommen mit Aegypten, Iran, Malaysia, Nordkorea und Sri Lanka nicht auf; nach der auf amtlichen Angaben beruhenden Uebersicht (Stand 1.11.2025) werden sie weiter angewendet und sind daher als Partner gefuehrt. Belarus zaehlt nicht dazu: das belarussische Register beschraenkt das Jugoslawien-Abkommen von 1998 ausdruecklich auf Serbien. Russland hat 2023 wesentliche Teile des fortgeltenden Abkommens von 1995 (BR Jugoslawien) gegenueber Montenegro einseitig suspendiert; die aktuelle Registerliste der montenegrinischen Steuerverwaltung fuehrt Russland nicht mehr auf, daher kein Chip. Die neuen Abkommen mit Andorra und Luxemburg sowie das neue Abkommen mit Tschechien sind seit dem 1.1.2026 anwendbar; das alte tschechische Abkommen aus der Zeit von Serbien und Montenegro wurde damit abgeloest. Liechtenstein: Abkommen unterzeichnet, die Ratifikationsurkunden sind noch nicht ausgetauscht; Anwendung fruehestens ab 2027.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer