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Steueratlas/Länder/Montenegro
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Montenegro

ME · MNEEuropa (Balkan)Stand: 2026-08-04
Bedingt attraktiv
3/5
Einkommensteuer maximal 15 %Euro-Währung und EU-KandidatSozialreform 2024: Arbeitgeber weitgehend befreitWelteinkommen, 21 % MwSt

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 / 9 / 15 % (progressiv; Freibetrag 700 EUR/Monat)
Körperschaftsteuer9 / 12 / 15 % (progressiv)
Mehrwertsteuer21 % (ermäßigt 7 %)
Kapitalertragsteuer15 % (Hauptwohnsitz und nahe Verwandte befreit)
VermögensteuerKeine (Immobiliensteuer 0,25 bis 1 %)
Erbschaftsteuer0 % nahe Verwandte; sonst 3 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CEFTAEUEuroparat

Überblick

Montenegro ist eines der attraktivsten Niedrigsteuerländer des Balkans und ein Kernziel der Balcasia-Region (Balkan, Kaukasus, Türkei). Die Einkommensteuer liegt bei maximal 15 Prozent, die Körperschaftsteuer gestaffelt bei 9 bis 15 Prozent, gezahlt wird in Euro, und das Land ist EU-Beitrittskandidat. Besonders relevant: Nach der Sozialreform von 2024 sind Arbeitgeber von Sozialbeiträgen weitgehend befreit und der Arbeitnehmeranteil wurde stark gesenkt. Gegenzurechnen sind die Welteinkommensbesteuerung für Ansässige und eine Mehrwertsteuer von 21 Prozent.

Montenegro (Hauptstadt Podgorica) liegt an der Adria zwischen Kroatien, Bosnien, Serbien und Albanien, nutzt unilateral den Euro und ist EU-Kandidat sowie NATO-Mitglied. Kernsätze: Einkommensteuer bis 15 Prozent, Körperschaftsteuer 9 bis 15 Prozent, Mehrwertsteuer 21 Prozent.

Steuerpflicht in Montenegro: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Montenegro unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr im Kalenderjahr in Montenegro aufhält oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Nicht-Ansässige auf montenegrinische Quelleneinkünfte.

Einkommensteuer

Gehälter werden progressiv besteuert: 0 Prozent bis 700 Euro brutto im Monat, 9 Prozent von 700,01 bis 1.000 Euro, 15 Prozent darüber. Unternehmerische Einkünfte: 0 Prozent bis 8.400 Euro im Jahr, 9 Prozent bis 12.000 Euro, 15 Prozent darüber. Auf die Steuerschuld kommt ein kommunaler Zuschlag (13 bis 15 Prozent).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne von Privatpersonen werden mit 15 Prozent besteuert. Befreit sind der Verkauf des einzigen Hauptwohnsitzes, Übertragungen zwischen Ehegatten sowie Schenkungen an Verwandte ersten Grades.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne fallen mangels Sonderregime unter die allgemeine Einkommens- bzw. Kapitalgewinnlogik.

Krypto-Steuern im Detail

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Sonderregime für Zuzügler

Montenegro bietet ein Digital-Nomad-Visum und einen vergleichsweise unkomplizierten Aufenthalt über Firmengründung, Anstellung oder Immobilieneigentum, mit Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung. Das frühere Citizenship-by-Investment-Programm ist seit Ende 2022 geschlossen.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist progressiv: 9 Prozent bis 100.000 Euro Gewinn, 12 Prozent von 100.000 bis 1,5 Mio. Euro, 15 Prozent darüber. Damit zählt Montenegro weiter zu den günstigsten Standorten Europas, etwa für Holding- und Regionalstrukturen. Die Dividenden-Quellensteuer beträgt 15 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (PDV) beträgt 21 Prozent. Es gibt zwei ermäßigte Sätze: 15 Prozent (etwa Bücher, Beherbergung, Kulturveranstaltungen) und 7 Prozent (etwa Grundnahrungsmittel, Medikamente, öffentlicher Verkehr).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Übertragungen an Ehegatten, Kinder und Eltern sind befreit; andernfalls fällt ein Satz von 3 Prozent an.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht; auf Immobilien wird eine jährliche Steuer von 0,25 bis 1 Prozent des Marktwerts erhoben.

Sozialversicherung

Mit der Reform im Oktober 2024 wurde der Arbeitnehmerbeitrag deutlich gesenkt und der Arbeitgeber weitgehend von Beiträgen befreit, was die Lohnnebenkosten zu einem der niedrigsten Niveaus Europas macht.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Montenegro unterhält mehr als 45 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Verpflichtet, Austausch noch nicht begonnen
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Model-1-IGA seit 2018
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Greylist (Annex II)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Ja; Substanz für Steuerresidenz erforderlich
Transparenzregister
Ja

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Montenegro nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Montenegro versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Gehälter werden progressiv besteuert: 0 Prozent bis 700 Euro brutto im Monat, 9 Prozent von 700,01 bis 1.000 Euro, 15 Prozent darüber. Unternehmerische Einkünfte: 0 Prozent bis 8.400 Euro im Jahr, 9 Prozent bis 12.000 Euro, 15 Prozent darüber.