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Steueratlas/Länder/Jamaika
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Jamaika

JM · JAMKaribikStand: 2026-08-04
Hochsteuerland
2/5
Welteinkommen (Ansässige)Kein ZiellandKeine separate CGT15 % GCT

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)25 % / 30 %
Körperschaftsteuer25 % / 33⅓ % (reguliert)
Mehrwertsteuer15 % (GCT)
KapitalertragsteuerKeine separate (2 % Transfersteuer)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerTransfersteuer
SteuerjahrKalenderjahr
WährungJamaika-Dollar (JMD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CARICOMCELACCommonwealthOAS

Überblick

Jamaika besteuert Ansässige auf ihr Welteinkommen mit Sätzen bis 30 Prozent, dazu kommen eine Körperschaftsteuer von 25 bis 33⅓ Prozent und eine Mehrwertsteuer (GCT) von 15 Prozent. Trotz karibischem Flair ist die Insel als Steuerwohnsitz für Vermögende kein Ziel.

Die Einkommensteuer ist gestaffelt: ein Grundfreibetrag, dann 25 Prozent oberhalb von JMD 1,5 Mio. und 30 Prozent oberhalb von JMD 6 Mio.

Steuerpflicht in Jamaika: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Jamaika unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du in Jamaika ordinarily resident bist, dich mindestens 183 Tage im Steuerjahr aufhältst oder eine ständige Wohnstätte unterhältst und das Land regelmäßig besuchst. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf jamaikanische Quelle.

Einkommensteuer

Nach einem steuerfreien Grundbetrag greifen 25 Prozent (über JMD 1,5 Mio.) und 30 Prozent (über JMD 6 Mio.).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Eine separate Kapitalertragsteuer gibt es nicht. Bei der Übertragung von Land, Gebäuden und Wertpapieren fällt jedoch eine Transfersteuer von 2 Prozent an.

Krypto-Steuern

Krypto ist nicht gesondert geregelt und folgt den allgemeinen Regeln.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent für nicht-regulierte und 33⅓ Prozent für regulierte (Finanz-) Unternehmen.

Mehrwertsteuer

Die allgemeine Verbrauchsteuer (GCT) liegt bei 15 Prozent (25 Prozent auf Telekommunikation, rund 10 Prozent im Tourismus).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine klassische Erbschaftsteuer gibt es nicht, bei Übertragungen greift die Transfersteuer.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht, lediglich eine Grundsteuer (0,5-0,9 Prozent).

Sozialversicherung

Beiträge an NIS, NHT, Education Tax und HEART durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2022
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Model-1-IGA seit 2015
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Jamaika nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Jamaika versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Nach einem steuerfreien Grundbetrag greifen 25 Prozent (über JMD 1,5 Mio.) und 30 Prozent (über JMD 6 Mio.).