Überblick
Russland ist für die Zielgruppe dieses Atlas kein Ziel: umfassende internationale Sanktionen, Kapitalverkehrskontrollen und ein schwieriges geopolitisches Umfeld schließen es als Wohnsitz- und Bankenstandort praktisch aus.
Die Russische Föderation (Hauptstadt Moskau) erstreckt sich über Europa und Asien. Die Währung ist der Rubel (RUB). Kernsätze: Einkommensteuer progressiv 13 bis 22 Prozent, Körperschaftsteuer 25 Prozent, Mehrwertsteuer 22 Prozent (ab 2026).
Steuerpflicht in Russland: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Russland unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten (im Ergebnis bezogen auf das Kalenderjahr) in Russland. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf russische Quelle.
Einkommensteuer
Seit 2025 gilt eine progressive Skala von 13 / 15 / 18 / 20 / 22 Prozent (vorher weitgehend flach 13/15 Prozent).
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne fallen unter die allgemeine Einkommensbesteuerung.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt seit 2025 25 Prozent (vorher 20 Prozent).
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer steigt zum 1. Januar 2026 auf 22 Prozent (vorher 20 Prozent), ermäßigt 10 Prozent für Grundbedarf.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
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81 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Finanzministerium der Russischen Foederation (Minfin Rossii), Informatsiya o statuse mezhdunarodnykh dogovorov ob izbezhanii dvoinogo nalogooblozheniya mezhdu Rossiiskoi Federatsiei i drugimi gosudarstvami po sostoyaniyu na 14.07.2026, Stand 2026-08-19). Russland fuehrt die Abkommen mit den sogenannten unfreundlichen Staaten in seinem amtlichen Verzeichnis weiterhin als in Kraft. Mit Dekret Nr. 585 des russischen Praesidenten vom 8. August 2023 wurde die Anwendung der wesentlichen Verteilungsnormen dieser Abkommen jedoch einseitig ausgesetzt, in aller Regel die Artikel zu Betriebsstaette, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebuehren, Verausserungsgewinnen, unselbstaendiger Arbeit und Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Anwendung bleiben typischerweise nur Ansaessigkeit, Diskriminierungsverbot, Verstaendigungsverfahren und Informationsaustausch. Mehrere Partnerstaaten haben die Anwendung ihrerseits ganz oder teilweise ausgesetzt, unter anderem die Vereinigten Staaten zum 16. August 2024, Kanada zum 18. November 2024, Schweden zum 1. Februar 2025, das Vereinigte Koenigreich zum 1. April 2025 und Finnland zum 1. Juli 2026; Deutschland hat mit Note vom 26. Juni 2026 die vollstaendige Suspendierung zum 1. Januar 2027 angekuendigt. Die Abkommen bestehen formal fort, praktisch bietet der Abkommensschutz in diesen Faellen derzeit kaum noch Wirkung.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Russland ist kein Auswandererziel: Sanktionen, Kapitalverkehrskontrollen und das geopolitische Umfeld machen es für die Zielgruppe ungeeignet, unabhängig von den Steuersätzen.
Unsere Einordnung: Rot, kein Zielland. Aufnahme der Vollständigkeit halber.
Videos
Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer