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Steueratlas/Länder/Türkei
🇹🇷

Türkei

TR · TUREuropa/Asien (transkontinental)Stand: 2026-08-04
Steuerfreundlich
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20 Jahre 0 % auf Auslandseinkommen (Gesetz 7582)Keine Krypto-KapitalertragsteuerCBI in ~6 Monaten ($400k)Umsetzungs-Tebliğ ausstehend / TRY-Inflation

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)15 bis 40 % (Auslandseinkommen: 0 % für 20 Jahre)
Körperschaftsteuer25 % (Banken 30 %; Mindeststeuer 10 %)
Mehrwertsteuer20 % (KDV)
KapitalertragsteuerAuslandsgewinne 0 % (20 J.); keine Krypto-CGT
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuer1 bis 30 % (1 % flat für Begünstigte)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungTürkische Lira (TRY)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

BRICSEuroparatG20

Überblick

Die Türkei ist über Nacht zu einem der aggressivsten Zuzugs-Regime der Welt geworden. Mit Gesetz Nr. 7582 und dem neuen GVK Mükerrer Art. 20/D gilt für Neu-Ansässige eine 20-jährige Nullbesteuerung des gesamten Auslandseinkommens einschließlich Kapitalgewinne, rückwirkend ab dem 1.1.2026, sofern in den drei Kalenderjahren zuvor keine türkische Ansässigkeit oder Steuerpflicht bestand. Kombiniert mit keiner Krypto-Kapitalertragsteuer, keiner Vermögensteuer und einer Staatsbürgerschaft per Investment ($400k) in rund sechs Monaten ist das ein Paket, das die meisten europäischen Non-Dom-Regime schlägt.

Die Republik Türkei (Hauptstadt Ankara, größte Stadt Istanbul) liegt transkontinental zwischen Europa und Asien. Die Währung ist die Türkische Lira (TRY). Kernsätze: Inlandseinkommen 15 bis 40 Prozent, Auslandseinkommen 0 Prozent für 20 Jahre, Körperschaftsteuer 25 Prozent, KDV 20 Prozent.

Steuerpflicht in der Türkei: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in der Türkei unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch ein Domizil in der Türkei oder einen durchgehenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in einem Kalenderjahr (kurze Abwesenheiten unterbrechen nicht). Residenten unterliegen grundsätzlich der Welteinkommensbesteuerung, Nicht-Residenten nur der türkischen Quelle. Entscheidend ist die neue Ausnahme nach GVK Mükerrer Art. 20/D (eingefügt durch Gesetz Nr. 7582, Amtsblatt 4.6.2026): Natürliche Personen, die türkische Steuerresidenten werden, sind 20 Jahre lang von der Einkommensteuer auf Auslandseinkünfte und -gewinne befreit, sofern sie in den drei Kalenderjahren vor der Ansässigkeit weder ein Domizil noch eine Steuerpflicht in der Türkei hatten. Die Regel gilt rückwirkend für ab dem 1.1.2026 Ansässige.

Einkommensteuer

Türkische Quelleneinkünfte bleiben voll steuerpflichtig und werden progressiv mit 15 Prozent bis 40 Prozent besteuert. Auslandseinkünfte sind für qualifizierende Zuzügler über die 20-Jahres-Befreiung mit 0 Prozent erfasst.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Ausländische Veräußerungsgewinne fallen unter die 20-Jahres-Befreiung (0 Prozent). Für Krypto erhebt die Türkei derzeit keine Kapitalertragsteuer, was zusammen mit der Auslandsbefreiung besonders für Halter großer Krypto-Portfolios attraktiv ist.

Krypto-Steuern

Die Türkei erhebt aktuell keine Kapitalertragsteuer auf Krypto.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das Kernregime ist die 20-Jahres-Befreiung nach Gesetz 7582. Voraussetzung ist der Drei-Jahres-Nichtansässigkeitstest. Das Umsetzungs-Kommuniqué (uygulama tebliği) des Finanzministeriums steht noch aus; wer unumkehrbare Schritte plant, sollte es abwarten. Ergänzend besteht die Staatsbürgerschaft per Investment: ab $400.000 in türkische Immobilien, Einbürgerung in rund sechs Monaten.

Parallel zur 20-Jahres-Befreiung führte Gesetz 7582 eine neue Vermögensamnestie (Varlık Barışı) ein. Bislang nicht deklarierte in- und ausländische Vermögenswerte wie Bargeld, Gold, Devisen und Wertpapiere lassen sich bis zum 31. Juli 2027 anmelden, mit gestaffelten Sätzen von 0 bis 5 Prozent je nach Haltedauer. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung erfolgt keine steuerliche Prüfung zur Herkunft der Mittel.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent (Banken und Finanzinstitute 30 Prozent). Seit dem 1.1.2026 gilt zusätzlich eine inländische Mindest-Körperschaftsteuer von 10 Prozent (Vergleichsrechnung, es gilt der höhere Betrag).

Mehrwertsteuer

Die KDV (VAT) beträgt 20 Prozent (ermäßigt 10 Prozent und 1 Prozent).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer beträgt regulär 1 Prozent bis 30 Prozent. Für Begünstigte der 20-Jahres-Befreiung gilt während des Befreiungszeitraums ein Satz von 1 Prozent auf Erbfälle (VİVK Art. 16). Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung beträgt rund 20,75 Prozent (Arbeitgeber) und 14 Prozent (Arbeitnehmer), gedeckelt auf ein Monatsentgelt von TRY 297.270 (2026).

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2028
FATCA
Model-1-IGA seit 2021
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Greylist (Annex II)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Domizil oder >6 Monate; 3-Jahres-Nichtansässigkeit für Befreiung
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
Eigenes Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für international mobile Personen mit echtem Auslandseinkommen (Unternehmer mit ausländischem Geschäft, passive Investoren, Krypto-Halter, HNWIs) ist die Türkei seit Gesetz 7582 eines der stärksten Angebote weltweit: 20 Jahre 0 Prozent auf Auslandseinkommen und Kapitalgewinne, ohne Pauschalabgabe (anders als Italien mit 300.000 Euro oder Griechenland mit 100.000 Euro), keine Krypto-CGT, 1 Prozent Erbschaftsteuer für Begünstigte und eine schnelle CBI-Route. Gegenzurechnen sind das noch ausstehende Umsetzungs-Kommuniqué, die TRY-Inflation und Währungsrisiken und die weiterhin volle Besteuerung türkischer Quelleneinkünfte (15 bis 40 Prozent).

Unsere Einordnung: Grün. 20 Jahre 0 Prozent auf Auslandseinkommen (Gesetz 7582), keine Krypto-CGT, schnelle CBI. Das Umsetzungs-Kommuniqué und das TRY-Risiko im Blick behalten.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

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Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in der Türkei nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in der Türkei versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Türkische Quelleneinkünfte bleiben voll steuerpflichtig und werden progressiv mit 15 Prozent bis 40 Prozent besteuert. Auslandseinkünfte sind für qualifizierende Zuzügler über die 20-Jahres-Befreiung mit 0 Prozent erfasst.