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Steueratlas/Länder/Zentralafrikanische Republik
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Zentralafrikanische Republik

CF · CAFAfrika (Zentralafrika)Stand: 2026-08-04
Kein Zielland
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Welteinkommen bis ~50 %Konflikt / instabilCEMAC / XAFKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis ~50 %
Körperschaftsteuer30 %
Mehrwertsteuer19 %
Kapitalertragsteuerim Einkommen
VermögensteuerKeine wesentliche
ErbschaftsteuerRegistrierungsgebühren
SteuerjahrKalenderjahr
WährungCFA-Franc (XAF)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUCEMAC

Überblick

Die Zentralafrikanische Republik ist ein CEMAC-Mitglied mit Welteinkommensbesteuerung, einer Einkommensteuer bis rund 50 Prozent, einer Körperschaftsteuer von 30 Prozent und einer VAT von 19 Prozent. Zusammen mit anhaltenden Konflikten und Instabilität ist das Land für die Zielgruppe kein Ziel.

Die Zentralafrikanische Republik (Hauptstadt Bangui) ist ein Binnenstaat in Zentralafrika und Mitglied der CEMAC. Die Währung ist der CFA-Franc (XAF), an den Euro gekoppelt. Kernsätze: Einkommensteuer bis ~50 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, VAT 19 Prozent.

Steuerpflicht in der Zentralafrikanischen Republik: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in der Zentralafrikanischen Republik unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch ein Domizil oder einen Wohnsitz im Land. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf inländische Quelle.

Einkommensteuer

Progressiv bis zu einem Spitzensatz von rund 50 Prozent.

Krypto-Steuern

Krypto unterliegt mangels Spezialregelung der allgemeinen Einkommensbesteuerung.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 19 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Domizil-/Wohnsitz-Anknüpfung
Transparenzregister
Kein
Sanktionen
Teils

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Die Zentralafrikanische Republik ist für die Zielgruppe kein Ziel: Welteinkommensbesteuerung bis ~50 Prozent, KSt 30 Prozent, VAT 19 Prozent, dazu Konflikt, Instabilität und ein fehlendes DACH-Abkommensnetz.

Unsere Einordnung: Rot. Hohe Sätze plus Konflikt und Instabilität. Kein Auswanderungsziel.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in der Zentralafrikanischen Republik nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in der Zentralafrikanischen Republik versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv bis zu einem Spitzensatz von rund 50 Prozent.