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Steueratlas/Länder/Mongolei
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Mongolei

MN · MNGAsienStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
Niedrige Sätze (10 bis 25 %)RohstoffabhängigGeopolitisch zwischen China und RusslandKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)10 / 15 / 25 % (progressiv); Nicht-Ansässige 20 %
Körperschaftsteuer1 % (Kleinst), 10 % bis 6 Mrd. MNT, 25 % darüber
Mehrwertsteuer10 %
Kapitalertragsteuerca. 10 % (Ansässige); Immobilienverkauf 2 % vom Erlös
VermögensteuerKeine (Immobiliensteuer 0,6 bis 2 %)
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungTögrög (MNT)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

SCO

Überblick

Die Mongolei besteuert Einkommen progressiv mit 10, 15 und 25 Prozent und erhebt nur 10 Prozent Mehrwertsteuer. Trotz dieser auf dem Papier niedrigen Sätze ist das rohstoffabhängige, zwischen China und Russland eingeklemmte Binnenland mit harschem Klima kein Auswandererziel für die Zielgruppe dieses Atlas.

Die Mongolei (Hauptstadt Ulaanbaatar) ist ein dünn besiedeltes Binnenland zwischen China und Russland, dessen Wirtschaft stark vom Bergbau (Kohle, Kupfer, Gold) abhängt. Die Währung ist der Tögrög (MNT).

Steuerpflicht in der Mongolei: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in der Mongolei unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr im Steuerjahr in der Mongolei aufhält. Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Nicht-Ansässige mit einem Pauschalsatz von 20 Prozent auf mongolische Quelleneinkünfte.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv: 10 Prozent, 15 Prozent und 25 Prozent, je nach Einkommenshöhe, auf Erwerbs-, Geschäfts- und passive Einkünfte.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden bei Ansässigen regelmäßig mit rund 10 Prozent belastet; der Verkauf von Immobilien unterliegt 2 Prozent vom Bruttoerlös. Nicht-Ansässige zahlen 20 Prozent auf mongolische Quellengewinne.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne unterliegen mangels Sonderregelung der allgemeinen Einkommensbesteuerung.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist progressiv: 1 Prozent für Kleinstunternehmen (Umsatz bis 300 Mio. MNT, außerhalb von Bergbau, Öl, Alkohol und Tabak), 10 Prozent auf die ersten 6 Mrd. MNT und 25 Prozent darüber. Für Bergbaulizenzen kommen Royalties hinzu.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 10 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer; auf Immobilien wird eine jährliche Steuer von 0,6 bis 2 Prozent erhoben.

Sozialversicherung

Die Beiträge betragen 12,5 bis 14,5 Prozent (Arbeitgeber) und 11,5 Prozent (Arbeitnehmer, gedeckelt).

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Status prüfen
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Status prüfen
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln; Verrechnungspreis-Regeln seit 2020
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in der Mongolei versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in der Mongolei. Die Einkommensteuer ist progressiv: **10 Prozent**, **15 Prozent** und **25 Prozent**, je nach Einkommenshöhe, auf Erwerbs-, Geschäfts- und passive Einkünfte.

Wann gilt in der Mongolei nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in der Mongolei versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv: 10 Prozent, 15 Prozent und 25 Prozent, je nach Einkommenshöhe, auf Erwerbs-, Geschäfts- und passive.

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