Überblick
Die Mongolei besteuert Einkommen progressiv mit 10, 15 und 25 Prozent und erhebt nur 10 Prozent Mehrwertsteuer. Trotz dieser auf dem Papier niedrigen Sätze ist das rohstoffabhängige, zwischen China und Russland eingeklemmte Binnenland mit harschem Klima kein Auswandererziel für die Zielgruppe dieses Atlas.
Die Mongolei (Hauptstadt Ulaanbaatar) ist ein dünn besiedeltes Binnenland zwischen China und Russland, dessen Wirtschaft stark vom Bergbau (Kohle, Kupfer, Gold) abhängt. Die Währung ist der Tögrög (MNT).
Steuerpflicht in der Mongolei: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in der Mongolei unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr im Steuerjahr in der Mongolei aufhält. Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Nicht-Ansässige mit einem Pauschalsatz von 20 Prozent auf mongolische Quelleneinkünfte.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv: 10 Prozent, 15 Prozent und 25 Prozent, je nach Einkommenshöhe, auf Erwerbs-, Geschäfts- und passive Einkünfte.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden bei Ansässigen regelmäßig mit rund 10 Prozent belastet; der Verkauf von Immobilien unterliegt 2 Prozent vom Bruttoerlös. Nicht-Ansässige zahlen 20 Prozent auf mongolische Quellengewinne.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne unterliegen mangels Sonderregelung der allgemeinen Einkommensbesteuerung.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist progressiv: 1 Prozent für Kleinstunternehmen (Umsatz bis 300 Mio. MNT, außerhalb von Bergbau, Öl, Alkohol und Tabak), 10 Prozent auf die ersten 6 Mrd. MNT und 25 Prozent darüber. Für Bergbaulizenzen kommen Royalties hinzu.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 10 Prozent.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer; auf Immobilien wird eine jährliche Steuer von 0,6 bis 2 Prozent erhoben.
Sozialversicherung
Die Beiträge betragen 12,5 bis 14,5 Prozent (Arbeitgeber) und 11,5 Prozent (Arbeitnehmer, gedeckelt).
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland