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🇸🇳

Senegal

SN · SENAfrika (Westafrika)Stand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
Keine VermögensteuerWelteinkommen, bis 43 %EntwicklungslandKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis ~43 % (Welteinkommen für Residenten)
Körperschaftsteuer30 % (Mindest-KSt 0,5 % Umsatz)
Mehrwertsteuer18 %
Kapitalertragsteuer30 % (im KSt/Einkommen)
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuer3 % oder 10 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungCFA-Franc (XOF)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUECOWASUEMOA

Überblick

Senegal ist ein stabileres westafrikanisches Land, für die Zielgruppe aber kein Wohnsitzziel: Residenten werden auf ihr Welteinkommen besteuert, der Spitzensatz reicht bis 43 Prozent, die Körperschaftsteuer liegt bei 30 Prozent und die Mehrwertsteuer bei 18 Prozent.

Die Republik Senegal (Hauptstadt Dakar) ist französischsprachig und Mitglied der westafrikanischen Währungsunion (WAEMU). Die Währung ist der CFA-Franc (XOF), an den Euro gekoppelt.

Steuerpflicht im Senegal: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du im Senegal unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf senegalesische Quelle bzw. über eine Betriebsstätte. Ansässig ist, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (183 Tage) in Senegal hat.

Einkommensteuer

Progressiv mit einem Spitzensatz von rund 43 Prozent.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne fallen unter die allgemeine Einkommensbesteuerung.

Krypto-Steuern im Detail

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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent; es gilt eine Mindeststeuer von 0,5 Prozent des Umsatzes (max. XOF 5 Mio.). Veräußerungsgewinne unterliegen der 30-Prozent-KSt.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 18 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht. Die Erbschaftsteuer beträgt je nach Verwandtschaftsgrad 3 Prozent oder 10 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
In Umsetzung
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Status prüfen
FATF-Liste
Status prüfen
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
183-Tage-/Wohnsitz-Anknüpfung
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Senegal ist kein Auswandererziel: Welteinkommensbesteuerung, hoher Spitzensatz (bis 43 Prozent), 30 Prozent KSt, 18 Prozent VAT und Entwicklungsstand sprechen gegen einen Lebensmittelpunkt für die Zielgruppe.

Unser Fazit: Rot, kein Zielland. Aufnahme der Vollständigkeit halber.

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man im Senegal versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen im Senegal. Progressiv mit einem Spitzensatz von rund **43 Prozent**.

Wann gilt im Senegal nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man im Senegal versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv mit einem Spitzensatz von rund 43.

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