Überblick
Senegal ist ein stabileres westafrikanisches Land, für die Zielgruppe aber kein Wohnsitzziel: Residenten werden auf ihr Welteinkommen besteuert, der Spitzensatz reicht bis 43 Prozent, die Körperschaftsteuer liegt bei 30 Prozent und die Mehrwertsteuer bei 18 Prozent.
Die Republik Senegal (Hauptstadt Dakar) ist französischsprachig und Mitglied der westafrikanischen Währungsunion (WAEMU). Die Währung ist der CFA-Franc (XOF), an den Euro gekoppelt.
Steuerpflicht im Senegal: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du im Senegal unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf senegalesische Quelle bzw. über eine Betriebsstätte. Ansässig ist, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (183 Tage) in Senegal hat.
Einkommensteuer
Progressiv mit einem Spitzensatz von rund 43 Prozent.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne fallen unter die allgemeine Einkommensbesteuerung.
Krypto-Steuern im Detail
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Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent; es gilt eine Mindeststeuer von 0,5 Prozent des Umsatzes (max. XOF 5 Mio.). Veräußerungsgewinne unterliegen der 30-Prozent-KSt.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 18 Prozent.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht. Die Erbschaftsteuer beträgt je nach Verwandtschaftsgrad 3 Prozent oder 10 Prozent.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Senegal ist kein Auswandererziel: Welteinkommensbesteuerung, hoher Spitzensatz (bis 43 Prozent), 30 Prozent KSt, 18 Prozent VAT und Entwicklungsstand sprechen gegen einen Lebensmittelpunkt für die Zielgruppe.
Unser Fazit: Rot, kein Zielland. Aufnahme der Vollständigkeit halber.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland