Überblick
Sri Lanka ist nach der schweren Wirtschaftskrise von 2022 und dem anschließenden IMF-Programm steuerlich deutlich teurer geworden. Residenten werden auf ihr Welteinkommen besteuert, der Spitzensatz liegt bei 36 Prozent, die Körperschaftsteuer bei 30 Prozent und die VAT bei 18 Prozent. Die Lebenshaltung ist sehr niedrig, als Steuerziel taugt das Land für die Zielgruppe jedoch nicht.
Die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka (Hauptstadt Colombo) ist ein Inselstaat in Südasien. Die Währung ist die Sri-Lanka-Rupie (LKR). Kernsätze: Einkommensteuer bis 36 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, VAT 18 Prozent.
Steuerpflicht in Sri Lanka: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Sri Lanka unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Steuerjahr (1. April bis 31. März) oder durch den Status als srilankischer Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz. Residenten werden dann auf das Welteinkommen besteuert (kein Territorialprinzip), Nicht-Residenten nur auf srilankische Quelle.
Einkommensteuer
Progressiv mit sechs Stufen von 6 Prozent bis 36 Prozent (Freibetrag LKR 1,8 Mio.). Hinzu kommen EPF-Beiträge (8 Prozent Arbeitnehmer, 12 Prozent Arbeitgeber).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gilt eine Kapitalertragsteuer von 10 Prozent (auch auf Krypto-Veräußerungen). Dividenden unterliegen 15 Prozent Quellensteuer.
Krypto-Steuern
Krypto-Veräußerungen werden mit der CGT von 10 Prozent besteuert.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent (ermäßigt 14 bis 15 Prozent für Exporte, IT/BPO, Bildung/Gesundheit; 40 Prozent für Glücksspiel/Alkohol).
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 18 Prozent.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
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47 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Inland Revenue Department Sri Lanka, Details of Sri Lanka Double Taxation Avoidance Agreements (Stand 01.01.2024), Stand 2026-08-19). Das IRD-Register weist Hongkong, Jordanien und Saudi-Arabien ausdruecklich als Limited-Abkommen aus (nur Luft- und Seeverkehr). Sie sind keine umfassenden DBA und daher nicht in der Partnerliste. Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten bestehen zwei Abkommen: ein Limited-Abkommen von 1992 und ein umfassendes Abkommen vom 24.09.2003, wirksam ab dem Veranlagungsjahr 2004/2005. Gezaehlt wird nur das umfassende Abkommen. Der SAARC Multilateral Treaty (unterzeichnet 13.10.2005, wirksam ab 2011/2012) ist ein begrenztes multilaterales Instrument zu Amtshilfe und Teilbereichen, kein umfassendes DBA. Er ist nicht als Partnerland gezaehlt. Das Register fuehrt Position 8 als Tschechoslowakei mit dem Klammerzusatz Tschechische Republik (Abkommen vom 23.02.1979). Die Slowakei setzt dasselbe Abkommen fort; das slowakische Finanzministerium listet Sri Lanka mit Inkrafttreten 19.06.1979 und Sammlung der Gesetze Nr. 132/1979. SK ist deshalb ergaenzt. Das Abkommen der Sozialistischen Foederativen Republik Jugoslawien mit Sri Lanka vom 07.05.1985, in Kraft seit 22.03.1986, fehlt im IRD-Register vollstaendig. Es wird von den Nachfolgestaaten fortgefuehrt: Serbien fuehrt es als laufendes Abkommen in seiner MLI-Position, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro fuehren Sri Lanka in ihren Quellensteuertabellen (Montenegro mit Anwendung ab 1987). BA, ME und RS sind deshalb ergaenzt. Die Slowakei hat im Juni 2026 den Entwurf eines neuen DBA mit Sri Lanka auf Regierungsebene gebilligt. Da noch nicht unterzeichnet, ist dies kein Pending-Eintrag; das Abkommen von 1979 gilt unveraendert weiter.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Sri Lanka ist für die Zielgruppe kein klassisches Steuerziel: Welteinkommensbesteuerung, Spitzensatz 36 Prozent, KSt 30 Prozent, VAT 18 Prozent und die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Krise sprechen dagegen. Die sehr niedrige Lebenshaltung und das fehlende Vermögen-/Erbschaftsteuersystem sind Pluspunkte, ändern an der Gesamtbewertung aber wenig.
Unsere Einordnung: Rot. Niedrige Lebenshaltung, aber Welteinkommensbesteuerung und hohe Sätze. Kein klassisches Auswandererziel.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer