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Steueratlas/Länder/Österreich
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Österreich

AT · AUTEuropa (EU/Eurozone)Stand: 2026-08-01
Hochsteuerland
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Ausgangspunkt / ReferenzWelteinkommen bis 55 %Keine Erbschaftsteuer seit 2008Wegzugsbesteuerung

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 50 % (55 % über 1 Mio. €)
Körperschaftsteuer23 %
Mehrwertsteuer20 %
Kapitalertragsteuer27,5 % (KESt)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (seit 2008 abgeschafft)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EUEuroparatEWRSchengen

Überblick

Österreich ist wie Deutschland vor allem ein Ausgangspunkt, kein Zuzugsziel. Diese Seite dient als Referenz für die österreichische Zielgruppe: Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt greift die unbeschränkte Steuerpflicht auf das Welteinkommen mit einem Spitzensatz von 55 Prozent. Ein echter Vorteil gegenüber Deutschland ist das Fehlen einer Erbschaft- und Schenkungsteuer seit 2008.

Die Republik Österreich (Hauptstadt Wien) ist EU- und Eurozone-Mitglied. Die Währung ist der Euro (EUR). Kernsätze: Einkommensteuer bis 55 Prozent, Körperschaftsteuer 23 Prozent, USt 20 Prozent.

Steuerpflicht in Österreich: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Österreich unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die unbeschränkte Steuerpflicht wird ausgelöst durch einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt (in der Regel mehr als sechs Monate) in Österreich. Dann unterliegt das Welteinkommen der Besteuerung; ohne diese Anknüpfung besteht nur beschränkte Steuerpflicht auf österreichische Quelle.

Einkommensteuer

Der Tarif ist progressiv bis 50 Prozent (ab rund 105.000 Euro) und erreicht 55 Prozent für Einkommensteile über 1 Mio. Euro.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent.

Krypto-Steuern

Krypto-Erträge werden seit der Reform 2022 grundsätzlich mit dem KESt-Satz von 27,5 Prozent erfasst.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt seit 2024 23 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent (ermäßigt 10 Prozent und 13 Prozent).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Österreich erhebt seit 2008 keine Erbschaft- und Schenkungsteuer mehr. Bei Immobilien fällt die Grunderwerbsteuer an; für Privatstiftungen gilt die Stiftungseingangssteuer.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich unterhält ein breites Abkommensnetz, darunter mit Deutschland und der Schweiz.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-2-IGA seit 2014
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt; Wegzugsbesteuerung
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
EU-Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Österreich ist die zweite Baseline dieses Atlas. Die Welteinkommensbesteuerung mit Spitzensatz 55 Prozent, KESt 27,5 Prozent, KSt 23 Prozent und USt 20 Prozent ist der Rahmen, den die österreichische Zielgruppe durch einen strukturierten Wohnsitzwechsel verlassen will. Das Fehlen der Erbschaftsteuer seit 2008 ist ein realer Vorteil gegenüber Deutschland; bei einem Wegzug ist die österreichische Wegzugsbesteuerung auf Kapitalgewinne zu beachten: bei privatem Kapitalvermögen und Umzug in die EU oder den EWR wird die Steuer auf Antrag zwar festgesetzt, aber erst bei tatsächlicher Veräußerung erhoben (Nichtfestsetzung).

Unsere Einordnung: Rot, als Ausgangspunkt. Hohe Welteinkommensbesteuerung, aber keine Erbschaftsteuer. Die Referenz für die österreichische Zielgruppe.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Österreich nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Österreich versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Der Tarif ist progressiv bis 50 Prozent (ab rund 105.000 Euro) und erreicht 55 Prozent für Einkommensteile über 1 Mio. Euro.