Überblick
Togo ist ein westafrikanischer WAEMU-Staat mit einer Einkommensteuer bis 35 Prozent, einer Körperschaftsteuer von 27 Prozent und einer VAT von 18 Prozent. Für die Zielgruppe ist es kein Auswanderungsziel.
Die Togolesische Republik (Hauptstadt Lomé) ist über den Hafen von Lomé ein regionales Handelsdrehkreuz. Die Währung ist der Westafrikanische CFA-Franc (XOF). Kernsätze: Einkommensteuer bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 27 Prozent, VAT 18 Prozent.
Steuerpflicht in Togo: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Togo unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen gewöhnlichen Wohnsitz in Togo oder einen entsprechenden Aufenthalt im Land. Arbeitseinkommen wird über PAYE einbehalten; Nicht-Residenten werden auf togolesische Quelle besteuert.
Einkommensteuer
Progressiv von 0 Prozent bis 35 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich im Einkommen erfasst; auf bestimmte Veräußerungen gilt ein Satz von 20 Prozent.
Krypto-Steuern
Krypto unterliegt mangels Spezialregelung der allgemeinen Einkommensbesteuerung.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 27 Prozent (Freezones reduziert; eine Mindeststeuer gilt).
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 18 Prozent (ermäßigt 10 Prozent für Hotel und Gastronomie).
Immobiliensteuern
Togo hat die prozentuale Erwerbsabgabe durch eine Pauschale ersetzt und damit den Immobilienkauf drastisch verbilligt.
Erwerb. Für die Titelumschreibung fällt eine Pauschale von 35.000 CFA-Franc an, früher waren es 4 Prozent des Werts. Die Ersteintragung eines Titels kostet 1,5 Prozent des Verkehrswerts.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag ist nicht vorgesehen.
Laufende Besteuerung. Die Taxe foncière beträgt 15 Prozent auf den Nettokatastralertrag, also auf den halbierten Jahresmietwert; effektiv sind das 7,5 Prozent des Jahresmietwerts. Der einzige Hauptwohnsitz ist befreit.
Verkauf. Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich im Einkommen erfasst, für bestimmte Fälle gilt ein eigener Satz; siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Togo First zu den OTR-Regeln der Taxe foncière. Stand: 2026-08-19.
Doppelbesteuerungsabkommen
8 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Office Togolais des Recettes (OTR), Rubrik Reglementations fiscales / Lois: Convention fiscale Togo-France, Convention fiscale UEMOA, CEDEAO Acte additionnel; ergaenzend impots.gouv.fr (Liste der geltenden franzoesischen Abkommen), Stand 2026-08-19). Innerhalb der UEMOA gilt kein bilaterales Abkommen, sondern das multilaterale Reglement Nr. 08/2008/CM/UEMOA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Amtshilfe; es erfasst Benin, Burkina Faso, Cote d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo. Mit Frankreich besteht ein bilaterales Abkommen; die togoische Steuerbehoerde OTR fuehrt es als 'Convention fiscale Togo-France de 1975' (unterzeichnet 1971 in Lome, Anwendung ab 1975). Frankreich listet Togo weiterhin unter den geltenden Abkommen. Die OTR veroeffentlicht zusaetzlich den ECOWAS/CEDEAO-Zusatzrechtsakt zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Ein tatsaechlicher Vollzug gegenueber den Nicht-UEMOA-Mitgliedern der ECOWAS (unter anderem Ghana, Nigeria, Guinea, Kap Verde, Gambia, Liberia, Sierra Leone) ist von keiner Partnerverwaltung bestaetigt; diese Staaten sind deshalb nicht als Abkommenspartner gefuehrt. Fuer bilaterale Abkommen mit Tunesien oder Marokko gibt es weder im OTR-Bestand noch bei den dortigen Verwaltungen einen Beleg.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Togo ist für die Zielgruppe kein Ziel: Spitzensatz 35 Prozent, KSt 27 Prozent, VAT 18 Prozent, keine besonderen Zuzugsanreize und ein dünnes Abkommensnetz.
Unsere Einordnung: Rot. Hohe Sätze, keine Anreize. Kein Auswanderungsziel.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer