Überblick
Ungarn ist das Tiefsteuerland der EU: eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent (die niedrigste der Union), eine flache Einkommensteuer von 15 Prozent, keine Vermögensteuer und eine Erbschaftsteuer, von der nahe Angehörige befreit sind. Die Kehrseite ist die höchste Mehrwertsteuer der EU (27 Prozent) und hohe Sozialabgaben.
Ungarn (Hauptstadt Budapest) ist EU-Mitglied in Mitteleuropa. Die Währung ist der Forint (HUF). Kernsätze: Einkommensteuer flat 15 Prozent, Körperschaftsteuer 9 Prozent, VAT 27 Prozent.
Steuerpflicht in Ungarn: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Ungarn unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch die ungarische Staatsangehörigkeit, ein permanentes Zuhause, den Mittelpunkt der Lebensinteressen oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf ungarische Quelle.
Einkommensteuer
Flat 15 Prozent auf praktisch alle Einkunftsarten, mit Ausnahmen für junge Arbeitnehmer, Mütter und Familien. Hinzu kommen Sozialabgaben (Arbeitnehmer 18,5 Prozent, Arbeitgeber-Sozialsteuer 13 Prozent).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalgewinne werden mit 15 Prozent besteuert (in bestimmten Fällen zusätzlich 13 Prozent Sozialbeitrag bis zu einer Obergrenze).
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne werden für Privatpersonen mit 15 Prozent besteuert.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 9 Prozent, die niedrigste in der EU (effektiv rund 11 Prozent inklusive der kommunalen Gewerbesteuer HIPA von bis zu 2 Prozent). Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen an ausländische Körperschaften fällt keine Quellensteuer an. Für Konzerne mit über 750 Mio. Euro Umsatz greift die Pillar-Two-Mindeststeuer (effektiv 15 Prozent).
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 27 Prozent, der höchste Satz der EU (ermäßigt 18 Prozent und 5 Prozent).
Immobiliensteuern
Ungarn kennt keine landesweite Grundsteuer und begünstigt junge Ersterwerber beim Kauf erheblich.
Erwerb. Die Vermögenserwerbsabgabe beträgt 4 Prozent des Verkehrswerts, für den Wertanteil oberhalb einer Milliarde Forint 2 Prozent, und ist bei 200 Millionen Forint je Immobilie gedeckelt. Käufe unter den Förderprogrammen CSOK Plusz und Falusi CSOK sind vollständig befreit. Ersterwerber unter 35 Jahren zahlen bis zu einem Kaufpreis von 15 Millionen Forint nur die Hälfte.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag besteht nicht. EU-Bürger erwerben ohne Genehmigung; für Drittstaatsangehörige ist der Erwerb behördlich genehmigungspflichtig, landwirtschaftliche Flächen bleiben ausgeschlossen.
Laufende Besteuerung. Eine landesweite Grundsteuer gibt es nicht. Die Gemeinden können optional eine Gebäudesteuer erheben, höchstens 1.100 Forint je Quadratmeter, inflationsindexiert, oder 3,6 Prozent des berichtigten Verkehrswerts, dazu eine Grundstückssteuer von höchstens 200 Forint je Quadratmeter oder 3 Prozent. Viele Gemeinden nutzen das nur eingeschränkt.
Verkauf. Immobiliengewinne sind nach fünf Jahren Haltedauer steuerfrei, darunter degressiv gemindert; der allgemeine Satz steht unter Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: PwC Worldwide Tax Summaries Hungary, Other taxes. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer beträgt 18 Prozent (Wohnimmobilien 9 Prozent), doch nahe Angehörige, Ehegatten und Geschwister sind befreit.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr anzeigen (65 weitere)
83 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (NAV-Register-PDF (Stand 1.1.2026, 83 anwendbare DBA), Stand 2026-08-18). Weitere 1 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Das Alt-Abkommen mit den USA ist seit 1.1.2024 ausser Kraft; das 2010 unterzeichnete Neuabkommen ist noch nicht ratifiziert. Russland hat zentrale Bestimmungen 2023 einseitig ausgesetzt; Ungarn wendet das Abkommen weiter an.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für Unternehmer und Gesellschafter ist Ungarn ein ernstzunehmendes EU-Tiefsteuerland: 9 Prozent Körperschaftsteuer, 15 Prozent Flat-Einkommensteuer, keine Vermögensteuer, Erbschaftsteuerfreiheit für die Familie, EU-Zugang und ein Golden Visa (ab 250.000 Euro Immobilienfonds). Gegenzurechnen sind die 27 Prozent Mehrwertsteuer (höchste der EU), die hohe Gesamt-Sozialabgabenlast auf Gehälter und die HUF statt Euro. Wer die Struktur auf niedrige Unternehmens- und Ausschüttungslast auslegt, findet hier eine der günstigsten EU-Basen.
Unsere Einordnung: Grün. 9 Prozent KSt und 15 Prozent Flat-PIT ohne Vermögensteuer machen Ungarn für Unternehmer attraktiv, die 27 Prozent VAT bleibt der Wermutstropfen.
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Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer