Überblick
Singapur ist das asiatische Pendant zur Schweiz: ein stabiler, hochentwickelter Finanzplatz mit quasi-territorialer Besteuerung. Für Privatpersonen ist ausländisches Einkommen praktisch steuerfrei, es gibt keine Kapitalertrag-, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer, die Körperschaftsteuer liegt flat bei 17 Prozent (mit Family-Office-Regimen effektiv nahe 0 Prozent), und die Mehrwertsteuer (GST) beträgt nur 9 Prozent.
Die Republik Singapur ist ein Stadtstaat in Südostasien. Die Währung ist der Singapur-Dollar (SGD). Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 24 Prozent, Körperschaftsteuer flat 17 Prozent, GST 9 Prozent.
Steuerpflicht in Singapur: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Singapur unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die steuerliche Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich im Vorjahr mindestens 183 Tage physisch in Singapur aufgehalten hast oder dort beschäftigt warst (zusätzlich gelten Verwaltungskonzessionen für Zwei- und Dreijahresfälle sowie der Status als Bürger/Permanent Resident).
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv mit Sätzen von 0 bis 24 Prozent (24 Prozent oberhalb von SGD 1 Mio., ab dem Veranlagungsjahr 2024). Nicht-Residenten zahlen 15 Prozent auf Arbeitslohn (oder die Residentensätze, je nachdem was höher ist) und 24 Prozent auf bestimmte sonstige Einkünfte.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Auf Dividenden fällt keine Quellensteuer an (one-tier-System).
Krypto-Steuern
Private Krypto-Anlagegewinne sind steuerfrei (keine CGT); gewerbsmäßiger Handel wird als Einkommen besteuert.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Für vermögende Zuzügler sind vor allem die Family-Office-Regime (Sections 13O und 13U) relevant: Bei Erfüllung von Mindestkapital- und Substanzauflagen (Assets under Management, lokale Mitarbeiter, Geschäftsausgaben) ist das verwaltete Anlageeinkommen effektiv nahezu steuerfrei. Aufenthaltsrechtlich führen Employment Pass, Global Investor Programme (GIP) und ähnliche Routen zur Residenz.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt flat 17 Prozent (one-tier, keine wirtschaftliche Doppelbesteuerung). Teilbefreiungen für Anfangsgewinne und Start-ups sowie diverse Rebates senken die effektive Last weiter; Family-Office-Strukturen erreichen effektiv nahe 0 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die Goods and Services Tax (GST) beträgt 9 Prozent (seit 1. Januar 2024).
Immobiliensteuern
Singapur hat die höchste Erwerbslast für ausländische Käufer weltweit; sie ist kein Zuschlag, sondern eine Marktsperre mit Preisschild.
Erwerb. Die Buyer's Stamp Duty erreicht progressiv bis zu sechs Prozent und fällt für jeden Käufer an, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Objektzahl, bemessen auf den höheren Wert aus Kaufpreis und Marktwert.
Nichtansässige. Auf die BSD kommt die Additional Buyer's Stamp Duty. Für Ausländer beträgt sie seit dem 27. April 2023 sechzig Prozent des Kaufpreises, angehoben von zuvor 30 Prozent. Permanent Residents zahlen je nach Objektzahl fünf, dreißig oder fünfunddreißig Prozent, Staatsbürger null für die erste, zwanzig für die zweite und dreißig Prozent ab der dritten Immobilie. Ein Ausländer zahlt damit auf ein Objekt für zwei Millionen Singapur-Dollar rund 1,2 Millionen allein an ABSD. Hinzu kommt, dass Ausländer Landed Property nur mit Zustimmung der Singapore Land Authority erwerben dürfen; frei zugänglich sind Eigentumswohnungen.
Für einen Teil der Leser dieser Seite gilt das alles nicht. Über die Freihandelsabkommen Singapurs werden nach den Stamp Duties (Free Trade Agreements) (Remission of ABSD) Rules bestimmte Ausländer stempelsteuerlich wie Staatsbürger behandelt: Staatsangehörige und Daueraufenthaltsberechtigte von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, dazu Staatsangehörige der Vereinigten Staaten. Bei den USA sind es ausdrücklich nur die Staatsangehörigen, nicht die Green-Card-Inhaber. Gleichbehandlung heißt nicht Nullsteuer, sondern der Bürgertarif: null Prozent ABSD auf die erste Wohnimmobilie, zwanzig auf die zweite, dreißig ab der dritten. Ein Schweizer, der in Singapur seine erste Wohnung kauft, zahlt also nur die BSD. Die Befreiung ist antragsgebunden und wird über ein Remissionszertifikat im myTax Portal erteilt.
Laufende Besteuerung. Die Property Tax ist progressiv auf den Jahresmietwert und unterscheidet nach Nutzung: null bis 32 Prozent bei Selbstnutzung, zwölf bis 36 Prozent bei Vermietung. Vermietete Objekte tragen damit ab dem ersten Dollar Mietwert eine zweistellige Belastung. Der Jahresmietwert wird jährlich neu festgesetzt und folgt dem Mietmarkt eng, weshalb die Steuer in Aufschwungphasen spürbar steigt.
Verkauf. Eine Kapitalertragsteuer gibt es nicht; die Seller's Stamp Duty greift beim Weiterverkauf innerhalb der Haltefrist, siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Steuern nach PwC WWTS Singapore, Other taxes (Stand 2026-08-18); ABSD-Sätze nach Ministry of Finance Singapore; FTA-Gleichbehandlung nach IRAS, Foreigners eligible for ABSD remission under Free Trade Agreements. Stand: 2026-09-09.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaftsteuer (Estate Duty 2008 abgeschafft) und keine Vermögensteuer.
Sozialversicherung
Der Central Provident Fund (CPF) ist nur für Bürger und Permanent Residents verpflichtend, nicht für Inhaber eines Employment Pass. Für zuziehende Fachkräfte und Unternehmer entfällt damit eine wesentliche Lohnnebenkostenlast.
Doppelbesteuerungsabkommen
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94 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (IRAS-Register (108 Eintraege via Such-API; 94 umfassende DBA ratifiziert), Stand 2026-08-18). Weitere 4 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Mit den USA besteht nur ein begrenztes Abkommen, kein umfassendes DBA. Russland hat zentrale Bestimmungen 2023 einseitig ausgesetzt; das Abkommen besteht fort.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für die Zielgruppe ist Singapur ein erstklassiges asiatisches Ziel: quasi-territoriale Besteuerung mit faktischer Steuerfreiheit ausländischen Einkommens für Privatpersonen, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer, eine flache Körperschaftsteuer von 17 Prozent (mit Family-Office-Regimen effektiv nahe null) und eine GST von nur 9 Prozent, dazu Rechtssicherheit, ein starker SGD, exzellente Banken und ein breites DBA-Netz. Gegenzurechnen sind die hohen Lebenshaltungskosten, die strengen Substanz- und Aufenthaltsanforderungen und der Umstand, dass hohe lokale Arbeitseinkommen mit bis zu 24 Prozent durchaus besteuert werden.
Unsere Einordnung: Grün. Das asiatische Top-Ziel, quasi-territorial, ohne Kapitalertrag- und Erbschaftsteuer, mit niedriger GST und Family-Office-Regimen. Der Preis sind hohe Kosten und echte Substanzanforderungen.
Videos
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Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer