Überblick
Indien besteuert ordentlich ansässige Personen auf ihr Welteinkommen, mit einer effektiven Spitzenbelastung von rund 39 bis 43 Prozent (Grundsatz plus Surcharge plus Cess) und einer pauschalen Krypto-Steuer von 30 Prozent. Als Wohnsitzland für vermögende DACH-Auswanderer ist es damit kein Ziel.
Das indische System unterscheidet drei Ansässigkeitsstufen: ROR (ordentlich ansässig, Welteinkommen), RNOR (Übergangsstatus, nur Inlandseinkommen) und NR (nichtansässig).
Steuerpflicht in Indien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Indien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich mindestens 182 Tage im Steuerjahr in Indien aufhältst, oder mindestens 60 Tage im Jahr und zusätzlich 365 Tage in den vier vorangegangenen Jahren (mit Sonderregeln für indische Staatsbürger und Personen indischer Herkunft).
Einkommensteuer
Der Spitzensatz beträgt 30 Prozent, hinzu kommen ein einkommensabhängiger Surcharge (im neuen Regime bis 25 Prozent) und ein Health & Education Cess von 4 Prozent. Effektiv ergibt sich eine Spitzenbelastung von rund 39 Prozent (neues Regime) bis 42,7 Prozent (altes Regime).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Langfristige Gewinne (LTCG) auf Aktien werden mit 12,5 Prozent, kurzfristige (STCG) mit 20 Prozent besteuert.
Krypto-Steuern
Gewinne aus virtuellen digitalen Vermögenswerten (VDA) werden pauschal mit 30 Prozent (plus Surcharge und Cess) besteuert, ohne Abzüge außer den Anschaffungskosten, zusätzlich 1 Prozent TDS.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 22 Prozent (effektiv rund 25 Prozent mit Surcharge und Cess), für neue Produktionsunternehmen 15 Prozent. Es gilt eine Mindeststeuer (MAT) von 15 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die GST ist mehrstufig (0, 5, 12, 18, 28 Prozent), der Regelsatz liegt bei rund 18 Prozent.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine Erbschaftsteuer gibt es nicht, Schenkungen können beim Empfänger als Einkommen erfasst werden.
Vermögensteuer
Die Vermögensteuer wurde 2015 abgeschafft.
Sozialversicherung
Beiträge an den Employees' Provident Fund (EPF) und weitere Sozialkassen.
Doppelbesteuerungsabkommen
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97 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Income Tax India, Double Taxation Avoidance Agreements register (Comprehensive Agreements), CBDT, Stand 2026-08-19). Taiwan: Indien fuehrt das Abkommen von 2011 im Register als eigene Klasse Specified Associations Agreement (Taipei), notifiziert nach Section 90A. Inhaltlich ein umfassendes Einkommensteuerabkommen, Taiwan listet Indien reziprok, daher als Partner TW gezaehlt (Taiwan-Klasse-Regel). Faeroeer: Das indische Register enthaelt keinerlei Faeroeer-Eintrag und keinen Hinweis auf das fortgeltende DBA Daenemark-Indien 1959; gelistet ist nur Daenemark als Comprehensive Agreement (Abkommen 1989). Die TAKS-Seite stuetzt die Reziprozitaet einseitig auf die 1959er Konvention. Einseitiger Befund, Annex-Kandidat, FO nicht als Partner aufgenommen sondern pending. Limitierte Abkommen (nur Luft- bzw. Schifffahrtseinkuenfte) bestehen mit Afghanistan, Libanon, Malediven, Pakistan sowie den beiden Jemen-Vorgaengerstaaten und als Altabkommen mit Iran und Aethiopien; sie sind ausgeschlossen. Iran und Aethiopien haben daneben umfassende DBA und sind deshalb Partner. Pakistan hat kein umfassendes DBA, nur das limitierte Abkommen und das SAARC Limited Multilateral Agreement. Der Registereintrag OECD Member Countries unter Comprehensive Agreements ist keine Partnerjurisdiktion (Meistbeguenstigungs-Sammelhinweis) und wurde nicht gezaehlt. Aeltere Namensformen im Register: UAR (Egypt) ist Aegypten (EG), Korea ist Suedkorea (KR), Macedonia ist Nordmazedonien (MK), Oriental Republic of Uruguay ist Uruguay (UY), Swiss Confederation ist die Schweiz (CH), UK ist das Vereinigte Koenigreich (GB).
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer