Überblick
Brasilien ist die größte Volkswirtschaft Lateinamerikas und ein beliebtes Lifestyle- und Geschäftsziel, steuerlich jedoch ein Hochsteuerland. Der Spitzensteuersatz liegt bei 27,5 Prozent, die Unternehmensbesteuerung (IRPJ plus CSLL) bei 34 Prozent, und Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert.
Eine tiefgreifende Reform 2025/26 verändert das Bild: Brasilien hat die jahrzehntelange Steuerfreiheit von Dividenden beendet (10 Prozent Quellensteuer ab 2026) und eine Mindeststeuer für Topverdiener (IRPFM) eingeführt. Wichtig für DACH-Mandanten: Das DBA mit Deutschland wurde 2005 gekündigt und besteht nicht mehr.
Steuerpflicht in Brasilien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Brasilien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch die Einreise mit einem Dauervisum (ab Ankunft), durch ein Arbeitsverhältnis mit brasilianischem Bezug auf einem Temporärvisum (ab dessen Beginn) oder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen (zusammenhängend oder nicht) in einem 12-Monats-Zeitraum (Ansässigkeit ab dem 184. Tag).
Wer Brasilien verlässt, muss die steuerliche Ansässigkeit förmlich beenden: über die Comunicação de Saída Definitiva und die Declaração de Saída Definitiva bei der Receita Federal. Ohne diese Meldung bleibt man in Brasilien weiter unbeschränkt steuerpflichtig. Eine gesonderte Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven wie in Deutschland kennt Brasilien nicht.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (IRPF) ist progressiv mit einem Spitzensatz von 27,5 Prozent. Seit 2026 ist Einkommen bis 5.000 Real pro Monat steuerfrei. Gegenfinanziert wird dies durch die neue Dividenden- und Mindeststeuer am oberen Ende.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden progressiv mit 15 bis 22,5 Prozent besteuert. Neu seit 2026: Dividenden über 50.000 Real pro Monat unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent, und alle ins Ausland gezahlten Dividenden werden mit 10 Prozent belegt. Zusätzlich greift für Personen mit über 600.000 Real Jahreseinkommen eine Mindeststeuer (IRPFM) von bis zu 10 Prozent.
Krypto-Steuern
Krypto wird besteuert (Veräußerungsgewinne 15 bis 22,5 Prozent), und ausländische Krypto-Strukturen fallen unter die neuen Offshore-Regeln. Details stehen im Krypto-Dossier.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Unternehmensbesteuerung kombiniert IRPJ (25 Prozent) und CSLL (9 Prozent) zu effektiv 34 Prozent. Mit der neuen Dividendenbesteuerung steigt die Gesamtbelastung voll ausgeschütteter Gewinne auf rund 40 Prozent. Pillar Two (QDMTT 15 Prozent) gilt seit 2025.
Mehrwertsteuer
Brasilien ersetzt seine komplexen indirekten Steuern schrittweise durch ein duales Mehrwertsteuersystem (CBS und IBS), in einer Übergangsphase von 2026 bis 2033.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Auf Bundesstaatsebene wird eine Erbschaft- und Schenkungsteuer (ITCMD) mit Sätzen bis 8 Prozent erhoben.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es derzeit nicht. Ein Gesetzentwurf (0,5 Prozent auf Nettovermögen über 10 Millionen Real) ist anhängig, aber nicht in Kraft.
Sozialversicherung
Sozialbeiträge (INSS) fallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, mit progressiven Arbeitnehmersätzen.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Brasilien hat über 35 DBA, darunter mit Österreich und der Schweiz. Das DBA mit DEUTSCHLAND wurde 2005 gekündigt und besteht nicht mehr. Mit den USA besteht kein DBA. Liste mit der Receita Federal abgleichen.
Steuertransparenz und Compliance
Brasilien nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, hat ein FATCA-Abkommen und setzt Pillar Two (QDMTT 15 Prozent) seit 2025 um. Bei Auslandsvermögen über 1 Million US-Dollar besteht eine Meldepflicht (DCBE) an die Zentralbank.
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Für die Auswanderung nach Lateinamerika und die Praxis vor Ort bietet VidaLibrePlan spezialisierte Unterstützung.
Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant.
Länderguide Brasilien auf Wohnsitz Ausland
Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer