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Steueratlas/Länder/Brasilien
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Brasilien

BR · BRASüdamerikaStand: 2026-08-19
Hochsteuerland
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Spitzensatz 27,5 % plus Dividendensteuer ab 2026Mindeststeuer für Topverdiener (IRPFM)Weltweite BesteuerungKeine VermögensteuerKein DBA mit Deutschland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)27,5 % (plus 10 % Dividenden ab 2026)
Körperschaftsteuer34 % (IRPJ + CSLL)
MehrwertsteuerReform zu CBS/IBS (2026 bis 2033)
Kapitalertragsteuer15 bis 22,5 %
VermögensteuerNein (Gesetzentwurf anhängig)
ErbschaftsteuerBundesstaaten (ITCMD), bis 8 %
Immobilienkauf (Steuern)Kommunale Übertragungssteuer ITBI beim Erwerb, üblich 2 bis 3 % (z. B. São Paulo und Rio de Janeiro 3 %) auf den höheren Wert aus Kaufpreis und Referenzwert der Gemeinde
Grundsteuer (laufend)Kommunale Jahressteuer IPTU auf den Einheitswert der Immobilie, für Wohnimmobilien üblich ca. 0,3 bis 1,5 % (São Paulo Basissatz 1 % mit wertabhängigen Zu- und Abschlägen)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungBRL

Mitgliedschaften in Staatenbünden

BRICSCELACG20MERCOSUROAS

Überblick

Brasilien ist die größte Volkswirtschaft Lateinamerikas und ein beliebtes Lifestyle- und Geschäftsziel, steuerlich jedoch ein Hochsteuerland. Der Spitzensteuersatz liegt bei 27,5 Prozent, die Unternehmensbesteuerung (IRPJ plus CSLL) bei 34 Prozent, und Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert.

Eine tiefgreifende Reform 2025/26 verändert das Bild: Brasilien hat die jahrzehntelange Steuerfreiheit von Dividenden beendet (10 Prozent Quellensteuer ab 2026) und eine Mindeststeuer für Topverdiener (IRPFM) eingeführt. Wichtig für DACH-Mandanten: Das DBA mit Deutschland wurde 2005 gekündigt und besteht nicht mehr.

Steuerpflicht in Brasilien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Brasilien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch die Einreise mit einem Dauervisum (ab Ankunft), durch ein Arbeitsverhältnis mit brasilianischem Bezug auf einem Temporärvisum (ab dessen Beginn) oder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen (zusammenhängend oder nicht) in einem 12-Monats-Zeitraum (Ansässigkeit ab dem 184. Tag).

Wer Brasilien verlässt, muss die steuerliche Ansässigkeit förmlich beenden: über die Comunicação de Saída Definitiva und die Declaração de Saída Definitiva bei der Receita Federal. Ohne diese Meldung bleibt man in Brasilien weiter unbeschränkt steuerpflichtig. Eine gesonderte Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven wie in Deutschland kennt Brasilien nicht.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (IRPF) ist progressiv mit einem Spitzensatz von 27,5 Prozent. Seit 2026 ist Einkommen bis 5.000 Real pro Monat steuerfrei. Gegenfinanziert wird dies durch die neue Dividenden- und Mindeststeuer am oberen Ende.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden progressiv mit 15 bis 22,5 Prozent besteuert. Neu seit 2026: Dividenden über 50.000 Real pro Monat unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent, und alle ins Ausland gezahlten Dividenden werden mit 10 Prozent belegt. Zusätzlich greift für Personen mit über 600.000 Real Jahreseinkommen eine Mindeststeuer (IRPFM) von bis zu 10 Prozent.

Krypto-Steuern

Krypto wird besteuert (Veräußerungsgewinne 15 bis 22,5 Prozent), und ausländische Krypto-Strukturen fallen unter die neuen Offshore-Regeln. Details stehen im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Unternehmensbesteuerung kombiniert IRPJ (25 Prozent) und CSLL (9 Prozent) zu effektiv 34 Prozent. Mit der neuen Dividendenbesteuerung steigt die Gesamtbelastung voll ausgeschütteter Gewinne auf rund 40 Prozent. Pillar Two (QDMTT 15 Prozent) gilt seit 2025.

Mehrwertsteuer

Brasilien ersetzt seine komplexen indirekten Steuern schrittweise durch ein duales Mehrwertsteuersystem (CBS und IBS), in einer Übergangsphase von 2026 bis 2033.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Auf Bundesstaatsebene wird eine Erbschaft- und Schenkungsteuer (ITCMD) mit Sätzen bis 8 Prozent erhoben.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es derzeit nicht. Ein Gesetzentwurf (0,5 Prozent auf Nettovermögen über 10 Millionen Real) ist anhängig, aber nicht in Kraft.

Sozialversicherung

Sozialbeiträge (INSS) fallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, mit progressiven Arbeitnehmersätzen.

Doppelbesteuerungsabkommen

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38 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Receita Federal do Brasil, Acordos para evitar a dupla tributacao, Stand 2026-08-19). Weitere 3 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Das DBA mit Deutschland wurde gekuendigt und ist seit dem 1.1.2006 ohne Wirkung, daher kein Deutschland-Eintrag. Brasilien gewaehrt aber einseitig Gegenseitigkeit bei der Steueranrechnung fuer Deutschland, das Vereinigte Koenigreich und die USA. Die Abkommen mit Tschechien und der Slowakei beruhen auf dem fortgeltenden DBA mit der ehemaligen Tschechoslowakei. Ein neues Abkommen mit Norwegen wurde 2022 unterzeichnet, ist aber noch nicht in Kraft. Bis dahin gilt das bestehende Abkommen von 1980 weiter. PwC fuehrt Paraguay als ratifiziert, das Register der Receita Federal listet das Abkommen jedoch nicht als anwendbar. Das Register gewinnt, Paraguay bleibt als unterzeichnet eingestuft. Das mit dem Vereinigten Koenigreich 2022 unterzeichnete Abkommen wartet weiterhin auf die Zustimmung des brasilianischen Kongresses.

Steuertransparenz und Compliance

Brasilien nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, hat ein FATCA-Abkommen und setzt Pillar Two (QDMTT 15 Prozent) seit 2025 um. Bei Auslandsvermögen über 1 Million US-Dollar besteht eine Meldepflicht (DCBE) an die Zentralbank.

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2015
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Behördlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Für die Auswanderung nach Lateinamerika und die Praxis vor Ort bietet VidaLibrePlan spezialisierte Unterstützung.

Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.

Länderguide Brasilien auf Wohnsitz Ausland

Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Brasilien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Brasilien versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer (IRPF) ist progressiv mit einem Spitzensatz von 27,5 Prozent. Seit 2026 ist Einkommen bis 5.000 Real pro Monat steuerfrei, gegenfinanziert durch die neue Dividenden- und Mindeststeuer am oberen Ende.