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Steueratlas/Länder/Libanon
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Libanon

LB · LBNNaher OstenStand: 2026-08-04
Hochsteuerland
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Banken-Kollaps und KapitalverkehrskontrollenFATF-Graue ListeTerritorial, niedrige Sätze auf dem Papier

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)25 % (Gehälter wie Einzelunternehmer-Gewinne progressiv)
Körperschaftsteuer17 %
Mehrwertsteuer11 %
Kapitalertragsteuer15 % (Anlagevermögen); Anteilsverkäufe teils 10 %
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuerprogressiv nach Verwandtschaftsgrad (prüfen)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungLibanesisches Pfund (LBP), faktisch dollarisiert

Überblick

Libanon war jahrzehntelang ein Vermögensverwaltungszentrum mit Bankgeheimnis. Diese Zeit ist vorbei. Seit dem Banken-Kollaps 2019 gelten faktische Kapitalverkehrskontrollen, die Landeswährung implodierte, und das Land steht auf der FATF-Grauen Liste. Auf dem Papier ist das Steuersystem territorial und mit niedrigen Sätzen ausgestattet (17 Prozent KSt, bis 25 Prozent PIT, 11 Prozent MwSt), praktisch ist Libanon für Vermögen jedoch unbrauchbar.

Libanon erhebt Steuern nach einem schedularen, territorialen System: Erfasst wird, was in Libanon erwirtschaftet wird. Die Währung ist faktisch dollarisiert, offizielle und reale Wechselkurse klaffen auseinander.

Steuerpflicht im Libanon: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du im Libanon unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Der Libanon besteuert nach dem Territorialprinzip: Maßgeblich ist die Quelle des Einkommens (im Libanon ausgeübte Tätigkeit, dort betriebenes Geschäft oder dort belegenes Vermögen), nicht die Ansässigkeit. Wer im Libanon arbeitet oder ein Geschäft betreibt, ist steuerpflichtig; rein ausländisches Einkommen bleibt grundsätzlich unbesteuert.

Einkommensteuer

Gehälter werden progressiv mit bis zu 25 Prozent besteuert, Geschäftsgewinne von Einzelunternehmern ebenfalls progressiv bis 25 Prozent (der Satz von 17 Prozent gilt nur für Kapitalgesellschaften). Nachdem die Währungsentwertung die in Libanesischen Pfund fixierten Tarifstufen jahrelang real entwertet hatte, wurden die Stufen mit den Haushaltsgesetzen 2022 und 2024 vervielfacht (2024: auf das 60-Fache des Vorkrisenniveaus); Fremdwährungsgehälter werden zum Marktkurs der Zentralbank umgerechnet.

Krypto-Steuern

Libanon hat keine spezifische Krypto-Regulierung; die Zentralbank warnte 2014 vor Kryptowerten, ohne sie formal zu verbieten.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz für ansässige Gesellschaften beträgt 17 Prozent (Realgewinnmethode). Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne aus Anlagevermögen werden mit 15 Prozent belastet; Gewinne aus Anteilsverkäufen Nicht-Ansässiger unterliegen teils einer 10-prozentigen Movable-Capital-Tax.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 11 Prozent. Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sind befreit; Exporte sind nullsatzbesteuert.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Libanon erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die progressiv nach Verwandtschaftsgrad gestaltet ist (Detailsätze vor Druck prüfen).

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht.

Sozialversicherung

Beiträge fließen in die NSSF; ausländische Beschäftigte sind von bestimmten Leistungen ausgenommen.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
FATF-Greylist (verstärkte Beobachtung)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln
Transparenzregister
Im Aufbau
Sanktionen
Keine breiten Landessanktionen; gezielte Maßnahmen gegen einzelne Akteure

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt im Libanon nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man im Libanon versteuern?

Besteuert wird nach dem Territorialprinzip nur Einkommen aus libanesischer Quelle; lediglich Gehälter im Libanon Ansässiger können auch bei ausländischer Zahlstelle der Lohnsteuer unterliegen. Gehälter werden progressiv mit bis zu 25 Prozent besteuert, Geschäftsgewinne von Einzelunternehmern ebenfalls progressiv mit bis zu 25 Prozent. Die in Pfund fixierten Tarifstufen wurden nach der Währungsentwertung mit den Haushaltsgesetzen 2022 und 2024 vervielfacht — zuletzt auf das 60-Fache des Vorkrisenniveaus.