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Libanon

LB · LBNNaher OstenStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
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Banken-Kollaps und KapitalverkehrskontrollenFATF-Graue ListeTerritorial, niedrige Sätze auf dem Papier

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)25 % (Gehälter); Geschäftsgewinne bis 17 %
Körperschaftsteuer17 %
Mehrwertsteuer11 %
Kapitalertragsteuer15 % (Anlagevermögen); Anteilsverkäufe teils 10 %
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuerprogressiv nach Verwandtschaftsgrad (prüfen)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungLibanesisches Pfund (LBP), faktisch dollarisiert

Überblick

Libanon war jahrzehntelang ein Vermögensverwaltungszentrum mit Bankgeheimnis. Diese Zeit ist vorbei. Seit dem Banken-Kollaps 2019 gelten faktische Kapitalverkehrskontrollen, die Landeswährung implodierte, und das Land steht auf der FATF-Grauen Liste. Auf dem Papier ist das Steuersystem territorial und mit niedrigen Sätzen ausgestattet (17 Prozent KSt, bis 25 Prozent PIT, 11 Prozent MwSt), praktisch ist Libanon für Vermögen jedoch unbrauchbar.

Libanon erhebt Steuern nach einem schedularen, territorialen System: Erfasst wird, was in Libanon erwirtschaftet wird. Die Währung ist faktisch dollarisiert, offizielle und reale Wechselkurse klaffen auseinander.

Steuerpflicht im Libanon: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du im Libanon unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Der Libanon besteuert nach dem Territorialprinzip: Maßgeblich ist die Quelle des Einkommens (im Libanon ausgeübte Tätigkeit, dort betriebenes Geschäft oder dort belegenes Vermögen), nicht die Ansässigkeit. Wer im Libanon arbeitet oder ein Geschäft betreibt, ist steuerpflichtig; rein ausländisches Einkommen bleibt grundsätzlich unbesteuert.

Einkommensteuer

Gehälter werden progressiv mit bis zu 25 Prozent besteuert, Geschäftsgewinne mit bis zu 17 Prozent. Durch die Währungsentwertung sind die in Libanesischen Pfund fixierten Tarifstufen real stark verzerrt.

Krypto-Steuern

Libanon hat keine spezifische Krypto-Regulierung; die Zentralbank warnte 2014 vor Kryptowerten, ohne sie formal zu verbieten.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz für ansässige Gesellschaften beträgt 17 Prozent (Realgewinnmethode). Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne aus Anlagevermögen werden mit 15 Prozent belastet; Gewinne aus Anteilsverkäufen Nicht-Ansässiger unterliegen teils einer 10-prozentigen Movable-Capital-Tax.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 11 Prozent. Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sind befreit; Exporte sind nullsatzbesteuert.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Libanon erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die progressiv nach Verwandtschaftsgrad gestaltet ist (Detailsätze vor Druck prüfen).

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht.

Sozialversicherung

Beiträge fließen in die NSSF; ausländische Beschäftigte sind von bestimmten Leistungen ausgenommen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer (automatischer Informationsaustausch) seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Status prüfen
FATCA
Vorhanden seit 2014
FATF-Liste
Graue Liste (seit Oktober 2024, Status prüfen)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht auf der EU-Steuerliste
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln
Transparenzregister
Im Aufbau
Sanktionen
Keine breiten Landessanktionen; gezielte Maßnahmen gegen einzelne Akteure

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man im Libanon versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen im Libanon. Gehälter werden **progressiv mit bis zu 25 Prozent** besteuert, Geschäftsgewinne mit bis zu **17 Prozent**. Durch die Währungsentwertung sind die in Libanesischen Pfund fixierten Tarifstufen real stark verzerrt.

Wann gilt im Libanon nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man im Libanon versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Gehälter werden progressiv mit bis zu 25 Prozent besteuert, Geschäftsgewinne mit bis zu 17 Prozent. Durch die Währungsentwertung sind die in Libanesischen Pfund fixierten Tarifstufen real stark.

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