Überblick
Die Republik Kongo (Kongo-Brazzaville, nicht zu verwechseln mit der benachbarten Demokratischen Republik Kongo) ist ein zentralafrikanischer CEMAC-Staat mit Ölwirtschaft, einer Körperschaftsteuer von 28 Prozent, einer VAT von 18,9 Prozent und Welteinkommensbesteuerung für Domizilierte. Für die Zielgruppe kein Auswanderungsziel.
Die Republik Kongo (Hauptstadt Brazzaville) liegt in Zentralafrika am Atlantik. Die Währung ist der Zentralafrikanische CFA-Franc (XAF). Kernsätze: Einkommensteuer progressiv bis ~40 Prozent, Körperschaftsteuer 28 Prozent, VAT 18,9 Prozent.
Steuerpflicht im Kongo: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du im Kongo unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch ein Domizil in der Republik Kongo, unabhängig von der Nationalität. Domizilierte werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten nur auf im Kongo erzielte Einkünfte.
Einkommensteuer
Progressiv mit Familiensplitting; der Spitzensatz liegt bei rund 40 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne gelten als Geschäftseinkommen und werden mit 28 Prozent besteuert; Anteilsverkäufe durch Nicht-Residenten mit 20 Prozent.
Krypto-Steuern
Krypto unterliegt mangels Spezialregelung der allgemeinen Einkommensbesteuerung.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 28 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 18 Prozent zuzüglich eines 5-prozentigen Zuschlags, effektiv 18,9 Prozent.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Die Republik Kongo ist für die Zielgruppe kein Ziel: Welteinkommensbesteuerung für Domizilierte, KSt 28 Prozent, VAT 18,9 Prozent, PIT bis ~40 Prozent, Ölabhängigkeit und kein DACH-Abkommen.
Unsere Einordnung: Rot. CEMAC-Ölstaat mit Welteinkommensbesteuerung. Kein Auswanderungsziel.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer