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Steueratlas/Länder/Kuwait
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Kuwait

KW · KWTNaher OstenStand: 2026-08-19
Bedingt attraktiv
3/5
0 % EinkommensteuerKeine Vermögen- und ErbschaftsteuerKein Investor-/Golden-VisaResidenzzugang sehr restriktiv

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 % (keine Einkommensteuer auf Privatpersonen)
Körperschaftsteuer15 % (nur ausländische Körperschaften; kuwaitisch/GCC 0 %)
MehrwertsteuerKeine; 5 % im GCC-Rahmen angekündigt
Kapitalertragsteuer0 % für Privatpersonen; 15 % für ausländische Gesellschafter
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
Immobilienkauf (Steuern)Keine Grunderwerbsteuer und keine Stempelsteuer, nur geringe Registrierungsgebühr beim Justizministerium (ca. 0,5 %)
Grundsteuer (laufend)Keine laufende Grundsteuer
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKuwait-Dinar (KWD)

Überblick

In Kuwait zahlen Privatpersonen keine Einkommensteuer, weder auf Gehälter noch auf Kapitalgewinne, dazu gibt es keine Vermögen-, Erbschaft- oder Mehrwertsteuer. Steuerlich ist das ein grünes Profil. Der Haken liegt vollständig auf der immigrationsrechtlichen Seite: Kuwait kennt kein Investor- oder Golden-Visa, kein Niederlassungsrecht und keinen Weg zur Daueraufenthaltsberechtigung für Ausländer. Der Aufenthalt ist sponsoring-abhängig. Damit ist Kuwait für vermögende Zuzügler deutlich schwerer nutzbar als die VAE oder Katar.

Kuwait finanziert seinen Haushalt über Öl, nicht über die Besteuerung von Privatpersonen. Anders als die VAE bietet Kuwait keine breit zugänglichen Aufenthaltsprogramme; der Zugang läuft praktisch ausschließlich über einen lokalen Arbeitgeber als Sponsor.

Steuerpflicht in Kuwait: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Kuwait unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Kuwait erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Es existiert daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit für die Einkommensteuer: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keine Einkommensteuerpflicht aus. Eine Körperschaftsteuer (15 %) trifft im Kern nur ausländische Kapitalgesellschaften; eine Residenz oder Einbürgerung per Investment ist nicht vorgesehen.

Einkommensteuer

Es gibt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen in Kuwait. Gehälter, Löhne und Zulagen bleiben vollständig unbelastet.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Für Privatpersonen fällt keine Steuer auf Kapitalgewinne an. Veräußerungsgewinne ausländischer Gesellschafter aus Anteilen werden dagegen als Geschäftsgewinn mit 15 Prozent erfasst. Gewinne aus dem Handel mit an der Kuwait Stock Exchange (KSE) gelisteten Wertpapieren sind steuerbefreit.

Krypto-Steuern

Private Krypto-Gewinne fallen mangels Einkommensteuer auf Privatpersonen regelmäßig nicht an.

Krypto-Steuern im Detail

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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent, fällt jedoch nur für ausländische Körperschaften an, die in Kuwait Geschäfte betreiben. Vollständig von kuwaitischen oder GCC-Staatsangehörigen gehaltene Gesellschaften zahlen 0 Prozent.

Mehrwertsteuer

Kuwait erhebt derzeit keine Mehrwertsteuer. Im GCC-Rahmen ist eine Einführung mit 5 Prozent angekündigt.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt in Kuwait keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht, ebenso wenig eine Grundsteuer oder Übertragungssteuer.

Sozialversicherung

Eine Sozialversicherungspflicht besteht nur für kuwaitische Staatsangehörige. Für ausländische Beschäftigte gibt es keine Sozialabgaben, üblich ist stattdessen eine End-of-Service-Abfindung.

Doppelbesteuerungsabkommen

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82 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (PwC Worldwide Tax Summaries Kuwait (Corporate - Withholding taxes), ergaenzt um ZATCA-Register (Saudi-Arabien) und EY/Regfollower (Katar), Stand 2026-08-19). Weitere 2 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Luxemburg fuehrt das 2007 unterzeichnete DBA mit Kuwait (Protokoll 2021) offiziell als noch nicht in Kraft. Die PwC-Tabelle fuer Kuwait listet Luxemburg dennoch. Wir folgen dem luxemburgischen Register und stufen das Abkommen als unterzeichnet, aber nicht in Kraft ein. Das DBA mit Saudi-Arabien ist laut ZATCA am 1.8.2025 in Kraft getreten und wird seit dem 1.1.2026 angewendet. Es fehlt noch in der PwC-Tabelle und wurde ergaenzt. Das DBA mit Katar (unterzeichnet 1.6.2025) ist am 6.10.2025 in Kraft getreten und wird seit dem 1.1.2026 angewendet. Es fehlt noch in der PwC-Tabelle und wurde ergaenzt. Das DBA mit den VAE (unterzeichnet 11.2.2024) wurde von Kuwait im Juli 2024 ratifiziert und vom VAE-Kabinett im Februar 2025 gebilligt. Ein bestaetigtes Inkrafttreten liess sich nicht belegen, daher wird das Abkommen als anhaengig gefuehrt. Das Abkommen mit San Marino ist laut san-marinesischem Register seit dem 14.5.2025 in Kraft und fehlt noch in der PwC-Tabelle. Die PwC-Eintraege fuer Kenia (laut kenianischem Register nur unterzeichnet) und Guyana (nirgends verifizierbar) wurden auf Registerbeweis entfernt. Der Status des Abkommens mit Vietnam ist zwischen den Quellen strittig (PwC Kuwait: in Kraft; PwC Vietnam: nicht in Kraft); der Eintrag folgt der kuwaitischen Quelle. Das 2002 mit Serbien und Montenegro geschlossene Abkommen gilt fuer beide Nachfolgestaaten; PwC fuehrt nur Serbien, Montenegro wendet es nach amtlichen Angaben weiter an.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2019
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Model-1-IGA seit 2016
FATF-Liste
FATF-Greylist (verstärkte Beobachtung)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
Vorhanden
Transparenzregister
Vorhanden

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Kuwait nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Kuwait versteuern?

Kuwait erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Gehälter, Löhne und Zulagen bleiben vollständig steuerfrei.