Überblick
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind das Flaggschiff der Nullsteuer-Zuzugswelt: 0 Prozent Einkommensteuer auf Löhne, Freelance-Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne, dazu eine niedrige Körperschaftsteuer von 9 Prozent (0 Prozent unter AED 375.000 oder für Freezone-Qualifikationseinkommen), eine VAT von nur 5 Prozent und keinerlei Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer. Der USD-gekoppelte Dirham, Weltklasse-Infrastruktur und eine schnelle 90-Tage-Steueransässigkeit für mobile HNWIs machen das Paket komplett.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (Hauptstadt Abu Dhabi, größte Stadt Dubai) sind eine Föderation von sieben Emiraten am Persischen Golf. Die Währung ist der Dirham (AED), fest an den US-Dollar gekoppelt (~3,6725). Kernsätze: Einkommensteuer 0 Prozent, Körperschaftsteuer 9 Prozent, VAT 5 Prozent.
Steuerpflicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in den Vereinigten Arabischen Emiraten unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird über drei alternative Tests ausgelöst (Cabinet Decision 85/2022, Ministerial Decision 27/2023): (a) der Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen liegt in den VAE; ODER (b) ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in rollierenden 12 Monaten; ODER (c) ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen in rollierenden 12 Monaten, kombiniert mit.
Der Umfang ist dabei fast nebensächlich: Auf persönliches Einkommen fällt ohnehin keine Steuer an.
Einkommensteuer
Es gibt keine Einkommensteuer (0 Prozent) auf Löhne, Freelance-Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne natürlicher Personen.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer für Privatpersonen.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne von Privatpersonen unterliegen keiner Einkommen- oder Kapitalertragsteuer.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Für mobile HNWIs zentral ist der 90-Tage-Weg zur Steueransässigkeit (mit Aufenthaltstitel plus Wohnstätte oder Geschäft), der viel Zeit außerhalb der VAE erlaubt. Der Zugang läuft über Aufenthaltstitel wie das Golden Visa (10 Jahre). Eine Staatsbürgerschaft per Investment gibt es hingegen nicht.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 9 Prozent auf Gewinne über AED 375.000 (darunter 0 Prozent). Small Business Relief erlaubt bis Ende 2026 bei einem Umsatz unter AED 3 Mio. die Behandlung als steuerlich einkommenslos. In den Freezones gilt für qualifizierendes Einkommen (QFZP) weiterhin 0 Prozent, allerdings unter engeren Bedingungen als oft vermarktet. Für Konzerne mit über 750 Mio. Euro Umsatz greift seit 2025 eine inländische Mindeststeuer (DMTT) von 15 Prozent (Pillar Two).
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 5 Prozent.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für vermögende, international mobile Personen sind die VAE das erste Zielland: 0 Prozent Einkommensteuer, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer, nur 9 Prozent Körperschaftsteuer (0 Prozent unter der Schwelle oder in Freezones), 5 Prozent VAT, ein USD-gekoppelter Dirham, exzellente Infrastruktur und eine schnelle 90-Tage-Steueransässigkeit. Gegenzurechnen sind die 15-Prozent-Mindeststeuer für Großkonzerne, die engeren Freezone-Regeln und die fehlende Staatsbürgerschaftsoption.
Unser Fazit: Grün, Spitzenwert. 0 Prozent Einkommensteuer, 9 Prozent KSt (0 Prozent in Freezones), schnelle Ansässigkeit. Das Flaggschiff-Zielland.
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