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Steueratlas/Länder/Vereinigte Arabische Emirate
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Vereinigte Arabische Emirate

AE · ARENaher Osten (Golf)Stand: 2026-08-01
Steuerfreundlich
5/5
0 % Einkommensteuer9 % Körperschaftsteuer (0 % unter AED 375k / Freezone)90-Tage-Steueransässigkeit für HNWIs15 % Mindeststeuer für Großkonzerne (DMTT)

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 %
Körperschaftsteuer9 % (0 % < AED 375.000 / Freezone-Qualifikation)
Mehrwertsteuer5 %
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalender- oder Geschäftsjahr
WährungDirham (AED, USD-gekoppelt)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

GCCOPECG20

Überblick

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind das Flaggschiff der Nullsteuer-Zuzugswelt: 0 Prozent Einkommensteuer auf Löhne, Freelance-Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne, dazu eine niedrige Körperschaftsteuer von 9 Prozent (0 Prozent unter AED 375.000 oder für Freezone-Qualifikationseinkommen), eine VAT von nur 5 Prozent und keinerlei Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer. Der USD-gekoppelte Dirham, Weltklasse-Infrastruktur und eine schnelle 90-Tage-Steueransässigkeit für mobile HNWIs machen das Paket komplett.

Die Vereinigten Arabischen Emirate (Hauptstadt Abu Dhabi, größte Stadt Dubai) sind eine Föderation von sieben Emiraten am Persischen Golf. Die Währung ist der Dirham (AED), fest an den US-Dollar gekoppelt (~3,6725). Kernsätze: Einkommensteuer 0 Prozent, Körperschaftsteuer 9 Prozent, VAT 5 Prozent.

Steuerpflicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in den Vereinigten Arabischen Emiraten unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird über drei alternative Tests ausgelöst (Cabinet Decision 85/2022, Ministerial Decision 27/2023): der Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen liegt in den VAE; oder ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in rollierenden 12 Monaten; oder ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen in rollierenden 12 Monaten, kombiniert mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung plus einem ständigen Wohnsitz oder einer Tätigkeit bzw. einem Geschäft in den VAE. Der Umfang ist dabei fast nebensächlich: Auf persönliches Einkommen fällt ohnehin keine Steuer an.

Einkommensteuer

Es gibt keine Einkommensteuer (0 Prozent) auf Löhne, Freelance-Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne natürlicher Personen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer für Privatpersonen.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne von Privatpersonen unterliegen keiner Einkommen- oder Kapitalertragsteuer.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Für mobile HNWIs zentral ist der 90-Tage-Weg zur Steueransässigkeit (mit Aufenthaltstitel plus Wohnstätte oder Geschäft), der viel Zeit außerhalb der VAE erlaubt. Der Zugang läuft über Aufenthaltstitel wie das Golden Visa (10 Jahre). Eine Staatsbürgerschaft per Investment gibt es hingegen nicht.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 9 Prozent auf Gewinne über AED 375.000 (darunter 0 Prozent). Small Business Relief erlaubt bis Ende 2026 bei einem Umsatz unter AED 3 Mio. die Behandlung als steuerlich einkommenslos. In den Freezones gilt für qualifizierendes Einkommen (QFZP) weiterhin 0 Prozent, allerdings unter engeren Bedingungen als oft vermarktet. Für Konzerne mit über 750 Mio. Euro Umsatz greift seit 2025 eine inländische Mindeststeuer (DMTT) von 15 Prozent (Pillar Two).

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 5 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Die VAE unterhalten mit über 140 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Österreich (seit 2003, novelliert 2021) und der Schweiz. Mit Deutschland besteht seit dem 1. Januar 2022 kein allgemeines Abkommen mehr: Das frühere DBA ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde bewusst nicht verlängert; ein Nachfolgeabkommen oder laufende Verhandlungen gibt es nicht. Es bleiben nur Sonderabkommen für See- und Luftfahrt. Für deutsche Wegzügler greifen damit allein die einseitigen Maßnahmen nach § 34c EStG, die mangels Besteuerung auf VAE-Privatebene faktisch ins Leere laufen. Für ein abkommenstaugliches TRC (Österreich, Schweiz) sind 183 Tage nötig.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2028
FATCA
Model-1-IGA seit 2016
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
Wirtschaftliche Substanz (ESR); 90/183-Tage-Ansässigkeit
Transparenzregister
Ja (UBO)
Sanktionen
Eigenes Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für vermögende, international mobile Personen sind die VAE das erste Zielland: 0 Prozent Einkommensteuer, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer, nur 9 Prozent Körperschaftsteuer (0 Prozent unter der Schwelle oder in Freezones), 5 Prozent VAT, ein USD-gekoppelter Dirham, exzellente Infrastruktur und eine schnelle 90-Tage-Steueransässigkeit. Gegenzurechnen sind die 15-Prozent-Mindeststeuer für Großkonzerne, die engeren Freezone-Regeln und die fehlende Staatsbürgerschaftsoption.

Unsere Einordnung: Grün, Spitzenwert. 0 Prozent Einkommensteuer, 9 Prozent KSt (0 Prozent in Freezones), schnelle Ansässigkeit. Das Flaggschiff-Zielland.

Videos

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Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in den Vereinigten Arabischen Emiraten versteuern?

Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben keine persönliche Einkommensteuer (0 Prozent) auf Löhne, Freelance-Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne natürlicher Personen. Die Körperschaftsteuer von 9 Prozent betrifft nur Unternehmensgewinne oberhalb der Freigrenze.