Überblick
Malawi hat eine im afrikanischen Vergleich ungewöhnliche Eigenschaft: ein territoriales System, das auch Ansässige nur auf Malawi-Quelleneinkünfte besteuert, passive Auslandseinkünfte bleiben außen vor. Das nützt jedoch wenig, denn das arme südostafrikanische Binnenland mit Spitzensätzen bis 35 bis 40 Prozent und 16,5 Prozent MwSt bietet keinen Migrationsweg für Vermögende.
Die Republik Malawi (Hauptstadt Lilongwe) nutzt den Malawi-Kwacha (MWK) und gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Verwaltet wird das System durch die Malawi Revenue Authority (MRA).
Steuerpflicht in Malawi: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Malawi unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr in einem Veranlagungsjahr in Malawi aufhält. Entscheidend: Sowohl Ansässige als auch Nicht-Ansässige werden nur auf Malawi-Quelleneinkünfte besteuert; passives Auslandseinkommen ist nicht erfasst.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 35 bis 40 Prozent (oberste Stufen, vor Druck fixieren). Nicht-Ansässige unterliegen einer Quellensteuer von 15 Prozent auf Malawi-Quelleneinkünfte.
Krypto-Steuern
Malawi hat keine spezifische Krypto-Gesetzgebung.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent für in Malawi registrierte Gesellschaften; Niederlassungen ausländischer Gesellschaften wurden 2025 von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Malawi- und Auslandsdividenden sind beim Empfänger von der Steuer ausgenommen.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden als ordentliches Einkommen besteuert. Gewinne aus an der Malawi Stock Exchange gehandelten Anteilen, die über ein Jahr gehalten wurden, sind steuerfrei.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 16,5 Prozent; Exporte und zahlreiche Grundgüter sind null- oder befreit besteuert.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine gesonderte Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nicht klar dokumentiert.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht; kommunale Grundsteuern werden erhoben.
Sozialversicherung
Ein formales Sozialversicherungssystem besteht nicht; entsprechende Soziallasten der Unternehmen sind steuerlich abzugsfähig.
Doppelbesteuerungsabkommen
4 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Partnerregister (HMRC, SARS, regjeringen.no, BOFiP); ActionAid-Studie zu Malawis DBA-Netz, Stand 2026-08-19). Weitere 2 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Das Verhaeltnis zu Frankreich beruht auf der Weitergeltung des franzoesisch-britischen DBA von 1950, das auf das damalige Njassaland erstreckt wurde; Frankreich fuehrt Malawi im BOFiP-Register als in Kraft. Die Schweiz fuehrt Malawi nur in einer Fussnote zur Alterstreckung des DBA Schweiz-Vereinigtes Koenigreich von 1954; diese eingeschraenkte Erstreckung wird nicht als vollwertiges DBA gezaehlt. Das Abkommen mit den Niederlanden von 2015 wurde von Malawi nicht ratifiziert; das Abkommen mit Botsuana von 2016 ist ohne belegtes Inkrafttreten.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer