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Steueratlas/Länder/Malawi
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Malawi

MW · MWIAfrikaStand: 2026-08-01
Hochsteuerland
1/5
Territorial (nur Malawi-Quelleneinkünfte)Spitzensatz 35 bis 40 %Kein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)35 bis 40 % (progressiv)
Körperschaftsteuer30 % (ausländische Niederlassungen ab 2025 von 35 % auf 30 % gesenkt)
Mehrwertsteuer16,5 %
Kapitalertragsteuerals Einkommen (Börsenanteile über 1 Jahr steuerfrei)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine gesonderte (prüfen)
Steuerjahr1. Juli bis 30. Juni (prüfen)
WährungMalawi-Kwacha (MWK)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUCOMESACommonwealthSADC

Überblick

Malawi hat eine im afrikanischen Vergleich ungewöhnliche Eigenschaft: ein territoriales System, das auch Ansässige nur auf Malawi-Quelleneinkünfte besteuert, passive Auslandseinkünfte bleiben außen vor. Das nützt jedoch wenig, denn das arme südostafrikanische Binnenland mit Spitzensätzen bis 35 bis 40 Prozent und 16,5 Prozent MwSt bietet keinen Migrationsweg für Vermögende.

Die Republik Malawi (Hauptstadt Lilongwe) nutzt den Malawi-Kwacha (MWK) und gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Verwaltet wird das System durch die Malawi Revenue Authority (MRA).

Steuerpflicht in Malawi: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Malawi unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr in einem Veranlagungsjahr in Malawi aufhält. Entscheidend: Sowohl Ansässige als auch Nicht-Ansässige werden nur auf Malawi-Quelleneinkünfte besteuert; passives Auslandseinkommen ist nicht erfasst.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 35 bis 40 Prozent (oberste Stufen, vor Druck fixieren). Nicht-Ansässige unterliegen einer Quellensteuer von 15 Prozent auf Malawi-Quelleneinkünfte.

Krypto-Steuern

Malawi hat keine spezifische Krypto-Gesetzgebung.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent für in Malawi registrierte Gesellschaften; Niederlassungen ausländischer Gesellschaften wurden 2025 von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Malawi- und Auslandsdividenden sind beim Empfänger von der Steuer ausgenommen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden als ordentliches Einkommen besteuert. Gewinne aus an der Malawi Stock Exchange gehandelten Anteilen, die über ein Jahr gehalten wurden, sind steuerfrei.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 16,5 Prozent; Exporte und zahlreiche Grundgüter sind null- oder befreit besteuert.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine gesonderte Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nicht klar dokumentiert.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht; kommunale Grundsteuern werden erhoben.

Sozialversicherung

Ein formales Sozialversicherungssystem besteht nicht; entsprechende Soziallasten der Unternehmen sind steuerlich abzugsfähig.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Malawi nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Malawi versteuern?

Ansässige werden nur auf malawische Quelleneinkünfte besteuert; ausländisches Einkommen bleibt nach dem Territorialprinzip steuerfrei. Die Einkommensteuer auf inländische Einkünfte ist progressiv mit einem Spitzensatz von rund 35 bis 40 Prozent; Nicht-Ansässige unterliegen einer Quellensteuer von 15 Prozent.