Überblick
Irland bietet eines der großzügigsten verbliebenen Non-Dom-Regime weltweit: Wer in Irland ansässig, aber nicht dort domiziliert ist, versteuert Auslandseinkünfte nur, wenn sie nach Irland überwiesen werden (Remittance-Basis). Anders als das 2025 abgeschaffte UK-Regime gibt es keine zeitliche Befristung und keine Jahresgebühr. Der Haken: Irische Einkünfte werden mit hohen Regelsätzen besteuert.
Irland kombiniert ein attraktives Steuerregime für Zuzügler mit hohen Regelsätzen für Inlandseinkommen. Kern ist die Remittance-Basis für Non-Doms, dazu die berühmte Körperschaftsteuer von 12,5 Prozent auf Handelseinkünfte.
Steuerpflicht in Irland: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Irland unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig bist du bei 183 Tagen im Jahr oder 280 Tagen über zwei Jahre. Entscheidend für die Steuerlast ist das Domicile: In Irland ansässige, aber nicht domizilierte Personen können die Remittance-Basis nutzen. Es gibt keine Deemed-Domicile-Regel wie früher im UK.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer hat zwei Sätze: 20 Prozent bis zur Standardgrenze (2026 rund 44.000 Euro ledig), 40 Prozent darüber. Hinzu kommen der USC (0,5-8 Prozent) und PRSI (4,2 Prozent, seit Oktober 2025). Die marginale Spitzenbelastung erreicht damit rund 52 Prozent (Arbeitnehmer) bis 55 Prozent (Selbständige über 100.000 Euro). Für Non-Doms gilt das aber nur auf irische und nach Irland überwiesene Einkünfte.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Die Kapitalertragsteuer (CGT) beträgt 33 Prozent. Für Non-Doms gilt: Gewinne aus ausländischen Vermögenswerten sind nur steuerbar, soweit sie nach Irland überwiesen werden.
Krypto-Steuern
Krypto gilt als Vermögenswert: private Veräußerungsgewinne unterliegen der CGT (33 Prozent), für Non-Doms greift die Remittance-Basis.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Das zentrale Instrument ist die Non-Dom-Remittance-Basis (kostenlos, unbefristet). Daneben existiert das SARP (Special Assignee Relief Programme) für entsandte Fachkräfte. Für sehr vermögende irisch domizilierte Personen kann der Domicile Levy von 200.000 Euro jährlich anfallen (Welteinkommen über 1 Mio. Euro, irisches Vermögen über 5 Mio. Euro, gezahlte irische Einkommensteuer unter 200.000 Euro). Non-Doms auf Remittance-Basis sind davon nicht betroffen; eine 15-Jahres-Frist gibt es nicht.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 12,5 Prozent auf Handelseinkünfte und 25 Prozent auf passive Einkünfte. Für große multinationale Gruppen gilt die Pillar-Two-Mindeststeuer von 15 Prozent. Die Knowledge Development Box senkt qualifizierende IP-Einkünfte auf effektiv 6,25 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 23 Prozent (ermäßigte Sätze 13,5 Prozent und 9 Prozent).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Capital Acquisitions Tax (CAT) beträgt 33 Prozent. Für Non-Doms sind ausländische Vermögenswerte nur erfasst, wenn Schenker oder Empfänger in Irland ansässig oder domiziliert ist.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht, lediglich eine kommunale Grundsteuer (LPT).
Sozialversicherung
PRSI (4,2 Prozent, seit Oktober 2025) und USC (0,5-8 Prozent) auf Erwerbseinkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr anzeigen (10 weitere)
Großes DBA-Netz (rund 76 Abkommen), darunter Deutschland.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Mehr zum nicht-steuerlichen Teil eines Umzugs findest du im Länderguide zu Irland auf Wohnsitz Ausland.
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Länderguide Irland auf Wohnsitz Ausland
Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer