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Steueratlas/Länder/Sambia
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Sambia

ZM · ZMBAfrika (südliches Afrika)Stand: 2026-08-04
Hochsteuerland
2/5
Keine CGT (aber Property Transfer Tax)Kupferwirtschaft, volatile WährungBis 37 %, 16 % VATKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 37 % (quellenbasiert; Auslandszinsen/-dividenden erfasst)
Körperschaftsteuer30 % (Landwirtschaft 10 %, Telekom 35 %)
Mehrwertsteuer16 %
KapitalertragsteuerKeine (Property Transfer Tax 5 bis 8 %)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKwacha (ZMW)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUCOMESACommonwealthSADC

Überblick

Sambia ist eine kupfergetriebene Volkswirtschaft im südlichen Afrika. Für die Zielgruppe kommt es als Wohnsitzland nicht in Frage: ein Spitzensteuersatz von 37 Prozent, 30 Prozent Körperschaftsteuer, 16 Prozent VAT und eine volatile Währung. Zwar ist das System grundsätzlich quellenbasiert, doch Auslandszinsen und -dividenden von Residenten werden erfasst.

Die Republik Sambia (Hauptstadt Lusaka) ist Afrikas zweitgrößter Kupferproduzent. Die Währung ist der Kwacha (ZMW), vergleichsweise volatil. Kernsätze: Einkommensteuer bis 37 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, VAT 16 Prozent.

Steuerpflicht in Sambia: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Sambia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Das System ist grundsätzlich quellenbasiert; Residenten werden zusätzlich auf Zinsen und Dividenden aus ausländischer Quelle besteuert. Ansässig ist, wer gewöhnlich in Sambia ansässig ist oder sich mehr als 183 Tage im Land aufhält.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 37 Prozent (mit einem steuerfreien Grundbetrag).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Eine Kapitalertragsteuer gibt es nicht; stattdessen fällt bei Übertragungen von Grundstücken, Anteilen und Schürfrechten eine Property Transfer Tax (5 bis 8 Prozent) an.

Krypto-Steuern

Krypto ist in Sambia steuerlich nicht gesondert geregelt.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent (Landwirtschaft 10 Prozent, Telekommunikation 35 Prozent). Kleinunternehmen können eine Turnover Tax (5 Prozent) nutzen.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 16 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Verpflichtet, Austausch noch nicht begonnen
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Quellenregeln; 183-Tage-Ansässigkeit
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Sambia ist kein Auswandererziel: hohe Steuersätze (bis 37 Prozent), 30 Prozent KSt, 16 Prozent VAT, eine volatile Währung und die Erfassung ausländischer Zins- und Dividendeneinkünfte von Residenten.

Unsere Einordnung: Rot, kein Zielland. Aufnahme der Vollständigkeit halber.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Sambia nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Sambia versteuern?

Besteuert wird grundsätzlich nur Einkommen aus sambischer Quelle; Ansässige versteuern zusätzlich lediglich Zinsen und Dividenden aus dem Ausland, übrige Auslandseinkünfte bleiben unbesteuert. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 37 Prozent, die erste Tarifstufe ist steuerfrei.