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Steueratlas/Länder/Südkorea
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Südkorea

KR · KORAsien (Ostasien)Stand: 2026-08-04
Bedingt attraktiv
2/5
19 % Flat-Option für ausländische Arbeitnehmer5-Jahres-Remittance-Regel für ZuzüglerEffektiv bis ~49,5 % PITErbschaftsteuer bis 50-60 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)6 bis 45 % (+ 10 % lokale Zusatzsteuer, effektiv ~49,5 %); 19 % Flat-Option für Ausländer
Körperschaftsteuer9 bis 24 %
Mehrwertsteuer10 %
Kapitalertragsteuerwertpapier-/immobilienabhängig
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuerbis 50 % (60 % mit Kontrollaufschlag)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungWon (KRW)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

RCEPCPTPPAPECG20

Überblick

Südkorea ist eine hochentwickelte Volkswirtschaft mit hoher Steuerlast. Die Einkommensteuer erreicht mit der lokalen Zusatzsteuer effektiv rund 49,5 Prozent, und die Erbschaftsteuer zählt mit bis zu 50 Prozent (mit Kontrollaufschlag bis 60 Prozent) zu den höchsten der Welt. Gemildert wird das durch die 19-Prozent-Flat-Option für ausländische Arbeitnehmer und eine Fünf-Jahres-Regel, die zuziehende Ausländer zunächst von der vollen Welteinkommensbesteuerung verschont.

Die Republik Korea (Hauptstadt Seoul) ist eine der größten Volkswirtschaften Asiens. Die Währung ist der Won (KRW). Kernsätze: Einkommensteuer 6 bis 45 Prozent (plus 10 Prozent lokal), Körperschaftsteuer 9 bis 24 Prozent, VAT 10 Prozent.

Steuerpflicht in Südkorea: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Südkorea unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch ein Domizil (Lebensmittelpunkt) in Korea oder durch einen Aufenthaltsort (거소) von mindestens 183 Tagen im Steuerjahr. Residenten werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert.

Einkommensteuer

Progressiv von 6 Prozent bis 45 Prozent, zuzüglich einer lokalen Einkommensteuer von 10 Prozent der nationalen Steuer (effektiver Spitzensatz rund 49,5 Prozent). Für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer gibt es eine optionale Flat-Besteuerung von 19 Prozent auf koreanisches Arbeitseinkommen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Gewinne aus dem Verkauf börsennotierter Aktien sind für Kleinanleger, die keine Großaktionäre sind, grundsätzlich steuerfrei. Besteuert werden Großaktionäre (ab einer Beteiligung von 1 Prozent oder einem Haltewert von KRW 5 Milliarden) mit rund 22 bis 27,5 Prozent inklusive lokaler Steuer, bei einer Haltedauer unter einem Jahr mit 33 Prozent. Für Immobilien gelten gesonderte, teils hohe Sätze. Die ursprünglich geplante Finanzinvestitions-Einkommensteuer wurde vor ihrem Start Anfang 2025 abgeschafft.

Krypto-Steuern

Die Besteuerung privater Krypto-Gewinne wird in Südkorea schrittweise eingeführt; maßgeblich sind die jeweils geltenden Schwellen und Starttermine.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Zwei Hebel sind relevant: die 19-Prozent-Flat-Option auf koreanisches Arbeitseinkommen für ausländische Arbeitnehmer (nach der Reform über einen längeren Zeitraum nutzbar) und die Fünf-Jahres-Remittance-Regel, die zuziehende Ausländer zunächst von der Besteuerung nicht überwiesenen Auslandseinkommens befreit.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist progressiv und reicht von 9 Prozent bis 24 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 10 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer, jedoch eine umfassende Immobilien-Haltesteuer. Die Erbschaftsteuer zählt mit bis zu 50 Prozent (mit Kontrollaufschlag auf große Beteiligungen bis 60 Prozent) zu den höchsten weltweit.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Südkorea unterhält ein breites Abkommensnetz, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2016
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Domizil- oder 183-Tage-Anknüpfung
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
Eigenes Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist Südkorea trotz Hochtechnologie und Lebensqualität kein Steuerziel: Die effektive Einkommensteuer von rund 49,5 Prozent und vor allem die Erbschaftsteuer von bis zu 50 bis 60 Prozent sind für vermögende Familien gravierend. Die 19-Prozent-Flat-Option und die Fünf-Jahres-Remittance-Regel machen einen befristeten, arbeitsbezogenen Aufenthalt erträglich, ändern aber nichts an der langfristigen Belastung.

Unsere Einordnung: Gelb im unteren Feld. Befristet über die 19-Prozent-Flat-Option attraktiv für ausländische Arbeitnehmer, langfristig aber durch effektiv ~49,5 Prozent Einkommensteuer und eine Erbschaftsteuer bis 50-60 Prozent kein Ziel.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Südkorea nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Südkorea versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv von 6 Prozent bis 45 Prozent, zuzüglich einer lokalen Einkommensteuer von 10 Prozent der nationalen Steuer (effektiver Spitzensatz rund 49,5 Prozent). Für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer gibt es eine optionale Flat-Besteuerung von 19 Prozent auf koreanisches Arbeitseinkommen.