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Algerien

DZ · DZANordafrikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
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Vermögensteuer vorhandenKrypto verbotenStrenge DevisenkontrollenFATF Graue ListeWeltweite Besteuerung

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)35 %
Körperschaftsteuer19 % / 23 % / 26 %
Mehrwertsteuer19 %
Kapitalertragsteuerwie Einkommen (mit Reliefs)
VermögensteuerJa (bis 1 %)
ErbschaftsteuerRegistrierungsabgaben
SteuerjahrKalenderjahr
WährungDZD

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUOPEC

Überblick

Algerien ist für vermögende Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum kein in Frage kommender Standort, und das aus mehreren Gründen gleichzeitig. Der Spitzensteuersatz erreicht 35 Prozent, das Land erhebt eine Vermögensteuer, Kryptowährungen sind verboten, der Dinar ist nicht frei konvertierbar und es gelten strenge Devisenkontrollen. Hinzu kommt die Einstufung auf der grauen FATF-Liste.

Die ölbasierte Wirtschaft, der eingeschränkte Kapitalverkehr und die regulatorischen Hürden machen Algerien zu einem Land, das man aus steuerlicher Sicht der Vollständigkeit halber erfasst, nicht als Ziel empfiehlt.

Steuerpflicht in Algerien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Algerien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du in Algerien deine Wohnstätte (foyer) oder deinen Hauptaufenthaltsort hast, dort deine berufliche Tätigkeit ausübst oder den Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen hast; ergänzend gilt ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf algerische Quelle.

Einkommensteuer

Die IRG ist progressiv ausgestaltet und reicht von 0 Prozent (bis 240.000 DZD) bis zu einem Spitzensatz von 35 Prozent (über 960.000 DZD). Für Nicht-Ansässige greift in vielen Fällen ein pauschaler Quellensteuersatz.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich wie ordentliches Einkommen besteuert. Je nach Haltedauer können Reliefs greifen (30 Prozent bei bis zu drei Jahren, 65 Prozent bei längerer Haltedauer). Dividenden an Nicht-Ansässige unterliegen einer Quellensteuer von 15 Prozent.

Krypto-Steuern

Kryptowährungen sind in Algerien verboten. Erwerb, Verkauf, Besitz und Nutzung sind seit dem Finanzgesetz 2018 untersagt. Es existiert kein steuerlicher Rahmen, sondern ein gesetzliches Verbot. Hintergründe stehen im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (IBS) ist nach Tätigkeit gestaffelt: 19 Prozent für Produktion, Bau und Tourismus, 23 Prozent für bestimmte Dienstleistungen, 26 Prozent für Handel und sonstige Aktivitäten.

Mehrwertsteuer

Der Standardsatz der TVA beträgt 19 Prozent, ein reduzierter Satz von 9 Prozent gilt für bestimmte Güter und Leistungen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaften und Schenkungen unterliegen Registrierungsabgaben, die für nahe Angehörige niedrig ausfallen. Eine breit angelegte Erbschaftsteuer nach deutschem Muster besteht nicht.

Vermögensteuer

Algerien erhebt eine Vermögensteuer auf das Nettovermögen (vor allem Immobilienvermögen) mit Sätzen von 0 Prozent (bis 100 Millionen DZD) bis 1 Prozent (über 450 Millionen DZD). Das ist ein klarer Negativpunkt gegenüber Ländern ohne Substanzabgabe.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer tragen rund 9 Prozent, Arbeitgeber rund 26 Prozent der Bruttolöhne, hinzu kommen Ausbildungs- und Lehrlingsabgaben.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

Algerien nimmt nicht am CRS teil und hat kein FATCA-Abkommen mit den USA. Im Oktober 2024 wurde das Land auf die graue FATF-Liste gesetzt, was Banken weltweit zu erhöhter Sorgfalt zwingt und den Zahlungsverkehr erschwert.

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Graue Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Keines (öffentlich)
Sanktionen
Keine breiten Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Algerien versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Algerien. Die **IRG** ist progressiv ausgestaltet und reicht von **0 Prozent** (bis 240.000 DZD) bis zu einem Spitzensatz von **35 Prozent** (über 960.000 DZD). Für Nicht-Ansässige greift in vielen Fällen ein pauschaler Quellensteuersatz.

Wann gilt in Algerien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Algerien versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die IRG ist progressiv ausgestaltet und reicht von 0 Prozent (bis 240.000 DZD) bis zu einem Spitzensatz von 35 Prozent (über 960.000 DZD). Für Nicht-Ansässige greift in vielen Fällen ein pauschaler.

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