Überblick
Bangladesch ist ein bevölkerungsreiches Schwellenland und für vermögende Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum kein Zielland. Der Spitzensteuersatz für Ansässige liegt bei 25 Prozent (Nichtansässige pauschal 30 Prozent), die Körperschaftsteuer bei 27,5 Prozent, die Mehrwertsteuer bei 15 Prozent. Hinzu kommen ein vermögensbezogener Zuschlag, Devisenkontrollen und ein Kryptoverbot.
Steuerpflicht in Bangladesch: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Bangladesch unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Steuerlich ansässig bist du bei einem Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr. Nichtansässige (ohne bangladeschische Staatsangehörigkeit) werden pauschal mit 30 Prozent besteuert.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent. Auf die reguläre Steuer wird bei hohem Nettovermögen ein Zuschlag (Surcharge) erhoben.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne unterliegen einer Kapitalertragsteuer von 15 Prozent; für Börsengewinne gelten gesonderte Regeln.
Krypto-Steuern
Krypto ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, der Handel wird von der Zentralbank untersagt. Einordnung steht im Krypto-Dossier.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 27,5 Prozent (börsennotierte Gesellschaften 22,5 Prozent). In Sonderwirtschaftszonen bestehen Steuerbefreiungen (tax holidays).
Mehrwertsteuer
Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 15 Prozent, mit reduzierten Sätzen für bestimmte Güter.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine klassische Erbschaftsteuer besteht nicht.
Vermögensteuer
Eine eigenständige Vermögensteuer gibt es nicht, jedoch den Surcharge auf die Einkommensteuer bei hohem Nettovermögen.
Sozialversicherung
Ein flächendeckendes staatliches Sozialversicherungssystem nach europäischem Muster besteht nicht.
Doppelbesteuerungsabkommen
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39 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (National Board of Revenue Bangladesh, DTAA file register (nbr.portal.gov.bd), cross-checked with PwC WWTS, Czech Ministry of Finance, Oman Tax Authority and Qatar GTA, Stand 2026-08-19). Weitere 3 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Tschechien fehlt in der PwC-Liste, das Abkommen ist aber laut tschechischem Finanzministerium seit 15.1.2021 in Kraft (Nr. 8/2021 Slg.) und liegt auch im NBR-Register. Das NBR-Register listet zusaetzlich Texte mit Marokko, Oman, Iran und Katar. Katar wurde im April 2024 unterzeichnet, Marokko und Iran sind ebenfalls nur unterzeichnet, jeweils ohne Nachweis des Inkrafttretens. Oman fuehrt Bangladesch im eigenen DBA-Register nicht. Das Abkommen mit Oman gilt daher nicht als umfassendes DBA in Kraft, vermutlich nur begrenztes Abkommen.
Steuertransparenz und Compliance
Bangladesch nimmt nicht am CRS teil und hat kein FATCA-Abkommen. Es bestehen Devisenkontrollen.
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer