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Steueratlas/Länder/Indonesien
🇮🇩

Indonesien

ID · IDNSüdostasienStand: 2026-08-04
Bedingt attraktiv
3/5
Grünes Zeitfenster: 4 Jahre 0 % auf Auslandseinkünfte, danach Welteinkommen bis 35 %Niedrige Lebenshaltungskosten, Bali-LifestyleEndzustand: Welteinkommen bis 35 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)35 %
Körperschaftsteuer22 %
Mehrwertsteuer12 % (effektiv 11 % für die meisten Güter)
Kapitalertragsteuerim Einkommen; börsennotierte Aktien 0,1 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungIndonesische Rupiah (IDR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

ASEANRCEPAPECBRICSG20

Überblick

Indonesien besteuert Ansässige grundsätzlich auf ihr Welteinkommen mit einem Spitzensatz von 35 Prozent. Trotz der Beliebtheit von Bali bei Auswanderern und digitalen Nomaden ist das Land als Steuerwohnsitz für Vermögende kein klassisches Ziel.

Ansässige (Aufenthalt über 183 Tage) werden auf das Welteinkommen besteuert. Die Einkommensteuer ist progressiv bis 35 Prozent, die Körperschaftsteuer beträgt 22 Prozent, die Mehrwertsteuer (PPN) nominell 12 Prozent, effektiv jedoch 11 Prozent für die meisten Güter.

Steuerpflicht in Indonesien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Indonesien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässigkeit knüpft an Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in zwölf Monaten oder Wohnsitzabsicht an. Seit der Regelung PER-23/PJ/2025 (in Kraft seit dem 9. Dezember 2025) prüft die Finanzverwaltung stärker die tatsächlichen Lebensumstände: Wer mit einem Aufenthaltstitel (KITAS oder KITAP) mit einer Gültigkeit über 183 Tage einreist, gilt regelmäßig bereits ab Ausstellung des Titels als ansässig und damit vom ersten Tag an als unbeschränkt steuerpflichtig auf das Welteinkommen, nicht erst nach 183 Aufenthaltstagen. Ein Sonderfall: qualifizierte ausländische Fachkräfte können in den ersten vier Jahren auf eine Besteuerung nur der indonesischen Quelleneinkünfte beschränkt werden, sofern Voraussetzungen erfüllt sind.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv in fünf Stufen (5, 15, 25, 30, 35 Prozent), der Spitzensatz greift bei sehr hohen Einkommen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich im Einkommen erfasst. Gewinne aus börsennotierten Aktien unterliegen einer finalen Abgabe von 0,1 Prozent des Verkaufswerts.

Krypto-Steuern

Krypto unterliegt in Indonesien gesonderten Abgaben (Einkommen- und Mehrwertsteuerkomponenten).

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das 4-Jahres-Regime für qualifizierte Fachkräfte (Besteuerung nur der Inlandseinkünfte) ist das relevante Sonderregime, jedoch zeitlich befristet und an Voraussetzungen geknüpft.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 22 Prozent, für kleine Unternehmen gelten Ermäßigungen. Für große multinationale Gruppen gelten ab 2025 die Pillar-Two-Regeln.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (PPN) liegt nominell bei 12 Prozent, durch eine Bemessungsgrundlagen-Technik effektiv bei 11 Prozent für die meisten Güter.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Erbschaftsteuer gibt es nicht.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht, auf Immobilien fällt eine Grundsteuer (PBB) an.

Sozialversicherung

Beiträge an die Sozialversicherungssysteme BPJS (Gesundheit und Beschäftigung).

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
Verrechnungspreis- und CFC-Regeln
Transparenzregister
Vorhanden

Stand der Compliance-Daten: 2026

Unsere Einordnung: Grünes Zeitfenster von vier Jahren mit 0 % auf Auslandseinkünfte, danach rot (Welteinkommen bis 35 %). Ein Instrument auf Zeit, kein Dauerziel.

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Indonesien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Indonesien versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv in fünf Stufen (5, 15, 25, 30, 35 Prozent), der Spitzensatz greift bei sehr hohen Einkommen.